Angenommen, Firmen erstellen kurze Filmsequenzen, in denen Ihr Produkt beworben wird. Sowas könnte es ja geben… Ein weitere Beispiel könnten „Trailer“ von Kinofilmen sein.
Dürfte man davon ausgehen, das der Sinn dieser Kurz(werbe)filme darin besteht, das sie von möglichst vielen Leuten gesehen werden?
Falls dem so ist; dürfte man davon ausgehen, das es legal ist, solche Filme (ohne den Urheber zu fragen) auf div. Internetseiten zu zeigen,bzw. zum Download anzubieten?
Falls dem nicht so ist; welche rechtlichen Verfolgungen könnten demjenigen drohen, der solche Filme anbietet?
Hintergrund; es gibt (vielleicht) sehr viele solcher Webseiten, die das so machen…
auch werbefilme sind - ebenso wie bilder oder texte - urheberrechtlich geschützt. wenn jemand sie verwenden will, muß er den rechteinhaber fragen, ob und unter welchen umständen er die filme nutzen darf.
so einfach ist das.
Falls dem nicht so ist; welche rechtlichen Verfolgungen
könnten demjenigen drohen, der solche Filme anbietet?
abmahnung, klage auf unterlassung, keine ahnung. auf jeden fall kann das teuer werden.
Hintergrund; es gibt (vielleicht) sehr viele solcher
Webseiten, die das so machen…
kennst du deren vereinbarungen mit den rechteinhabern?