Darf man wenn man in Irland führerschein B

… macht, danach den wohnsitz von irland nach frankreich ändert und in deutschland eine mpu verlangt wird, in deutschland fahren? ich weiss wenn ich in irland gemeldet bleiben würde, wäre das kein problem, aber da ich dort keinen kenne bei nem ich für immer gemeldet bleiben könnte, würde ich nach führerscehin prüfung direkt in frankreich bei einem bekannten melden.

Es ist leider vollkommen egal, wo Du Deinen Führerschein gemacht hast, wo Du gemeldet bist, wo Du Dich melden wirst :smile:

Die MPU wird deshalb von Dir verlangt, weil es Eignungszweifel gibt - in Deutschland - daher wird man in Deutschland immer versuchen Dir deine Fahrerlaubnis wieder wegzunehmen.
Dazu gibt es viele Mittel und Wege…

Fakt ist: Dein Führerschein kann in Deutschland bei Nutzung auf deutschen Straßen als Führer eines Fahrzeugs jederzeit eingezogen werden - denn hier darfst Du nichtfahren, bevor Du die Zweifel nicht ausgeräumt hast!
Es gibt da zwar in der Gesetzeslage noch Lücken - Ausnahmen je nach Bundesland, aber egal wie, wird es leider meist ein teures Vergnügen… Fahr in Frankreich oder sonst wo im Ausland, lass es in Deutschland sein - 15 Jahre warten - oder MPU machen und gut ist´s…
Gruß Petra

Hallo,

sorry, aber dazu kann ich leider keine Antwort geben.

Gruss Uwe
http://www.Ferienfahrschule-Franke.de

Hallo,

Das weiss ich leider nicht.

mfg, Jörn Otten.

Im Führerschein muss der Wohnsitz aus Irland eingetragen sein. Dann muss man in Deutschland wie ein Ausländer behandelt werden der einen rechtsgültigen Führerschein hat. Die Fahrsperre muss abgelaufen sein. Die Auflage MPU kann man jedoch auch löschen lassen, dann ist es damit auch vorbei.

Viele Grüße: www.punkte-flensburg.cc

guten tag,
also es wird beides nicht gehen.
es gibt da ein höchstrichterliches urteil von februar 2010 (Bundesverwaltungsgericht) das besagt:
185 tage ist der aufenthalt und damit auch der lebensmittelpunkt im ausland nachzuweisen.
lebensmittelpunkt bedeutet nicht nur eine adresse, sondern auch der nachweis über steuer und sozialabgaben ist nachzuweisen. gleichzeitig ist in -D-der lebensmittelpunkt aufzugeben, bedeutet, keine anstellung oder den bezug von sozialbezügen in -D-.
die behörden sind gemäß urteil dazu verpflichtet, dass im ausland bei der behörde angefragt wird, ob die kriterien tatsächlich erfüllt werden.
kommt keine auskuft, wird es große probleme mit der behörde in -D- geben und die fahrerlaubnis für das hoheitsgebiet in -D- untersagt.
besser mpu machen und damit alles richtig regeln.
mfg
mpu24

hallo zauberlehrling,
ob du in deutschland fahren darfst, hängt davon ab, ob dir die fahrerlaubnis entzogen wurde. wenn das der fall ist, darfst du in deutschland erst dann fahren, wenn du die bedenken, auf grund derer dir die fahrerlaubnis entzogen wurde, durch eine positive mpu ausgeräumt hast. der wohnort spielt meines erachtens dann keine rolle, zumal in der eu führerscheinrichtlinie bestimmungen enthalten sind, die so etwas wie den „führerschein tourismus“ (z.B. den führerschein in einem anderen eu land zu erwerben, wenn man ihn in deutschland abgeben musste) unterbinden sollen.
wenn du ganz sicher gehen willst, solltest du einen verkehrsrechtler befragen.

Hallo,
nach meinem Wissen ist es so,-wenn dir in der BRD der Führerschein entzogen wurde, oder auch nur ein zeitliches Fahrverbot auferlegt wurde, dann gilt dies unabhängig davon ob du eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt.