Darf man sein Privatgrundstück Video-überwachen?

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

Hallo,

Ein Bürger hat ein Grundstück (vorderes) und sein Nachbar hat das Wege-Nutzungsrecht, damit er auf sein Grundstück (hinteres) gelangen kann.
Beide Parteien sind leider ein wenig verstritten.
So wird vom hinteren Nachbarn das Tor nach der Benutzung oft nicht geschlossen und es ist auf diese Weise bereits etwas gestohlen worden. Die Versicherung hat wegen des nicht stets verschlossenen Tores den Verlust des Gegenstandes nicht erstattet.
Es kam bei Abwesenheit des vorderen Grundstücksbesitzers auch vor, dass die Bepflanzung in seinem Garten zerstört wurde.

Das hintere Nachbargundstück ist nicht einsehbar, weil es von dem Haus des hinteren Nachbarn und dem Schuppen des vorderen Nachbarn verdeckt wird. Also würde die Privatsphäre des Nachbarn bei Installation einer Video-Überwachungskamera nicht gestört. Und ich denke, man kann ein solches Gerät auch so einstellen, das der Radius entsprechend angepasst wird, um fremde Leute nicht zu belästigen.

  1. Darf der vordere Grundstücksbesitzer eine Überwachungskamera überhaupt installieren?
  2. Wenn ja, was muss er dabei beachten?
  3. Darf der vordere Grundstücksbesitzer auf diese Weise kontrollieren, wer das Tor wann nicht verschlossen hat, um bei möglichen weiteren Diebstählen der Versicherung Beweise vorlegen zu können?

Vielen Dank für evtl. Antworten!
Sylvi

Hallo nette Potsdamerin,

wenn ich das richtig verstehe, kann mir der Überwachungskamera das Kommen und Gehen des unliebsamen Nachbarn und vielleicht auch noch seiner Gäste aufgezeichnet werden.

Dann heißt die Antwort: Nein.

Gruß!

Horst

Eine Möglichkeit wäre ein selbstschließendes Tor. Das Tor schließt dann automatisch und müsste nich abgesperrt werden. Allerdings muss es zum durchgehen aufgesperrt werden.
Der andere Grundstücksbesitzer bräuchte nur einen Schlüssel.

Es gäbe keinen Streit mehr wegen Diebstahl am Gelände.

Ist allerdings Kostenintensiv und der andere Grundstücksbesitzer müsste mitmachen. Möglichkeiten: Streit durch einen Dritten schlichten lassen.

Hallo und vielen Dank für die Antworten!

Ja, das Kommen und Gehen des Nachbarn würde evtl. mit überwacht. Aber die Überwachung sollte sich nur auf den Garten beschränken und der Weg, um den es geht, liegt ja ganz links außen. Vielleicht ließe sich der Winkel der Kamera so einstellen, dass der Weg nicht betroffen ist?

Die Idee mit dem selbstschließenden Tor ist sehr gut. Nur hat der Nachbar sich noch nicht einmal an den Kosten für das „einfache“ Tor beteiligt, obwohl es ausschließlich von ihm genutzt wird. Der vordere Hausbesitzer hat ein eigenes Tor, das direkt vor seiner Garage ist.

Zu Anfang haben sich beide Parteien auch sehr gut verstanden bis der hintere Nachbar immer mehr Forderungen (Grenzbebauung - wurde gestattet, Absaugloch für die Sickergrube sollte auf den Weg im Garten des forderen Nachbarn gelegt werden - wurde auch schon gestattet. Allerdings wollte der hintere Nachbar die Bauauflage (die Öffnung muss mittig sein zw. den beiden Fahrspuren) nicht beachten und so wurde die Zustimmung wieder zurückgenommen. Nun möchte er den Weg als Parkplatz nutzen, wurde auch verweigert) Seit dem gibt es nur noch Trabbel. Eigentlich wirklich schon fast wie im Fehrsehen.