Es kommt darauf an…
SEINEN auf seinen Grundstück befindlichen Eingangsbereich? Ohne Queraufnahmen, d.h. der öffentliche Raum oder Bereiche der Nachbarn?
Ich denke im Prinzip ja. Soweit ich jedoch mal gelesen habe, muss er darauf hin weisen.
d.h. vor Betreten des Grundstücks muss erkennbar sein, dass entsprechend aufgenommen wird.
Andere Bereiche - private - darf er nicht aufzeichnen oder beobachten,
Hier gehe ich von einem EFH mit eigenem Zugang ohne Mieter etc, aus. Also der einfache Fall.
Öffentlichen Raum darf er gar nicht aufzeichnen.