Darf man trotz Vorstrafe Beamter werden?

Hallo,
ich bin vorbestraft und interessiere mich eine Beamtenlaufbahn, nur weiss ich nicht, ob es überhaupt noch möglich ist.

Bin dankbar über jeden Tipp.

MfG,
Neuanfang

Hallo,
hier ein Abdruck einer Bestimmung des Bundesbeamtengesetzes (§ 41 BBG):

"(1) Werden Beamtinnen oder Beamte im ordentlichen Strafverfahren durch das Urteil eines deutschen Gerichts
1.

wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder
2.

wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit oder, soweit sich die Tat auf eine Diensthandlung im Hauptamt bezieht, Bestechlichkeit strafbar ist, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten

verurteilt, endet das Beamtenverhältnis mit der Rechtskraft des Urteils. Entsprechendes gilt, wenn die Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter aberkannt wird oder wenn Beamtinnen oder Beamte aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt haben.

(2) Nach Beendigung des Beamtenverhältnisses nach Absatz 1 besteht kein Anspruch auf Besoldung und Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel dürfen nicht weiter geführt werden."
Freundlichen Gruß
G.S.

Hallo,

das kann ich leider so nicht beantworten. Es kommt darauf an, welche Art von Vorstrafe und welche angestrebte Tätigkeit. Am Besten mal nachschauen bei den gesetzlichen Vorgaben für diese Tätigkeit: Welche Eigenschaften muss der Bewerber haben etc…

Viel Erfolg
redberry

Hallo,

ich habe keine Ahnung, bin mir aber sicher, dass man das im Internet erfahren kann. Viel Erfolg!

Gruß
Selka

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
das scheint ja nur für BeamtInnen zuzutreffen, d.h. die schon vor dem Urteil Beamte waren, aber ich möchte ja nach meiner Entlassung erst in die Beamtenlaufbahn starten!
Danke für die Antwort.
Freundliche Grüsse,
Neuanfang

Hallo redberry,
ich habe 3 J.bekommen, davon 22 1/2 Monate abgesessen (wobei 13 Mon.fest im geschlossenen Vollzug!)und dann bin ich auf Bewährung entlassen worden.
Die Tat für die ich 3J. bekam heisst Strafvereitelung!

Ich habe schon oft im Internet vergeblich gesucht, denn bisher finde ich nichts relevantes!
Danke für deine Antwort.
Freundliche Grüsse,
Neuanfang

Hallo Selka,
danke für deine Antwort, aber wie gesagt - bisher habe ich vergeblich online nach Antworten gesucht und mich persönlich irgendwohin schlau zu machen, das ist mir - ehrlich gesagt- ziemlich peinlich! :frowning:

Freundlichen Gruss,
Neuanfang

Hallo,
da ich schon seit 7 Jahren pensionierter Beamter bin, habe ich darüber leider keine neueren Informationen. Am besten nehmen Sie mal mit dem DEUTSCHEN BEAMTENBUND Kontakt auf. Website: http://www.dbb.de/
Gruß
G.S.

Hallo „Neuanfang“,

es wird vermutlich einfacher, wenn Du eingibst, in welchem Bereich Du arbeiten möchtest: Welcher Beruf, welcher Dienst, Bund oder Land…

Und wenn Du anrufst, musst Du ja keinen Namen nennen :wink:

Gruß
Selka