Darf man zu einer Erwerbsunfähigkeitsrente etwas zuverdienen?

Hartz4-Empfänger dürfen - soviel ich weiss - 100 € zuverdienen. Wenn ein (ehemaliger) Hartz4-Empfänger nunmehr zukünftig aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbsunfähigkeitsrente (aufgestockt durch Hartz4) beziehen wird - darf er dann immer noch zuverdienen ???

Es geht um leichte hausmeisterartige Tätigkeiten - nicht mehr als 10 Stunden - über den Monat verteilt - je nach Bedarf in einem Kindergarten mal etwas reparieren und so. Körperlich ist das nicht besonders anstrengend. Die Entlohnung erfolgt auf Honorarbasis und beträgt 10€/Stunde.

http://www.vorsorge-und-finanzen.de/erwerbsunfaehigk…

Danke, das hat mir sehr geholfen !!!

owt

Hallo Bassovsky,wenn ich Ihre Frage richtig verstehe beziehen sie jetzt dann EUR und dazu HartzIV damit die Grundsicherung erfüllt ist?

Dann bleibt es soweit ich weiß bei den 100 Euro denn alles was darüber ist wird auf HarztIV angerechnet,wenn es eine reine EUR ist dann dürfen sie 450 Euro dazuverdienen,natürlich mti Minijobvertrag also Anmeldung und Information der Rentenversicherung, aus eigener erfahrung empfehle ich Ihnen auch sich die zeiten genau zu dokumentieren denn die RV kommt immer wieder mal auf die Idee, besonders beim Antrag auf Rentenverlängerung,diese Zeiten abzufragen;

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen,wenns noch Fragen gibt melden Sie sich gern bei mir!
Noch einen schönen Feiertag!
Viele Grüße
Gwynifer

Werden hier mal wieder die Begriffe Erwerbsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente verwechselt ?

Oder handelt es sich tatsächlich um eine privat abgeschlossene Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei einem Versicherungsunternehmen ( nicht gesetzliche Rente) ?

Wenn Du eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommst, kannst du kein Harzt 4 bekommen auch nicht aufgestockt, denn Harzt 4 setzt vorraus, daß Du prizipiell dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen kannst.

Wenn Du eine Erwerbsunfähigkeitsrente bekommst kannst Du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen. das eine schließt das andere aus.

Als Ewerbsunfähigkeitsrenter darfst Du 400monatlich hinzuverdienen ohne das von der Rente was abgezogen wird, wenn Du nur 5 Tage die Woche unter 3 Stunden arbeitest.

Du mußt es beim Rententräger und beim Finanzamt anmelden.

Wenn Deine Rente aufgestockt werden muß so macht daß das Sozialamt, nicht das Arbeitsamt.
Grüße Natascha

Danke, Natascha, für Deine Ausführungen/Belehrung! Das Problem betrifft mich gar nicht persönlich, sondern einen Bekannten. Und der bekommt die Austockung natürlich vom Sozialamt, seitdem er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen kann/muß.