Darf man seinen Grundstückeingangsbereich mit einer Überwachungskamera filmen?

Mein Nachbar möchte seinen Eigangsbereich mit einer Videokamera filmen, um Einbrecher zu ertappen. Ich habe mich gefragt, ob er das überhaupt darf?

Ich persönlich würde es ziemlich unangenehm finden, von anderen beobachtet zu werden ohne es zu wissen.

lg vik

Hallo ob man das darf oder nicht ist mir egal denn ich mache das auch denn es läuft genug Gesindel in der Gegend herum .
viele Grüße noro

Aktueller Fall: http://www.pnn.de/potsdam/1020662/

Es kommt darauf an…
SEINEN auf seinen Grundstück befindlichen Eingangsbereich? Ohne Queraufnahmen, d.h. der öffentliche Raum oder Bereiche der Nachbarn?
Ich denke im Prinzip ja. Soweit ich jedoch mal gelesen habe, muss er darauf hin weisen.
d.h. vor Betreten des Grundstücks muss erkennbar sein, dass entsprechend aufgenommen wird.
Andere Bereiche - private - darf er nicht aufzeichnen oder beobachten,
Hier gehe ich von einem EFH mit eigenem Zugang ohne Mieter etc, aus. Also der einfache Fall.
Öffentlichen Raum darf er gar nicht aufzeichnen.