Darf man Wasser aus dem Rhein entnehmen?

Hallo,

ist es für einen Menschen, der in NRW wohnt erlaubt, Wasser aus dem Rhein zu entnehmen und weiterzuverabeiten - das Ergebnis zu verkaufen?

Darf dieser Mensch dann auch sein Produkt damit bewerben, dass es aus dem Rhein stammt?

Diese Frage beschäftigt einige Menschen sehr.

Vielen Dank für die Antworten.

ist es für einen Menschen, der in NRW wohnt erlaubt, Wasser
aus dem Rhein zu entnehmen und weiterzuverabeiten - das
Ergebnis zu verkaufen?

Darf dieser Mensch dann auch sein Produkt damit bewerben, dass
es aus dem Rhein stammt?

Diese Frage beschäftigt einige Menschen sehr.

Habe es gerade eilig, deshalb nur ein Link zum passenden Gesetz (sei mir nicht böse):

http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/

Unter welchem § steht das denn? Das ist ja schon ganz schön viel Text, da das richtige zu finden, scheint schwierig zu sein.

Unter welchem § steht das denn? Das ist ja schon ganz schön
viel Text, da das richtige zu finden, scheint schwierig zu
sein.

lesen und verstehen können im §8 http://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__8.html ist das wesentlichste (zumindest auf Grund der dürftigen Angaben) schon geregelt.
ramses90

Okay… also ein bisschen Konrekter. Darf eine Person Wasser aus dem Rhein entnehmen, dies in dekorative Flaschen füllen, ein bisschen Kies (aus dem Kieswerk) dazu und mir Etiketten versehen in den Souvenir-Handel bringen?

Hoffe, das ist nun verständlicher.

Danke schon mal!!

Hallo,

Darf eine Person Wasser
aus dem Rhein entnehmen, dies in dekorative Flaschen füllen,

Das kommt möglicherweise auf die Art der Entnahme und die Menge des Wassers an.

Wie wäre es mit einer Anfrage bei der zuständigen Wasserbehörde?
Neben dem Wasserhaushaltsgesetz ist das Landes-Wassergesetz zu beachten. Vielleicht ist eine Frage nach der Abgrenzung zwischen Gemeingebrauch und Sondernutzung sinnvoll…

Gruß
Jörg Zabel