mir schießt gerade der Gedanke durch den Kopf ob man
wenn man eine GmbH in die Grütze gefahren hat nochmal
eine neue Gründen darf oder was man angestellt haben
muss damit man dies nicht mehr darf?!
Habe letzt gehört das einer die Firma über seine
Frau laufen lassen musste weil er keine Firma
mehr gründen durfte?!?!
Würde mich mal interessieren, also lasst euch darüber mal aus.
mir schießt gerade der Gedanke durch den Kopf ob man
wenn man eine GmbH in die Grütze gefahren hat nochmal
eine neue Gründen darf
man darf.
oder was man angestellt haben
muss damit man dies nicht mehr darf?!
Dafür braucht es schon eine Konkursstraftat (vgl. § 70 StGB). Allerdings kann die Gewerbeerlaubnis generell wegen Unzuverlässigkeit versagt werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Beschäftigten des Betriebes angezeigt scheint (~§35 Gewerbeordnung).
Allerdings fehlt mir der Einblick, ob das bei vorangegangenen Insolvenzen angenommen bzw. angewendet wird.
Wie immer kommt es darauf an, wie „schwer“ die vorhergehenden Taten und Unterlassungen zu beurteilen sind.
es gibt die Möglichkeit des Betriebsverbotes (Branche)
es gibt die Möglichkeit des Geschäfstführungsverbotes (auch befristet)
es gibt die Möglichkeit des Gewerbeverbotes
Es sieht natürlich dumm aus, wenn ein Betrieb zumacht und unter neuen Fahnen aber mit dem gleichen Personal und Betriebszweck wieder aufmacht.
Das erweckt den Anschein des Betruges. Zudem haften u.U. Gesellschafter und oder geschäftsführende Gesellschafter auch noch mit Privatvermögen, so daß da die Frage erlaubt wäre, ob denn alles Vermögen in die alte Firma geflossen ist. etc.
gruss
PS: ein Insolvenzverfahren dient aber gerade dazu, daß Firmen sich wieder konsolidieren können. also nach Insolvenz ist nicht mit solchen Einschränkungen zu rechnen.