Darf man- oder darf man nicht?

Hallo!
Ich eröffne demnächst einen Laden (Einzelhandel) und meine Schwiegermutter möchte mich dabei gerne unterstützen. Darf sie unentgeltlich bei mir arbeiten? Was ist in Bezug auf das Finanzamt, Berufsgenossenschaft etc. zu bedenken?
Außerdem möchte sie gerne einen bestimmten Betrag investieren, muß ich dafür Zinsen zahlen, auch wenn sie mir das Geld zinslos zur Verfügung stellen würde?

Danke für eure Hilfe!

Jule

Darf Sie, aber Du solltest Sie gegen Unfall versichern.
Unendgeltlich kann sie immer helfen.
Bei dem Betrag, den Sie investioeren will, liegt es an der Absprache mit Rückzahlung und Zinsen.
Dieses solltest Du aber schriftlich festhalten.
Außerdem gibt es die Industrie-und Handelskammer, die
Dich gern berät.
PiRo

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Ergänzung…

Darf Sie, aber Du solltest Sie gegen Unfall versichern.

Diese Ausgaben wären dann sogar betriebseinkünftemindernd.
Die Meldung zur BG sollte aber erfolgen.

Warum machst du mit ihr keinen Geringverdienerarbeitsvertrag?
So kannst du deine Betriebseinkünfte verringern und das Geld, mit dem du es verringerst bleibt hälftig sogar in der Family. Weiterer Vorteil, deine Schwiegerma ist krankenversichert und ihre Rentenansprüche, so noch möglich, steigen.

Unendgeltlich kann sie immer helfen.

Ja… aber so wäre es geschickter :smile:

Bei dem Betrag, den Sie investioeren will, liegt es an der
Absprache mit Rückzahlung und Zinsen.

Jep… soetwas nennt sich dann stiller Teilhaber. Ich würde den so ausweisen, weil du dann Zinsen und so weiter auch mindern ansetzen kannst.

Dieses solltest Du aber schriftlich festhalten.

Jep…

Außerdem gibt es die Industrie-und Handelskammer, die
Dich gern berät.

Ich denke sogar, bald zwingender Muss, sich professionell beraten zu lassen.

Gruß
Marco

PS. Viel erfolg :smile:

Hallo!

  1. Stille Beteiligung:

Gewinnanteile sind bei der Gewerbesteuer nicht abzugsfähig (§8 Nr.3 GewStG).

  1. Unverzinsliches Darlehen:

Betriebliche Verbindlichkeit, die nach §6 Abs.1 Nr.3 EStG abzuzinsen ist, d.h. Eínlage mit Zahlbetrag, Jahresende Abzinsung = Ertrag (= Mehrgewinn im Erstjahr)! Deine Schwiegermutter hat davon nichts.

  1. Soweit Zinsen vereinbart sind,

… werden diese bei der Gewerbesteuer hälftig wieder zugerechnet, da es sich um Entgelte für Dauerschulden handeln dürfte (§8 Nr.1 GewStG).

Ciao!
Nemo

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siehe unten
… damit´s nicht umsonst war…

Ciao!
Nemo