Hallo
Ich habe mal eine frage !
Und zwar geht es um meine Mietwohnung.
Ich lebe in meiner Wohnung schon 5 jahre , und habe so keine Probleme mit Vermieter oder Nachbarn. Nun ist es aber so das ich mit 4 kleinen mini zwergpinscher zusammen lebe ohne das der Vermieter dafon weiß. Tierhaltung ist generell nicht verboten steht im Mietvertrag , es muss aber genehmigt sein. Da ich weis das der Vermieter keine Hunde erlaubt habe ich aus angst nie gefragt. Nun ist es so das ich 4 kleine Hunde habe und ich werde sie auf keinenfall hergeben, ich liebe meine Hunde . Kennt sich jemand hier mit der Rechtslage aus was kann mir im schlimmsten Fall passieren , wenn das raus kommt das ich unerlaubt hunde in der wohnung halte .
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Keine Angst, „hergeben“ muss man seine 4 ( in Worten V I E R ) Hunde keinesfalls.
Aber man wird vielleicht mit ihnen zusammen ausziehen müssen !
Vermieter kann nicht generell verbieten, es muss Gründe geben.
Aber allein die Menge der Hunde, ob sie nun besonders klein sind oder nicht macht es schwierig.
Bei 1 Hund wäre es fast sicher, er müsste geduldet werden, wenn es keine Störungen von ihm gäbe.
Bei 2 Hunden wird’s bereits deutlich schwieriger.
Aber bei 4 Stück ?
MfG
duck313
Danke für die Antwort.
Ja es sind 4 Stück sie sind aber alle nur 24 cm klein. Es hatt sich bis jetzt niemand beschwert, meine hunde sind gut erzogen sie bellen kaum , und sind auch so eigentlich immer ruhig.
Hallo,
ich halte es mit der Meinung von duck, dass der Vermieter unter keinen Umständen 4 Hunde dulden muss, egal wie klein diese auch sind.
Die Rechtslage ist eindeutig:
der Vermieter kann verlangen, dass man sich von x Hunden zu trennen hat, andernfalls das Mietverhältnis gekündigt wird.
Wenn man schon vorher wußte, dass der Vermieter keinen Hund in der Wohnung haben möchte, ist es das eigene Risiko, wenn man sich 4 Hunde anschafft.
Bei der „Größe“ der Tiere und der Hundesteuer für 4 Hunde wäre vielleicht die Katzenhaltung angemessen, die sind auch süss, bellen nie, sind sauber, müssen nicht zum Gassi gehen raus und man zahlt dafür keine Steuern.
lG
Zwergpinscher gelten wohl als Kleintiere. Diese werden idR nicht beanstandet. Bei 4 kann’s wieder anders sein. Wenn sich bis jetzt niemand beschwert hat, stören sie wohl auch niemanden.
Zur Sicherheit evt. mal beim Anwalt nachfragen? Im Mietrecht ändert sich ja auch ständig etwas…
Huhu,
wie die Hunde nun sind hat doch nichts mit der Ausgangssituation zu tun. Wenn der Vermieter möchte wird er gegen diese Haltung vorgehen.
Da ich weis das der Vermieter keine Hunde erlaubt habe ich aus angst nie gefragt.
Verstehe ich nicht. Sofern es im Mietvertrag nicht noch eine explizite Klausel betreffend Hundehaltungsverbot gibt, signalisiert der Vermieter mit einer solchen Formulierung
Tierhaltung ist generell nicht verboten steht im Mietvertrag, es muss aber genehmigt sein.
doch gerade, dass er auch die Haltung eines Hundes nicht grundsätzlich verbietet - es sei denn, im Einzelfall sprechen gewichtige Argumente dagegen.
Nun mag es in diesem Fall gleich zwei Gründe geben, die den Vermieter dazu bewegen könnten, die Hundehaltung zu untersagen, wenn er davon erfährt:
- Der Vertragsverletzung des Mieters, der die Vermietererlaubnis nicht einholte und die Haltung der Tiere verheimlicht.
- Die Anzahl der Hunde.
was kann mir im schlimmsten Fall passieren, wenn das raus kommt das
ich unerlaubt hunde in der wohnung halte .
Wie immer werden Gerichte zu entscheiden haben, falls zwei Betonköpfe aufeinandertreffen. Wie das dann ausgeht, wissen die Parteien erst nach dem Urteilsspruch. Eine verhältnismäßig aktuelles Urteil in einem ähnlichen Fall ist hier zusammengefasst:
http://beck-aktuell.beck.de/news/ag-m-nchen-vermiete…