Darf man Untermietern das Rauchen in dem eigenen EIgentum verbieten ?

Beispiel:

Hauseigentümer, wir nennen Ihn ‚‚X‘‘, hat ein Einfamilien Haus mit viel Platz, X hat weil er soviel Platz hat 2 Zimmer in dem Haus an einen Freund ( ‚‚y‘‘) vermietet.
Beide leben jetzt zusammen in einem Haus als Wohngemeinschaft.

Mieter ‚‚Y‘‘ ist starker raucher und raucht in den Vereinbarten räumen, da Vermieter X nicht möchte das er in seinen eigenen Zimmer raucht, weil von dort trotz geschloßener Tür der stinkende Rauch in den Flur gelangt und dieser auch schon danach riecht. Desweiteren ist das Zimmer des Vermieters ‚‚X‘‘ im selben Flur wie das von ‚‚Y‘‘.

Darf nun Vermieter ‚‚X‘‘ der auch mit in den 4 Wänden wohnt wie ‚‚Y‘‘ dem sogesehen Untermieter/Mieter das Rauchen zumind. in seinen eigenem Zimmern verbieten, so das nicht mehr der Flur und gegebenfalls die Zimmer von ‚‚X‘‘ mit rauch verpestet werden ?

Darf nun Vermieter ‚‚X‘‘ der auch mit in den 4 Wänden wohnt
wie ‚‚Y‘‘ dem sogesehen Untermieter/Mieter das Rauchen zumind.
in seinen eigenem Zimmern verbieten, so das nicht mehr der
Flur und gegebenfalls die Zimmer von ‚‚X‘‘ mit rauch verpestet
werden ?

Nein. Aber gem. § 573a BGB deswegen kündigen , wenn Y meint, sich darüber hinwegsetzen zu dürfen.

G imager761