Hallo!
Ich bin Diplom-Sozialpaedagogin und habe mehrjaehrige Berufserfahrung in Grossbritannien. Da ich mich demnaechst wieder nach Deutschland bewerben moechte, muss ich diese ins Deutsche uebersetzen und damit haengt auch meine Frage zusammen.
Ich war fuer ein paar Monate auf Aushilfsbasis als sogenannter „Children’s Centre Worker“ in staedtischen Kinderzentren der „Sure Start“ Initiative taetig. Zu meinen Aufgaben gehoerten u.a.: Tägliche Betreuung von behinderten und nichtbehinderten Kindern im Alter von 6 Monaten bis 5 Jahren, Arbeit mit einer Gruppe von Bezugskindern und Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf.
Jetzt wollte ich wissen, ob Ihr irgendwelche Vorschlaege zur Ueberzetzung dieser Berufsbezeichnung haettet! Eigentlich kommt es ja der Kindergaertnerin gleich, aber darf man sich das denn ueberhaupt einfach so nennen? Oder Erzieherin? Das ist doch eingeschuetzter Beruf, denke ich… Paedagogische Fachkraft?..
Ich bin Diplom-Sozialpaedagogin und habe mehrjaehrige
Berufserfahrung in Grossbritannien.
Eigentlich
kommt es ja der Kindergaertnerin gleich, aber darf man sich
das denn ueberhaupt einfach so nennen?
Ja, ist kein reglementierter Beruf.
Oder Erzieherin?
Ja, ebenfalls nicht reglementiert.
Das
ist doch eingeschuetzter Beruf,
Nein. Die Abschlußbezeichnung lautet auch „staatlich anerkannter Erzieher“. Selbst, wenn man diese Bezeichnung führen würde, wäre dies keine Ordnungswidrigkeit, lediglich eine Täuschung des Arbeitgebers. Anders wäre es bei einigen Gesundheitsberufen
denke ich… Paedagogische
Fachkraft?..
Auch möglich, aber wesentlich unbestimmter. Schreib doch einfach: ich war als Erzieher im Kindergarten/Kinderhort o.ä. tätig.
Die Berufsbezeichnung „Erzieher“ ist in Deutschland geschützt. „Kindergärtnerin“ könntest du dich ohne weiteres nennen - allerdings würde das bei potentiellen Trägern vermutlich eher Verwunderung auslösen, da die Berufsbezeichnung „Kindergärtnerin“ schon vor einiger Zeit durch „Erzieherin“ ersetzt würde.
Mein Tipp wäre: Bleibe bei der Berufsbezeichnung, die du per Diplom nachweisen kannst (Dipl.Soz.Päd.)und übernimm die engliche Bezeichnung im Original. In einem erklärenden Satz kannst du dann beschreiben, welche Aufgaben damit verbunden waren. Mit Ausweichbezeichnung wie „Pädagogische Fachkraft“ verkaufst du dich möglicherweise eher unter Wert.
Das ist deutlich aussagekräftiger als eine Übersetzung, die nicht wirklich auf das passt, was du gemacht hast.
ja, es gibt nur wenige Berufe, die über ein Gesetz
reglementiert sind: Gesundheitsberufe, Lehrer, Rechtsanwalt
usw.
Meines Wissens ist nicht nur Erzieher(in) sondern absolut JEDER Ausbildungsberuf (Ausbildungsordnung nach BBiG & HwO) „geschützt“.
Ich suche noch nach besseren Quellen, nur würde bei mir jeder Mensch, der vorgibt, etwas zu sein, was er nicht nachweisen kann (hier: Erzieher(in)) spätestens beim Vorstellungsgespräch in Erklärungsnot geraten - wenn er denn soweit käme.
Der UP würde ich empfehlen, ihre Ausbildung zu nennen (ist ja jetzt nicht soo verkehrt ) und ruhig die englischsprachige Berufsbezeichnung mit einer kurzen Erläuterung (…Children’s Centre Worker, was mit einer Tätigkeit als Erzieherin in einer HPG vergleichbar ist… - oder so ähnlich) zu benutzen.
Ich habe leider nicht ganz gecheckt, wie man allen auf einmal antworten kann - ich hoffe, das hier kommt an!
Vielen Dank fuer Eure schnelle Hilfe und genauen Quellenangaben! So wie ich das jetzt verstehe, ist der Begriff der Erzieherin geschuetzt, allerdings der Begriff der Kindergaertnerin ein wenig veraltet - Zwickmuehle!
Es scheint mir, dass die Bezeichnung der Paedagogischen Fachkraft, zusammen mit einer Taetigkeitsbeschreibung und dem englischen Orginaltitel, am ratsamsten waere - das ganze ist fuer meinen deutschen Lebenslauf, so dass potentielle Arbeitgeben dann ohnehin auch meine „Social Work“-/Sozialarbeitserfahrung und Bildungsabschlusse sehen und eine Erklaerung dazu bekommen wuerden.
Muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen…
Ich habe leider nicht ganz gecheckt, wie man allen auf einmal antworten kann - ich hoffe, das hier kommt an!
Vielen Dank fuer Eure schnelle Hilfe und genauen Quellenangaben! So wie ich das jetzt verstehe, ist der Begriff der Erzieherin geschuetzt, allerdings der Begriff der Kindergaertnerin ein wenig veraltet - Zwickmuehle!
Es scheint mir, dass die Bezeichnung der Paedagogischen Fachkraft, zusammen mit einer Taetigkeitsbeschreibung und dem englischen Orginaltitel, am ratsamsten waere - das ganze ist fuer meinen deutschen Lebenslauf, so dass potentielle Arbeitgeben dann ohnehin auch meine „Social Work“-/Sozialarbeitserfahrung und Bildungsabschlusse sehen und eine Erklaerung dazu bekommen wuerden.
Muss ich mir nochmal durch den Kopf gehen lassen…
Ganz ehrlich, Du solltest auf eine Bezeichnung, die nichts aussagt, verzichten.
Wenn Du Dich auf eine Stelle als Erzieherin bewirbst, dann wirst Du in vielen Fällen mit Leuten zu tun haben, die noch den „Muff des Öffentlichen Dienstes“ leben (bitte, das ist jetzt nicht abwertend gemeint, aber ich kenne keinen Tarifvertrag, der so irre reglementiert hat, wie es beim alten BAT der Fall war und das - ich nenne es mal - freie Denken eingeschränkt hat. Und so schnell ist der BAT nicht aus den Köpfen zu kriegen) und somit etwas lesen wollen, das sie kennen.
Mit „pädagogischer Fachkraft“ wirst Du Dir vermutlich ins Knie schießen, eine „Diplom Sozialpädagogin“ kennt und schätzt dagegen jeder.
Ich hab nur gedacht, weil ich vor ein paar Jahren (da war ich bereits Dipl. SozPaed) mal aushilfsweise in einer Kinderkrippe gearbeitet hab - und da steht im Arbeitszeugnis auch Paedagogische Fachkraft drin. in vielen Stellenangeboten, wie ich grad gesehen hab, steht oft „Erzieher/Sozialpaedagoge oder vergleichbare Paedagogische Fachkraft“; manche suchen auch direkt nur nach einer „Paedagogischen Fachkraft“.
Ich kann die Stelle ja schlecht als SozPaed-Stelle bezeichnen, wenn es gar keine war?
keine Lust, viel zu hirnen, aber z.B. Ingenieur (nicht aber Engineer), alle deutsche Akademische Grade
Oder darf sich jeder Vollpfosten Diplomirgendwas nennen?
Nein. Wobei ich es für sehr unwahrscheinlich halte, dass jemals eine Dipl. Sekretärin wegen Titelmißbrauch bestraft worden wäre. Selbst eine staatliche Fachschule hatte mal dipl. Malermeister verliehen. (in der Schweiz üblich)