Dürfen darf man vieles…
ich bin seit 3 Jahren arbeitsloser Lehrer. Das trotz Lehrermangel.
Och - der Lehrermangel ist doch eh nur vorgeschoben.
Sonst würde man als hochqualifizierter Seiteneinsteiger nicht 8-10 Monate auf eine Anerkennung des Abschlusses warten müssen, nur um dann mitgeteilt zu bekommen „Danke haben genug…“
Nun wurde ich 2mal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
Anreise bei dem Einen 9 Std. bei dem Anderen 12 Stunden.
Es waren bei beiden Gesprächen je 5 Bewerber da. Kosten, je ca. 350€
Soll’s geben. Wobei ich innerhalb von 9 Stunden an einem nahezu beliebigen Punkt in Westeuropa sein kann, und das auch für €350 - sofern ich genug Zeit bekomme, meine Anreise kosteneffektiv zu planen.
Mir wurde nach beiden Vorstellungsgesprächen abgesagt, mit der Begründung, ich hätte keine Erfahrung!
Wenn Du überhaupt eine Begründung bekommst, ist das schon mehr als was man in der freien Wirtschaft bekommt.
Dürfen die mich dann überhaupt einladen, wenn sie solche Kriterien haben?
Dürfen dürfen die das. Ob es ihnen was bringt…
Was ich jetzt nicht sagen kann ohne dabei gewesen zu sein, ob es nur um „harte Berufserfahrung“ geht oder auch um sonstige Erfahrungen, insbesondere Lebenserfahrung, die man nicht in den Personalunterlagen sieht sondern eben nur „im Gespräch“.
Ich selbst sehe sehr oft Kandidaten, die zwar viel Berufserfahrung (nach Jahren) haben, aber dennoch sehr unerfahren sind: Können nicht mit Menschen umgehen, verstehen weder ihre eigene Lage noch die ihres zukünftigen Arbeitgebers -usw.
Andererseits gibt es auch frische Absolventen, die durchaus erfahren sind, ohne dass sie irgend einen „Papierkram“ vorweisen können. Aber wie gesagt, das sieht man meist erst im Gespräch.
Ich fühle mich ziemlich verarscht!
Die sich möglicherweise ebenfalls.
Da kann man doch gleich eine Absage schreiben, oder in die Profilanforderung „Erfahrung gewünscht“ schreiben.
Man kann in der Zeit der Arbeitssuche auch etwas Anderes Sinnvolles tun (z.B. ehrenamtlich Jugendarbeit übernehmen oder sich fortbilden). So dass man von jemandem, der 2 Jahre arbeitssuchend ist, mehr erwarten kann als nur „Ich habe schon jahrelang auf besseres Wetter gewartet…“ Und das schreibt man nicht in die Stellenanzeige rein, weil dass man sowas erwartet, ist selbstverständlich.
Kann man die Kosten für die Fahrt, Übernachtung etc. zurückfordern bei solchen Absagen?
Wird für Arbeitssuchend Gemeldete normalerweise über die BfA getragen.
Gruss,
Michael