Darf man selbst aufgenommene DVD verkaufen?

Hallo,
ich habe mal eine Frage. Angenommen, jemand hat einen Film von einem frei empfangbaren TV-Sender auf DVD oder VHS aufgenommen, und liest nun in einem Forum, dass jemand diesen Film sucht. Darf er dann eine Kopie dieses Films gegen eine angemessene Aufwandsentschädigung (also keine Gewinnabsicht) verkaufen, oder würde er sich damit strafbar machen?

Gruß
Nelly

Hallo,

ich habe mal eine Frage. Angenommen, jemand hat einen Film von
einem frei empfangbaren TV-Sender auf DVD oder VHS
aufgenommen, und liest nun in einem Forum, dass jemand diesen
Film sucht. Darf er dann eine Kopie dieses Films gegen eine
angemessene Aufwandsentschädigung (also keine Gewinnabsicht)
verkaufen, oder würde er sich damit strafbar machen?

Nein, darf man nicht verkaufen! Auch nicht als Aufwandsentschädigung!

http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fern…

gruß
h.

Nein, darf man nicht verkaufen! Auch nicht als
Aufwandsentschädigung!

http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fern…

Hi,
in dem von dir angegebenen Link geht es aber nur um die anonyme Verbreitung per Internet. Ich meinte aber den Fall, dass eine konkrete Person, deren Namen ich kenne, eine Kopie einer von mir aufgenommenen Sendung haben möchte, ich ihr die Kopie aber nicht schenken möchte, sondern gegen eine geringe Aufwandsentschädigung verkaufen möchte.

Gruß
Nelly

Nein, darf man nicht verkaufen! Auch nicht als
Aufwandsentschädigung!

http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fern…

Hi,
in dem von dir angegebenen Link geht es aber nur um die
anonyme Verbreitung per Internet. Ich meinte aber den Fall,
dass eine konkrete Person, deren Namen ich kenne, eine Kopie
einer von mir aufgenommenen Sendung haben möchte, ich ihr die
Kopie aber nicht schenken möchte, sondern gegen eine geringe
Aufwandsentschädigung verkaufen möchte.

Der Benutzer muss Dir (rein rechtlich gesehen) privat bekannt sein. Du darfst dafür keinerlei Geld oder Gegenwert entgegen nehmen. Nur die reine Weitergabe ist gestattet. Rein rechtlich darfst Du Dir eben nicht mal den Rohling bezahlen lassen!

Gruß
h.

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Nein, darf man nicht verkaufen! Auch nicht als
Aufwandsentschädigung!

„Aufwand“ kann nämlich vieles bedeuten.
Der reine Sachaufwand (Rohling),
oder eben auch Materialaufwand (Deine Rechnerzeit, DVD-Laufwerks-Abnutzung, Fahrtkosten),
oder gar Personalaufwand (Deine Zeit, um den Rohling zu kaufen; Zeit, diesen zu brennen; Zeit, den Freund zu treffen,…)

Und dann noch die monetäre Bewertung des Aufwandes!