Darf man sich selbst einen schaden zu fügen?

Ich habe mal gesagt bekommen das man sich selbst schaden darf (z.B. rizzen oder Medikamene nehmen).

Wenn ich haber ins Krankenhaus eingeliefert werde weil ich eine Verletztung habe darf mich der arzt nicht entlassen wenn ich mir dabei schade.
Sollte ich mich jedoch selbst entlassen dann kann der Arzt dies Gerichtlich veranlassen das ich im KH bleiben muss.

Wie ist es jetzt dann, darf ich mir selbst schaden oder nicht?

I.A. Ja

Ich habe mal gesagt bekommen das man sich selbst schaden darf
(z.B. rizzen oder Medikamene nehmen).

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverstümmelung

Das ist nur im Zusammenhang mit dem Militärdienst strafbar.

Wenn ich haber ins Krankenhaus eingeliefert werde weil ich
eine Verletztung habe darf mich der arzt nicht entlassen wenn
ich mir dabei schade.

Jeder erwachsene Mensch im vollen Besitz seiner geistigen Fähigkeiten darf jegliche Mediziniesche Behandlung verweigern.

Sollte ich mich jedoch selbst entlassen dann kann der Arzt
dies Gerichtlich veranlassen das ich im KH bleiben muss.

Ist z.b. eine Möglichkeit, wenn der Verdacht besteht, dass ein Patient möglicherweise nicht zurechnungsfähig ist.

Wie ist es jetzt dann, darf ich mir selbst schaden oder nicht?

Wie schon gesagt, sogar Selbstmord ist grundsätzlich INDUL straffrei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstverletzendes_Verh…

Nur wenn jemand eben evtl. nicht ganz „Herr seiner Selbst“ ist, dann dürfen Fremde eingreifen.

Gruß

Stefan

Grundsätzlich „darf“ man sich selbst schaden. Die Praxis sieht aber wie folgt aus:
Die Polizei wird im Eilfall eingreifen und jemanden von der Selbstschädigung abhalten, da es erst zu prüfen gilt, ob derjenige nicht doch psychisch krank ist. Falls dafür Anzeichen bestehen (in der Praxis reicht die Selbstverletzungsabsicht schon aus) beantragt die Ordnungsbehörde bei Gericht die Einweisung nach dem PsychKG. Dann kann die Person gegen ihren Willen zwangsbehandelt und festgehalten werden. Dies wird in der Praxis auch regelmäßig passieren.