Darf man Zuhause Videoaufnahmen machen?

Dürfen im privaten Bereich, in den eigenen vier Wänden, Videoaufnahmen laufen, ohne jemanden darüber informiert zu haben?

Vielen herzichen Dank für die Antworten.

Rechtlich gesehen, habe ich keine Ahnung… da solltest du (indirekt) im entsprechenden rechts-Forumteil nachfragen.

Ansonsten vermute ich das es auch im privaten Bereich noch wesentliche Unterschiede gibt:

  1. CAM`s zur Überwachung, also quasi Alarmanlage sollte kein Thema sein.
  2. CAM`s im Kinderzimmer als Videobabyphone gibt es ja zu kaufen
  3. CAM`s im Bad/Schlafzimmer für Nacktaufnahmen… mhhhh???

Dazu kommt: Was will man mit den Aufnahmen machen?
Kontrolle, also Punkt 1 und 2… ok. Aber 3. geht ja wohl gar nicht…

Vermutlich werden auch schon Kinder ab einem gewissen Alter Rechte auf Privatleben haben… so das man einem Kind mit 16 kaum eine Überwachungscam unterjubeln kann…

Aber das hat nix mit Videotechnik… sondern dem BGB usw. zu tun…

Guten Abend!

Dürfen im privaten Bereich, in den eigenen vier Wänden,
Videoaufnahmen laufen, ohne jemanden darüber informiert zu
haben?

Natürlich, mache ich andauernd. Schöne Aufnahmen von meinen Katzen.

Was soll eine um den heißen Brei geschlichene Frage, nur mit dem Ziel gestellt, eine ins eigene Konzept passende Antwort zu erhalten?

Gruß
Wolfgang

Hallöchen,

Dürfen im privaten Bereich, in den eigenen vier Wänden, Videoaufnahmen laufen, ohne jemanden darüber informiert zu haben?

Die Frage ist falsch gestellt.

Es kommt drauf an, was mit welchem Ziel abgebildet wird, nicht wo die Aufnahme stattfindet.

Werden durch Aufnahmen Rechte von Anderen oder Gesetze verletzt, so ist dies untersagt.
(extremes Beispiel: Kamera in der Toilette, um Besuchern zwischen die Beine zu gucken)

Würde innerhalb einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft ein Bewohner ohne Wissen der Anderen heimlich Aufnahmen tätigen, dann geht es auch schnell in Richtung der Verletzung der Rechte Anderer.
Auch Mitbewohner, Ehepartner und Kinder haben Persönlichkeitsrechte.

Sich selbst darf man zu Hause in jeder noch so prekären Pose filmen und mit den Aufnahmen auch (fast) alles machen was einem lieb ist, solange man damit nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstößt.

Also, so pauschal mit „ja“ beantworten kann man es nicht.
Anhand der Implikationen wäre wohl die korrekte Antwort „Nein, es sei denn, dass gewährleistet wird, dass durch die Aufnahmen keine Rechte von aufgenommenen Personen verletzt werden.“

Gruß,
Michael