Ich habe mal gesagt bekommen das man sich selbst schaden darf (z.B. rizzen oder Medikamene nehmen).
Wenn ich haber ins Krankenhaus eingeliefert werde weil ich eine Verletztung habe darf mich der arzt nicht entlassen wenn ich mir dabei schade.
Sollte ich mich jedoch selbst entlassen dann kann der Arzt dies Gerichtlich veranlassen das ich im KH bleiben muss.
Wie ist es jetzt dann, darf ich mir selbst schaden oder nicht?
Grundsätzlich „darf“ man sich selbst schaden. Die Praxis sieht aber wie folgt aus:
Die Polizei wird im Eilfall eingreifen und jemanden von der Selbstschädigung abhalten, da es erst zu prüfen gilt, ob derjenige nicht doch psychisch krank ist. Falls dafür Anzeichen bestehen (in der Praxis reicht die Selbstverletzungsabsicht schon aus) beantragt die Ordnungsbehörde bei Gericht die Einweisung nach dem PsychKG. Dann kann die Person gegen ihren Willen zwangsbehandelt und festgehalten werden. Dies wird in der Praxis auch regelmäßig passieren.