Darf eine Kündigung einer Wohnung abgelehnt werden wenn im Mietvertrag keine Mindestlaufzeit steht, sondern nur ein (Mietverhältniss läuft auf bestimmte Zeit bis…) ? Und wenn man nicht extra ein Verzicht auf vorzeitige Kündigung unterschrieben hat.
Kommt drauf an, wer eigentlich kündigen will. Und in welcher Form. und ggf. mit welcher Begründung. Und mit welcher Frist.
Wie wäre es mit etwas input?
Grundsätzlich, darf man jeder Zeit Kündigen!
Allerdings müssen die gesetzlichen und vertraglichen Mindest-Fristen und Gründe eingehalten werden.
Grundsätzlich kann man eine Wohnung direkt nach Vertragsabschluss z.B. auf einen Termin in 5 Jahren wieder kündigen. Das entspricht dann im Prinzip einem befristeten Mietvertrag,
In deinem Fall kommt es drauf an, wer wem kündigt. Die Gründe für eine Kündigung sind zwischen Mieter und Vermieter etwas ungleich verteilt.
Aber es macht auch keinen Sinn, wenn ein Miter wegen Eigenbedarf kündigt?
Wenn eine Kündigung den gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen entspricht, kann sie nicht abgelehnt werden. Allenfalls muss das Gericht entscheiden, z.B. ob ein Härtefall vorliegt oder die Kündigung missbräuchlich erfolgt ist (Wenn der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigt und anschliessend per Inserat einen Mieter sucht, wäre dies ein Missbrauch. Wenn sein Sohn der Vermieters einzieht, ist der Eigenbedarf gerechtfertigt.).
MfG Peter(TOO)
Teile doch den ganzen(exakten) Wortlaut des Vertrages mit oder stelle ihn ohne persönliche Daten (geschwärzt) hier ein.
Wenn das ein Zeitmietvertrag ist, also mit festem Ende und das Ende auch begründet ist (zulässig begründet) dann ist das lediglich ein Vertrag mit bereits feststehendem Ende. Er wird vom Vermieter nicht extra gekündigt, er endet zum Stichtag.
Von Vermieterseite !
Der Mieter kann mit der üblichen 3-Monatsfrist kündigen.
Außer, es steht etwas dazu drin.
Auch das gibt es, aber ganz selten bei Zeitmietverträgen.
Das andere wäre ein gegenseitiger Kündigungsverzicht von Mieter und Vermieter für z.B. 2 Jahre. Das ist aber ein normaler unbefristeter Vertrag mit der Besonderheit, hier darf keiner vor Ablauf von 2 Jahren kündigen.
Meistens darf die Kündigung sogar erst nach den 2 Jahren erfolgen, heißt, man muss mind. 2 Jahre und 3 Monate dort bleiben.
MfG
duck313
Ok danke erstmal. Hier der gesamte Abschnitt:
§2 Mietzeit
2.-Das Mietverhältniss läuft auf bestimmte Zeit und endet am 30.09.2018, ohne dass es einer Kündigung bedarf, nur wenn
a) der Vermieter die Räume dür sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will oder
b) in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wensendlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
c) die Räume an einrn zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will.
So steht es Wort wörtlich da.
Alles vorherige zu Kündigungsfristen ist durchgestrichen.
Und zum Fall. Der Mieter will kündigen. Nicht der Vermieter.
Hallo,
wurde ein Befristungsgrund genannt?
Ohne schriftliche Benennung des Grundes ist die Befristung ungültig, das MV ist dann auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Ja es ist eine Erbengemeinschaft. Der Vertrag läuft dann ab und sie wollen das Haus verkaufen. Aber der Mieter möchte jetzt bald schon raus. Und nicht erst Oktober 2018. Aber vom Grund der Befristung steht nix im Vertrag. Hatte nur gelesen das ein Verzicht auf Kündigung seperat vereinbart und unterschrieben werden muss.
Hallo,
§575 BGB sagt, dass ohne schriftliche Benennung des Befristungsgrundes der Vertrag unbefristet ist, die Befristung also nicht gültig ist.
Dadurch sollte meiner Meinung nun die gesetzliche Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge greifen - da bin ich mir aber nicht sicher.
Das bedeutet, dass man bis zum 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen kann. Also am z.B. allerspätestens am 03. März zum Ablauf Mai kündigen.
Das klingt ja schon mal super. Vielen vielen Dank. Das hat mir sehr geholfen.
Bitte beachte den „da bin ich mir nicht sicher“ Hinweis.
Eigentlich hätte ich mir eine Antowrt wegen mangelnder Kenntnis sparen sollen, aber ich hoffe, dass ich eine Anregung in die richtige Richtung gab und sich noch jemand mit fundierten Kenntnissen melden wird.
Das hilft mir auf jedenfall. Ich werde mal schauen ob hier noch jemand darauf antwortet. Und schauen ob du da recht hattest. Wenn ja, hast du die Lösung für mein Problem gehabt. Danke dafür