Hallo
Auto A rollt (unter Schrittgeschwindigkeit) Auto B hinten
drauf. Die Stoßstange von Auto B hat einen Riss und muss
ausgwechselt werden. Darf der Halter von Auto A (dessen
Versicherung natürlich zahlt), die defekte Stoßstange haben,
wenn das ganze über die Werkstattrechnung von Halter das Auto
B abgerechnet wird, haben um sie als „Erinnerungsstück“ zu
behalten?
Ja, da der Halter B eine neue Stoßstange bekommen hat. Damit sind seine Ansprüche (mehr als) befriedigt. Alles weitere wäre eine ungerechtfertigte Bereicherung von B auf Kosten von A’s Versicherung (bzw. A, da sie A’s Prämie erhöhen wird). A hat die neue Stange bezahlt und ihm steht dafür natürlich zumindest die alte zu - zu welchem Zweck auch immer.
Angenommen er darf:
Darf er die Stoßstange nochmal begutachten lassen?
Freilich, so oft er will. Ist ja seine.
Was wenn
kein Riss gefunden wird? Darf das ganze dann noch angefochten
werden?
Sicherlich, jedem Bürger steht der Rechtsweg offen.
Darf die defekte Stoßstange (natürlich mit Angabe des Defekts)
weiterverkauft werden?
Ja. ob das im Hinblick auf das einize Beweismittel bei einer Anfechtung sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Und der Verkaufserlös dürfte übrigens der Versicherung zustehen. Denn im Verhältnis von A zu seiner Versicherung gilt dasselbe: Die Stoßstange gehört im Innenverhältnis eigentlich der Versicherung. In der Regel verzichtet die darauf, sich solche defekten Tele ausliefern zu lassen, um sie selbst zu verwerten, da der Gewinn den Aufwand nicht rechtfertigt. Wird das aber zu Geld gemacht, ist sie plötzlich doch interessiert, zumindest muss A sie danach fragen.
Gruß
smalbop