Hallo,
ein Bekannter von mir meinte, man darf einen gewissen Prozentsatz des Rechnungsbetrages vom Heizungsbauer einbehalten, bis Ablauf der Garantie. Ich finde allerdings keine Informationen diesbezüglich im www.
Sollte es wirklich so sein, würde mich noch Interessieren, wieviel % und wie lange der Heizungsbauer Garantie auf seine Arbeit geben muss?
Vielen Dank, Gruß beminus
Haha! Wende das jetzt mal auf alle anderen Dienstleistungen an! Dann geht es gleich in die nächste Wirtschaftskrise.
Wieso sollten Heizungsbauer in dieser Welt schlechter gestellt sein als andere Handwerker? Und wozu dient die Garantie dann überhaupt noch, wenn man ihm sowieso einen Teil seiner Bezahlung vorenthalten kann?
Dem Einkaufsboten sollte die Oma auch erstmal nur 75% zahlen, da der Käse ja eventuell vor Ablaufdatum schimmeln könnte…
Merkste, dass das äußerst unfair wäre?
Gruß!
Horst
Hi
ein Bekannter von mir meinte, man darf einen gewissen
Prozentsatz des Rechnungsbetrages vom Heizungsbauer
einbehalten, bis Ablauf der Garantie. Ich finde allerdings
keine Informationen diesbezüglich im www.
Wenn der Bekannte aus Ö ist, dann meint er wahrscheinlich einen Haftrücklaß. http://de.wikipedia.org/wiki/Haftr%C3%BCcklass
Bei größeren Bauvorhaben wird das des öfteren vereinbart, meist in Verbindung einer Bankgarantie. Damit sind dann beide Vertragspartner abgesichert.
Wie ich in dem Wiki-Artikel gelesen habe, gibt es sowas ähnliches auch und nennt sich Einbehalt.
Gruß
Edith
Hi,
da hast Du nicht ganz recht. Gerade bei vielen Handwerkern ist ein Sicherheitseinbehalt von 5% der Rechnungssumme durchaus üblich. Diese 5% werden in der Regel durch Vorlage einer Bankbürgschaft (Gewährleistungsbürgschaft) abgelöst. D.h. der Auftraggeber bekommt die Bankbürgschaft ausgehändigt und bezahlt dann den Sicherheitseinbehalt.
Nach Ende des Gewährleistungszeitraumes (VOB = 4 Jahre, BGB = 5 Jahre, je nach Vertrag) gibt der Auftraggeber die Bürgschaftsurkunde zurück.
Diese Bürgschaft kann recht sinnvoll sein, um bei Bauschäden wenigstens einen Teil der Schadenssumme zu bekommen, falls die ausführende Firma in Konkurs geht.
Gruß
Tina