Hallo liebe Community,
mich würde Interessieren, ob es rechtlich Verboten ist, in einem Brief / E-Mail als beispielsweise Frau Müller sich auszugeben?
Habe einige Rechnungen / Mahnungen von sogenannten Abo-Abzockern erhalten, wo die Sachbearbeiterin zufälligerweise jedes mal einen sehr häufigen Nachnamen hat. Denke mal, das diese Mitarbeiter einfach nur ausgedacht sind oder?
Grüße!
Das ist erlaubt.
Interessant wird es nur, wenn derjenige unter falschem Namen einen Vertrag schließen und sich der vertraglichen Pflichten entziehen will.
Das ist erlaubt.
Interessant wird es nur, wenn derjenige unter falschem Namen
einen Vertrag schließen und sich der vertraglichen Pflichten
entziehen will.
Guten Morgen,
aber warum ist das erlaubt? Ich darf ja auch nicht einfach einen Brief schreiben und mit Müller unterschreiben?!
Warum ist das bei einer Mail anders?
Und was passiert, wenn ich so einen Vertrag als Frau Müller unterschreibe?
Schönen Tag und Gruß
aber warum ist das erlaubt? Ich darf ja auch nicht einfach
einen Brief schreiben und mit Müller unterschreiben?!
Wieso nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Erna Müller
aber warum ist das erlaubt? Ich darf ja auch nicht einfach
einen Brief schreiben und mit Müller unterschreiben?!
Warum ist das bei einer Mail anders?
Und was passiert, wenn ich so einen Vertrag als Frau Müller
unterschreibe?
So etwas ist die Grenze zwischen schriftlicher Lüge (straffrei) und Urkundenfälschung (strafbewehrt) oder Betrug usw. Wenn zwei Parteien einen Vertrag machen und der eine unterschreibt mit Konrad Adenauer, der andere mit Kurt Schumacher, so ist das erst mal kein Problem, wenn beide nicht beabsichtigen, den anderen zu täuschen, da sie sich beide gut kennen und eh wissen, wer der andere ist.
Ebenso kannst du dich in einem Hotel mit Boris Becker anmelden, so fern du nicht die Absicht hast, die Zeche zu prellen, sondern auch brav zahlst. Es kommt also auf den Zweck oder die Absicht an, ob etwas „nur“ eine Lüge ist oder gleich Betrug, Urkundenfälschung etc.
Bei Mahnbriefen im geschäftlichen Verkehr halte ich das aber schon für sehr grenzwertig, wobei man aber davon ausgehen kann, daß diese Damen eh keine Prokura hätten und stets ein i.A. davor stehen wird etc. Da ist es ja dann eh wurscht, wer so einen Brief tippt und eintütet.
Die Angabe eines falschen Namens ist weder in Briefen noch in E-Mails generell erlaubt oder verboten. In bestimmten Fällen kommen Urkunds- oder Betrugsdelikte in Betracht.
Levay
Und was passiert, wenn ich so einen Vertrag als Frau Müller
unterschreibe?
Sofern ich den Vertrag unter falschem Namen auch erfülle (und ggf. auch Pflichten etwa gegenüber dem Finanzamt berücksichtige), ist alles in Ordnung. Denn der Vertragspartner hat i.d.R. nur Interesse an meiner Leistung, nicht daran, ob die Leistung von einer ganz bestimmten Person erbracht wird.
Oft ist es ganz egal, wie jemand tatsächlich heißt: Die Namen der allermeisten Leute, mit denen wir Verträge schließen, kennen wir überhaupt nicht. Bäcker, Buchhändler usw. sind namentlich meist unbekannt.
Grüße