Darf man sein Fenster Staßenseite zumauern?

Darf man sein Fenster Staßenseite zumauern?

Ist es legal sein eingenes Fenster (Eigentumswohung)zu zumauern? Es kann ja sein, dass es auch ein Gesetz gibt, das dies verbietet, weil evt. das Haus dann unschön aussieht und alles gleich aussehen soll, oder sonst was…
Wir sprechen hier von einen kleinen Badezimmerfenster, es sind zwei in diesem Raum vorhanden!!
Bin für jede Antwort dankbar.
Falls noch Infos fehlen, einfach fragen bitte.

LG Uwe

In Eigentumswohnungen sind Fenster grundsätzlich Gemeinschaftseigentum, wenn in der Teilungserklärung nicht anders geregelt ist. Also kann das Fenster nur mit Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft zugemauert werden.

Bei der Stadt sollte man sich zusätzlich erkundigen, ob Baubestimmungen gegen ein Zumauern sprechen.

NEIN, auf gar keinen Fall!!!

Das ist eine bauliche Veränderung die die Optik des Gebäudes verändert. Dazu benötigen Sie einen Beschluss bei dem alle Eigentümer zustimmen müssen.

Gruß Manfred

Das sollte das zuständige Bauamt entscheiden können, die kennen auch mögliche Satzungen, die gegen eine Änderung sprechen könnten.

Darf man sein Fenster Staßenseite zumauern?

Ist es legal sein eingenes Fenster (Eigentumswohung)zu
zumauern? Es kann ja sein, dass es auch ein Gesetz gibt, das
dies verbietet, weil evt. das Haus dann unschön aussieht und
alles gleich aussehen soll, oder sonst was…
Wir sprechen hier von einen kleinen Badezimmerfenster, es sind
zwei in diesem Raum vorhanden!!

Hallo lieber Fensterzumaurer,
es ist nicht legal. Wenn es eine Eigentumswohnung ist, gibt es sicher eine Eigentümergemeinschaft, die jede bauliche Veränderung einstimmig genehmigen muss. Dann ist da noch das Bauamt, nach dessen genehmigten Plänen die Fensterfront nicht so einfach verändert werden darf. Dazu bedarf es einer Baugenehmigung (Änderungsgenehmigung). Also bitte bei deinem Verwalter und bei deinem Bauamt nachfragen!!
Gruß MOETT

Vielen Dank für die super Hilfe.
In der Teilungserklärung wurde jeder verpflichtet, für seinen Teil zu sorgen, lediglich Dachboden gehört noch zusammen. Brauch ich trotzdem Einstimmigkeit aller Parteien??
Habe morgen ein Termin beim Bauamt, wo sich entscheidet ob das Reihenhaus optisch nach bestimmten Kriterien Gebaut ist und somit nicht verändert werden darf. Ein Denkmalschtz konnte bereits ausgeschlossen werden. Desweiteren sagte mir einer vom Bauamt, dass ich 1/8 Fenster/Wohnraum-Fläche nicht unterschreiten darf!

Weithin vielen Dank für die zahlreiche und einstimmige Hilfe, jetzt weiss ich genau was ich nicht darf :smile:

Hallo Uwe, keine eigenen Entscheidungen treffen, es gilt das WEG Recht und das ist nicht einfach. Ohne die schriftl. Zustimmung aller Eigentümer würde ich nichts tun. Gruß Marco1

Ob man eine Baugenehmigung braucht, weiß ich nicht - da müsste man mal beim Bauordnungsamt nachfragen.
Ein anderer Punkt ist aber auch wichtig: als Eigentümer einer Wohnung gehört einem normalerweise nur das Innere der Wohnung. Die Außenhaut, Dach, oft auch die Fenster und einiges andere gehören der Eigentümer-Gemeinschaft (WEG). Die muss auch bei vielen baulichen Veränderungen gefragt werden. Es gibt eine Teilungserklärung (so etwas wie eine Vereinssatzung), manchmal steht da Genaueres drin. Sonst am besten die Verwaltung fragen - sofern es eine gibt. Bei kleinen WEGs kann man natürlich einfach die anderen Eigentümer fragen.

Hallo Uwe,

wie du unter folgendem Link sehen kannst, hängt eine Genehmigung solcher Angelegenheiten von vielen Faktoren ab:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/lexikon/bebauungspl…

Deshalb können wir in diesem Fall leider keine konkrete Voraussage über eine Genehmigung / Ablehnung treffen.

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de

Hallo Uwe,
nein Sie dürfen das Fenster nicht zumauern. Sie brauchen einen all-stimmigen Beschluss der Eigentümer, d.h. alle müssen zustimmen. Sobald nur einer dagegen ist, geht nichts.
Das ist so im Wohnungseigentumsgesetz bestimmt.
MfG
H.Eger
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft

Hallo,
es handelt sich hierbei um eine bauliche Veränderung, sprich, Du veränderst das Gesamtbild des Objekts. Dies bedarf der Zustimmung aller Eigentümer, nachdem Du einen Antrag bei der Hausverwaltung gestellt hast.

MfG
murmeltier