Darf man nun mit einem Führerschein Klasse B eine Piaggio MP3 LT 500 fahren?

Bis zum 19.01.2013 (Änderung der Führerscheinverordnung) dürfte man noch die Piaggio MP3 LT 500 mit dem normalen PKW-Führerschein (Klasse B) fahren.

Ab dem 19.01.2013 neu erstandene Führerscheine waren dann zunächst nicht mehr zur Führung dreirädriger Kraftahrzeuge berechtigt.

Laut Aussage verschiedener Händler wurde diese Regelung angeblich mittlerweile wieder umgeworfen.

Telefonisch habe ich von Führerscheinstellen verschiedener Städte jedoch unterschiedliche Aussagen bekommen. Die einen sagen es geht nicht, die anderen dass das Führern von Dreirädern wieder erlaubt sei, andere sagen ich müsse mir eine Kennzahl in den Führerschein eintragen lassen :thinking: (Schlüsselzahl 124 ist gefallen)

Was stimmt denn nun? :see_no_evil: Bin am verzweifeln…

Ich habe meinen Führerschein im Juli 2013 bekommen.

Vielen Dank im Voraus

Zitat aus Wikipedia:

Gemäß der aktuellen Führerscheinrichtlinie ist seit dem 19. Januar 2013 zum Führen des MP3 ein Motorradführerschein (Klasse A1 für bis zu 15 kW oder Klasse A für mehr als 15 kW Motorleistung) erforderlich.[2] Die mehrspurige Variante des Piaggio MP3 darf jedoch aus Gründen des Bestandsschutzes auch mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden, sofern die Fahrerlaubnis vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurde. Neuregelung Die ab dem 19. Januar 2013 erworbene Klasse B umfasst jetzt auch das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Soweit das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mit Eintragung der Schlüsselzahl 194 kannst Du den MP3 also mit Klasse B fahren. Wenn Motor mehr als 15 kW hat musst Du allerdings > 21 Jahre alt sein.

http://www.verkehrswacht-weiden.de/aktuell/413-aenderungen-im-fahrerlaubnisrecht

Vielen Dank für die Antwort. Das in Wikipedia habe ich tatsächlich auch schon gesehen. Der Link der Verkehswacht Weiden ist mir neu. So vor ich das verstehe muss ich also meinen Führerschein umschreiben und die Schlüsselzahl 124 eintragen lassen und dürfte damit dann den Roller im Inland fahren. Ich werde mich direkt mal um einen Termin bei der Führerscheinstelle bemühen. Hoffe das bringt mich weiter.
LG

Du hast Dich verschrieben, Schlüssel 194 musst Du eintragen lassen.

Hey, Danke für den Hinweis.
Ich habe bei der Führerscheinstelle angerufen um einen Termin für die Umschreibung auszumachen. Die Dame sagte mir ich müsse deswegen nicht explizit umschreiben sondern könne den einfach so lassen und dürfte trotzdem dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Nur falls der Führerschein aus irgendeinem anderen Grund irgendwann mal sowieso umgeschrieben werden müsste, würden mir verschiedene Kennziffern eingetragen werden der Vollständigkeit wegen. :see_no_evil:
Ich glaube das jetzt einfach mal.

Trotzdem vielen Dank nochmal für die Hilfe.

LG