Okay… also ein bisschen Konrekter. Darf eine Person Wasser aus dem Rhein entnehmen, dies in dekorative Flaschen füllen, ein bisschen Kies (aus dem Kieswerk) dazu und mir Etiketten versehen in den Souvenir-Handel bringen?
Darf eine Person Wasser
aus dem Rhein entnehmen, dies in dekorative Flaschen füllen,
Das kommt möglicherweise auf die Art der Entnahme und die Menge des Wassers an.
Wie wäre es mit einer Anfrage bei der zuständigen Wasserbehörde?
Neben dem Wasserhaushaltsgesetz ist das Landes-Wassergesetz zu beachten. Vielleicht ist eine Frage nach der Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung sinnvoll…