Darf man möglichen Nachmietern das Zimmer zeigen?

In unserer WG stört ein Mitglied so erheblich (durch einfach untaugliches Verhalten wie zu spätes Geldüberweisen oder Dreckgeschirr so lagern, dass es schimmelt etc.), dass wir (drei andere Mitbewohner) uns genötigt sahen, den Vermieter einzuschalten. Außerdem haben wir dem Störenfried gesagt, dass wir sein Zimmer bei einer Online-Plattform zur WG-Suche reinstellen. Dagegen hat er nichts gesagt. Die Kündigung vom Vermieter hat er noch nicht, sollte aber recht bald folgen. Jetzt schließt er immer sein Zimmer ab und will uns nur, wenn er Zeit hat (was so gut wie nie vorkommt), mit Bewerbern in dieses lassen.

Die Fragen sind also wie folgt:

Ab wann dürfen wir potentiellen Nachmietern sein Zimmer zeigen oder geht das überhaupt nicht, wenn er das nicht will? Wie ist das, wenn er alle Termine, die wir mit den Bewerbern abmachen, absagt, weil er angeblich nicht kann (aber in Wahrheit es einfach nicht will)? Wir müssen ja schließlich jemanden finden.heit es einfach nicht will? Wir müssen ja schließlich jemanden finden.

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit (BGB §311), bedeutet: jeder kann mit jedem aushandeln was gewollt ist solange es nicht gegen geltendes Recht verstößt. Ergo gilt was im Mietvertrag steht! Kündigungsfrist beträgt 3-Monate wenn die Kündigung bis zum 3. des Monats eingegangen ist. Sollte das der Fall sein braucht kein Mieter mehr seine angemieteten Räumlichkeiten von anderen betreten bzw. besichtigen lassen. Dies ist sowieso nur in beiderseitigem Einvernehmen und angemessener Frist möglich, sonst wäre § 123 StGB erfüllt. Sollte es sich beim Mieter um Schwerbeschädigte oder betreute Personen handeln tritt Sozialklausel zu und eine Kündigung ist fast ausgeschlossen und fast immer nur durch richterliche Anordnung möglich. § 809 BGB regelt das Besichtigungsrecht. Willigt der Mieter nicht ein, kann dieses nur durch richterliche Anordnung (setzt Klage vor Gericht voraus) durchgesetzt werden!

Das bedeutet also letzten Endes, dass wir das Zimmer interessierten Personen erst zeigen können, wenn der Vormieter ausgezogen ist, außer er lässt eine Besichtigung zu?

Das hätte ich wirklich nicht gedacht, da dies doch (gerade in einer Wohngemeinschaft) absolut zum Nachteil der verbleibenden Mieter ist.

NEIN der Vermieter! Es sei denn der Vermieter bevollmächtigt Mieter seine Aufgaben zu übernehmen. Ich bezweifle das es überhaupt zum Auszug kommt. Einen Kündigungsgrund kann ich nicht erkennen, es sei denn das Gesundheitsamt sperrt die Wohnung oder Teile davon und es kann der Verursacher zweifelsfrei überführt werden. andererseits gibt es Ausnahmen z.B. Notfälle, wenn Reparatur- oder Sanierungsarbeiten anstehen, z.B. eine defekte Wasserleitung repariert werden muss, Beendigung des Mietverhältnisses oder geplanter Verkauf von Haus oder Wohnung, wenn die Wohnung Interessenten gezeigt werden muss oder die Prüfung und Behebung von angezeigten Mängeln die ein Betreten durch den Vermieter (der garantiert noch einen Schlüssel hat) erlauben.

P.S. mehr darf ich aus rechtlichen Gründen nicht mitteilen

Nur nach Absprache mit Mieter aber er hat auch Termine diesbezüglich einzuhalten.mfgUwe