Darf man sich Brückentage nur als

… Mutter/Vater nehmen?
Hallo,
ich arbeite seit einem Jahr in einem mittelgroßen Betrieb. Leider wurde es mir bis jetzt jedes Mal verwehrt Brückentage frei zu nehmen. Mein Chef sagte, dass diese Tage nur Eltern zustehen. Stimmt das? Darf mein Chef bestimmen, wann ich Urlaub nehme?Danke.

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Hallo Timo,

ich finde es wirklich SEHR witzig, was sich Arbeitgeber nicht so alles einfallen lassen, wenn ich so etwas lese, dann könnte ich ko… Und das als Personaler!

Nein, das stimmt natürlich nicht!!!
Arbeitnehmer mit (schulpflichtigen) Kindern habe absolut keinen Anspruch darauf, NUR in „den“ Zeiten Urlaub nehmen zu können, es gibt in Deutschland kein Arbeitsgesetz, wo das festgelegt ist.

Allerdings… Das Bundesurlaubsgesetz empfiehlt folgendes:
„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Der Arbeitgeber wird es im Regelfall zunächst seinen Arbeitnehmern überlassen, wer Urlaub in den Sommerferien, bzw. bei den Brückentagen nimmt. Was jedoch, wenn Sie sich mit Ihren Kollegen nicht einigen können? Häufig gibt es ja Mitarbeiter mit Kindern, die am liebsten die kompletten Sommerferien/Brückentage für sich beanspruchen möchten. In diesem Fall MUSS der Arbeitgeber eingreifen und für eine gerechte Verteilung der Ferien sorgen, sodass alle an die Reihe kommen, die den Wunsch danach verspüren.

Nur… Willst Du klagen? Wenn ja, dann ist Dein Arbeitsplatz in diesem Unternehmen gefährdet…
Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, dann spreche doch bitte mal mit diesem. Und sonst??? Wenn der Arbeitgeber auf stur schaltet, da kannst Du gar nichts machen, leider…

Versuche bitte einfach dass Ihr Euch einigt, sobald ein Rechtsanwalt, oder sogar das Arbeitsgericht eingeschaltet wird, bist Du der böse Kollege, der dann vllt. sogar später gemobbt wird?

Es tut mir leid, das Recht ist auf Deiner Seite, aber ob es sich in diesem Fall umsetzen lässt, das seit dahin gestellt :frowning:

Melde Dich bitte noch mal bei mir, FALLS Du doch erfolgreich gewesen bist :wink:

Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.

LG… Hoelti

N.B.:
Ich möchte erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 29-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben.
Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen :smile:

Urlaubsplanung, Urlaub - Planung

Grundsätzlich obliegt es dem Arbeitgeber zu entscheiden, wann er dem Arbeitnehmer Urlaub gewährt. Aus diesem Grund können in größeren Firmen auch sog. Werksferien angeordnet werden. Der Arbeitnehmer kann sich keineswegs selbst beurlauben. Tut er dies, „spielt“ er mit einer fristlosen Kündigung.

Ist der Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt, in dem es keine Werksferien gibt, so hat der Arbeitgeber den Urlaubswunsch des Arbeitnehmers grundsätzlich zu berücksichtigen und hat ihm in der Regel auch nachzukommen. Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Dem Urlaubswunsch können dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder der Urlaubswunsch eines anderen Arbeitnehmers, der unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdient. Ersteres ist z.B. der Fall, wenn die besondere Auftragslage es notwendig macht, dass der Arbeitnehmer weiterarbeitet.
Muss der Arbeitnehmer deswegen jedoch eine Urlaubsreise stornieren, so muss der Arbeitgeber die anfallenden Stornierungskosten tragen.

Alle Rechte vorbehalten; www.internetratgeber-recht.de

Hallo,
dieses ist keine rechtsverbindliche Auskunft, aber das ist Quatsch was dein Chef sagt. An Brückentagen frei zu nehmen steht jedem Arbeitnehmer zu, egal ob derjenige Kinder und Familie hat oder nicht. Was dein Chef macht ist schlicht diskrimierend.
So sehe ich das !!

Gruß
Schnucki

sogenannte Brückentage sind Tage, wie alle anderen auch. Urlaub kann verweigert werden nur aus dringenden betrieblichen Gründen. Mit Eltern, schulpflichtigen Kinder usw. hat das nicht zu tun.

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Wenn der Betrieb nicht während der Brückentage schließt, ist der Chef in erster Linie dafür verantwortlich, dass die Produktion läuft. Ich kenne Ihre Position nicht. Die Aussage, dass es nur Eltern zu steht, ist nicht zu halten. Mit freundlichen Grüßen.

Nein, Ihr Chef darf nicht bestimmen, wann Sie Urlaub zu nehmen haben.
Auch bei Brückentagen muss gelten: wer zuerst anfragt, bekommt normalerweise den Urlaub.
Gruß
Mike-Lohfelden

guten tag
das steht im arbeitsvertrag
wenn es da nicht drin steht
ist urlaubstag wahl frei
einfacher ist mit kollegen sich abstimmen

gruss

da kann ein Steuerberater Rat geben.