Hallo,
ich wollte mal nachfragen, ob es erlaubt ist, mit einem Elektroroller mit Straßenzulassung ohne Führerschein auf einem Fahrradweg zu fahren ?
Hallo,
ich wollte mal nachfragen, ob es erlaubt ist, mit einem
Elektroroller mit Straßenzulassung ohne Führerschein auf einem
Fahrradweg zu fahren ?
Hi,
definiere Elektroroller.
Ist das so ein Brett
http://www.afterbuy.de/afterbuy/shop/storefront/star…
Nein, weder mit noch ohne Führerschein, die dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht benutzt werden.
Ist es so einer
http://www.yatego.com/tncp/p,46fb85628eb87,469790929…
Ja, wenn man berechtigt ist ein Mofa zu fahren und Mofa frei am Schild Radweg steht. Sonst nein. Die Prüfbescheinigung Mofa ist kein Führerschein.
Q-Gruß
Hallo,
Ist es so einer
http://www.yatego.com/tncp/p,46fb85628eb87,469790929…Ja, wenn man berechtigt ist ein Mofa zu fahren und Mofa frei
am Schild Radweg steht. Sonst nein. Die Prüfbescheinigung Mofa
ist kein Führerschein.
Das ist ein Kleinkraftrad (vulgo Mokick) und müste noch gedrosselt (und ggf. die Sitzbank ausgewechselt/geändert) werden um ein Mofa zu sein. Steht auch da: „Erforderlicher Führerschein (Angaben ohne Gewähr): Leichtkraftrad, Pkw“ also M oder eine, Klasse, die das einschließt.
Dann gibt es noch Pedelecs, das sind wirklich Fahrräder im Sinne der StVZO, der Motor darf aber nur unterstützen und muß bei 20km/h abschalten (man braucht aber trotzdem eine Mofa-Prüfbescheinigung, aber keine Versicherung)
Außerdem wären da noch die Mobilitätshilfen, da wird es wirklich kompliziert, weil es da alles mögliche gibt.
Cu Rene
Das ist ein Kleinkraftrad (vulgo Mokick) und müste noch
gedrosselt (und ggf. die Sitzbank ausgewechselt/geändert)
werden um ein Mofa zu sein. Steht auch da: „Erforderlicher
Führerschein (Angaben ohne Gewähr): Leichtkraftrad, Pkw“ also
M oder eine, Klasse, die das einschließt.
Hi,
das ist richtig, da habe ich gepennt.
Dann gibt es noch Pedelecs, das sind wirklich Fahrräder im
Sinne der StVZO, der Motor darf aber nur unterstützen und muß
bei 20km/h abschalten (man braucht aber trotzdem eine
Mofa-Prüfbescheinigung, aber keine Versicherung)
Das ist fast richtig. Rechtlich sind es Leichtmofas, steht in §1 im Link
http://bundesrecht.juris.de/stvrausnv/index.html
und sie müssen versichert sein
http://www.hilfsmotor.eu/wiki/Verkehrsrecht/
Außerdem wären da noch die Mobilitätshilfen, da wird es
wirklich kompliziert, weil es da alles mögliche gibt.
Das stimmt, die ganzen Bestimmungen schüttel ich auch nicht aus dem Ärmel.
Q-Gruß
Hallo,
da gibt es schon was neueres von der EU.
Praktisch haben sich jedenfalls die durchgesetzt, die Fahrräder sind http://www.pedelecforum.de/wiki/doku.php?id=rechtlic… (unter 2.1.1) Ob das dort aktuell ist, habe ich nicht geprüft, insbesondere nicht, ob man für einige Typen in D wirklich keine Prüfbescheinigung braucht.
Cu Rene
Hi,
da ist auch der Wunsch der Vater des Gedankens, oder der hat tatsächlich eine Lücke entdeckt.
Imho hat er sich dadurch vegallopiert dass das Leichtmofa, von der Bauart her mehr an Fahrräder als an Mofas orientiert.
Es ist aber so geregelt, es wird nicht die Antriebsleistung ab XXkw sondern bis z.B. 0,5kw als Maß genommen.
Er sagt, es würde nicht angetrieben, dem kann ich mich nicht anschließen. Auch ein Motor der nur die Reibung überwindet, treibt an. Nach diesem Prinzip arbeiten ja die Leichtmofas.
Von daher wird auch eine Prüfbescheinigung ab, jünger als 31. März 1965, benötigt. Etwas gegenteiliges habe ich sonst noch nie gelesen.
Q-Gruß