Möchte man ein Phote einer Sehenswürdigkeit aus dem Internet für Werbezwecke in einer Auslage für die Dauer von 4 Wochen aufhängen verletzte man damit Urheberrechte?
Hallo,
selbstverständlich verletzt Du damit das Urheberrecht.
Guckst Du:
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsgesetz_%28…
Gruß Ebi
Hi,
es gibt natürlich Ausnahmen abhängig von der Lizenz.
Hier ein paar Lizenzen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Lizenzvorlage…
Quellen für frei verfügbare Fotos:
http://www.lorm.de/2008/01/02/102-quellen-fuer-koste…
Achtung, bei manchen Bildern muss man die Quelle angeben!
Bilder die unter der GNU Lizenz veröffentlicht wurden dürfen völlig frei genutzt werden.
Im Zweifelsfall den vermeintlichen Rechteinhaber anschreiben und nach der Lizenz/Erlaubnis fragen.
MFG
Es gilt hier immer folgendes: bei Veröffentlichung muss die Quelle angeführt werden: Fotoarchiv …
Außerdem dürfen die Bilder nicht für kommerzielle Zwecke verwendet werden.
Am besten vorher um Genehmigung bitten.
Diese Antwort ist völliger Quatsch! Deine „Methode“ kann verdammt teuer werden.
Bilder die unter der GNU Lizenz veröffentlicht wurden dürfen
völlig frei genutzt werden.
GNU bedeutet aber nicht völlig freier Nutzen.
Hallo!
Es gilt hier immer folgendes: bei Veröffentlichung muss die
Quelle angeführt werden: Fotoarchiv …
Außerdem dürfen die Bilder nicht für kommerzielle Zwecke
verwendet werden.
Das ist falsch. Es gibt keine generelle Erlaubnis, Bilder für nicht-kommerzielle Zwecke zu verwenden, auch nicht mit Quellenangabe.
Am besten vorher um Genehmigung bitten.
Sofern es sich nicht um gemeinfreies Materila handelt oder um Bilder, die z.B. unter einer CC-Lizenz veröffentlich wurden, ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Lg,
Max
Sofern es sich nicht um gemeinfreies Materila handelt oder um
Bilder, die z.B. unter einer CC-Lizenz veröffentlich wurden,
ist eine Genehmigung zwingend erforderlich.
Und selbst bei den CC-Lizenzen ist das nicht so einfach! Namensnennung ist immer muss! Und dann geht das je nach CC-Art aufgestuft in verschiedenen Varianten, die eine Bearbeitung und / oder werbliche Nutzung u.U. sogar ausschließen!
Hallo,
weiß jemand, ob die Unterlassung einer Antwort auf eine Bitte um Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Textes oder Bildes als schlüssige oder stillschweigende Erlaubnis interpretiert werden darf?
Wie kann ich abschätzen, ab welchem Bearbeitungsgrad ich als Künstler oder Lehrender bessere Konditionen genieße?
Bumi
weiß jemand, ob die Unterlassung einer Antwort auf eine Bitte
um Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Textes oder Bildes als
schlüssige oder stillschweigende Erlaubnis interpretiert
werden darf?
Das ist ganz einfach zu beantworten:
Keine Antwort = Keine Erlaubnis oder
Keine Antwort = Der Typ den man angeschrieben hat darf das nicht entscheiden. oder
Keine Antwort = Der Typ den man angeschrieben hat besitzt die Rechte gar nicht.
In allen Fällen darf man es nicht benutzen weil man keine Erlaubnis hat.
weiß jemand, ob die Unterlassung einer Antwort auf eine Bitte
um Erlaubnis zur Veröffentlichung eines Textes oder Bildes als
schlüssige oder stillschweigende Erlaubnis interpretiert
werden darf?
Nein, darf es nicht.
Lg,
M.