Darf man Werbung per E-Mail privat abmachen?

Hi!
ich habe vor ein paar Tagen von einer „nicht deutsch klingenden“ Dame bekommen die mir per E-Mail ein Angebot gemacht hat:

Wenn ich einen Blogpost auf meinem privaten Blog (nirgends sind Hinweise auf Besucherzahlen o.Ä.) schreibe der sich z.B. um Computerspiel XY handelt und etwas über Thema AB drehen könnte, dann bekäme ich 100 euro Überwiesen. Vorraussetzung ist eine Verlinkung zu einer Homepage eines Betreibers der sich auch um Thema AB kümmert.

Meine Frage ist:
Ist das gesetzlich erlaubt? Kann man dieses Geschäft einfach eingehen? Schließlich ist es für mich nur ein Blogpost, für so eine Firma die hinter der Seite steckt aber PageRank, Werbung etc. .

Hallo,

generell gilt dass privat nur mit ausdrücklicher Zustimmung (Double Opt-In) beworben werden dürfen.
Diese Erlaubnis gibt man Firmen aber oft z.B. bei Teilnahme zu einem Gewinnspiel oder wenn man einen Newsletter anfordert oder Gratis-Programme downloaded.

Ob Du der Fa zu einem Page-Rank mehr verhilfst ist Deine Entscheidung, wenn Du nichts davon hast, dann würde ich es auch nicht tun - vorallem bei internationalen Firmen ist Vorsicht geboten, da man nie weiß, was und wer wirklich dahinter steckt.

LG R.M.

Meine Skepsis ist ja mit meiner Frage hier ausgedrückt oder?

Ansonsten gebe ich lediglich Kontodaten raus, sobald da was abgebucht werden solle was nicht sein soll - gibbet ärger.
Schließlich will mir die Firma scheinbar 100 euro für nen Link zahlen, da sag ich nicht nein :smile:

Dachte nur, die Firma müsste mehr Infos zu diesem „Programm“ bereithalten. Aber mir hat die Dame auch schon einige Fragen beantwortet!

Hallo Fragesteller,

ich bin kein Jurist, und mit verschlüsselter Themenbenennung „AB oder A und B Themen…“ kommt man auch nicht richtig weiter. Ich halte es für wichtig, um eine fundierte Antworten zu erhalten, dass diese Frage(n) ein (Online-) IT Jura Spezialist zu beantworten hätte.
=>Jura-Expertensuche.

Auf „Hörensagen“ von Werbefachleuten würde ich mich in dem Fall nicht verlassen.

Zudem ist das START-Minimium an Eigeninitiative, dass SIE aufmerksam die AGB’s des Betreibers des „Geschenke“-Angebotes komplett zu lesen haben. Schon erledigt?

Weiterhin viel Spaß und Erfolg.

Hallo,
ich habe durch mein „Gamerdasein“ einen eSport und Internetjuristen kennengelernt. Wenn der mal wieder in Skype online ist werde ich ihn mal daraufhin ansprechen.

Ansonsten: Nein ich habe deren AGB nicht gelesen.

Es geht um das Thema „Casinos“ und „Las Vegas“. Das Spiel ist Fallout 3 Las Vegas.. :smile: Die Seite ist eine Casino Seite..

Grüße

Hallo,

mit dem RA ist ja prima.

Ansonsten:
Was hier angeboten wird ist letztendlich WURST, in Hinblick auf folgende Tatsache:

  1. Handelt sich um ein Affiliate-Angebot. Es muss also eine Grundlage geben, auf der auch ganz offiziell 100 Euro, buchhaltärisch gesehen, verbucht werden können. Somit ist zu erwarten, dass eine Casinoseite (gerade) auch für Affiliates AGBs ausgibt!
  • Denn, rein hypothetisch
    „Ja, mach ich“ - Link kopieren/einfügen.
    100 Euro erhalten,
    einen Tag den Link plazieren,
  • Folgetag Link löschen
  • wären schnell verdiente „gratis“ 100 Euro.
    ODER.

Und anhand welcher Gundlage sollten Folgeprovisionen abgerechnet werden…??
Somit sollte /muss für die kommerzielle Beziehung eine Basis/Grundlage = AGB vorliegen.

Oder hat jemand 100 Euro täglich zu verschenken, für nichts?

  1. Verantwortlichkeit für Links
    Man ist gesetzlich in der Verantwortung für Links und Inhalte der verlinkten Seiten.
    Somit z.B. Casino = Suchtgefahr…

Und sollte es keine AGBs geben - dann wäre ich noch skeptischer. Auch unter dem Aspekt, dass Ihre Blog / Website Besucher, mgl. schlechte Erfahrungen direkt im Umkehrschluss mit Ihnen verbinden könnten…
Folgeschaden.
Und was passiert mit den Daten,…???

Da würde ich mir schon mal etwas mehr Gedanken machen und alles gut abklären / NACHLESEN oder INFO ANFORDERN.

Aber alles Ihre Sache.
(Bitte um keine weiteren Infos mehr - DANKE.)

Weiterhin viel Erfolg.

Gruß