Darf mein AG Daten von Dritten gegen mich

Mein AG betreut und verwaltet sämtliche Immobilien eines größeren Unternehmens. Dabei ist die Sicherheitstechnik mit inbegriffen. Nun versucht mein Chef die Daten aus dieser Sicherheitstechnik vom Auftaggeber gegen mich zu verwenden. Darf er das?

Hallo Zöller,

das ist ohne weitere Informationen nicht generell zu beantworten:

  • was für Immobilien sind das?
  • was genau verwaltet Ihr AG?
  • was ist mit „Sicherheitstechnik“ gemeint?
  • hat er berechtigten Zugriff auf die Daten,sprich: erlaubt es der Kunde?
  • über was für Daten reden wir exakt?
  • wie hat er vor, diese gegen Sie zu verwenden?
  • was ist / sind die „Tatbestände“?
  • worum geht es?

Ich muss schon mehr Details wissen, sonst kann ich Ihnen nicht helfen. Eine pauschalierte Antwort ist nicht möglich.

Wenn Sie z.B. einen straf- oder vertragsrechtlich relevanten Verstoss begangen haben, kommt es auf die genaueren Umstände an.

Gruß
FG

Hallo,

das kommt ganz darauf an. So pauschal ist die Frage nicht zu beantworten. Am besten mal den betrieblichen Datenschutzbeauftragten und/oder Betriebsrat fragen.

Freundliche Grüße,

W.H.

Wenn „Daten aus der Sicherheitstechnik“ keine personenbezogenen Daten enthalten, kommen für ein Verwertungsverbot möchlicherweise andere Vorschriften, nicht aber das BDSG, in Betracht. Was meinen Sie mit „gegen mich verwenden“? www.mvr-datenschutz.de

Danke erstmal für die schnelle Antwort. Mein AG verwendet die Schließzeiten (also unscharf und scharfschaltung der Einbruchmeldeanlage) um meine AZ zu kontrollieren. Meine AZ muss ich auf einem Stundennachweiss aufschreiben. Abweichungen zwischen diesen beiden Sachen legt er mir jetzt zur Last.

In diesem FAlle ist Ihre Frage mehr eine arbeitsrechtliche (was sagt Ihr Arbeitsvertrag zu Ihrer AZ aus?). Warum geschieht die Scharfschaltung nicht automatisch? Woher haben Sie die Idee, dass Ihre AZ kontrolliert wird? Was sagt Ihr Betriebsrat zu der AG-Maßnahme, wenn es denn eine solche ist? usw.) als eine datenschutzrechtliche. Stellen sie Ihrem AG die Frage entweder direkt oder durch einen RA schriftlich, warum Ihre AZ kontrolliert werden soll - oder sind Sie deshalb schon abgemahnt worden? www.mvr-datenschutz.de

Hallo,

also zur Klärung müsste hier erst mal mehr „Licht ins Dunkel“ gebracht werden. So wie es aussieht sind von diesem Vorfall wohl eher Geschäftsinterne Daten betroffen. Wenn darüber hinaus noch die Schädigung des einen oder anderen Geschäftsinteresses vorliegen soll greift hier auch kein Dantenschutz im Rahmen des BDSG.

Der Datenschutzbeauftragte.

Kannst Du mal präzisieren, um welche Art Daten es sich handelt?

Folgende ‚Fragen:

  • Geht es hier um Arbeitszeitnachweise? Sollte ein Betriebsrat vorhanden sein, bitte auch an diesen wenden.
  • Dem Unternehmen ist bestimmt an der Funktionsfähigkeit der Anlagen gelegen, somit steht die Frage: Wartung und Revisionen der Si-Technik durch den AG?
    Wenn ja, dann ist der AG bestimmt auch Verantwortlich für die Revisionen/ Wartungen/Instandsetzungen und somit auch für die Mitarbeiter, die diese durchführen.

So gesehen würde ich sagen – ja, er darf sie zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Funktion der Systeme verwenden.
Bei dem vorhanden sein einer andere Ansichten, bitte ich um eine Info. So kann man darüber diskutieren – man kann nicht alles wissen.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Der Auftraggeber muss Dich fragen, ob er Deine personenbezogenen Daten weitergeben darf.
Passwörter dürfen z.B. nicht herausgegeben werden.
Dazu müsste ich aber noch mehr wissen. Der Datenschutzbeauftragte des Auftraggebers zur Sicherheitstechnik sollte von Dir kontaktiert werden
Viel Erfolg! Thomas

Rein theoretisch dürfte er das nicht tun…

ABER!!!

Ich gehe davon aus, dass da ja wohl irgendwas von deiner Seite aus nicht so mit rechten Dingen abgegangen ist, ansonsten müßtest du ja nichts befürchten.

Und sollte dein AG sich mit dem Kunden vereinbaren, dass er die Aufzeichnungen der Sicherheitstechnik zu diesem Zweck nutzen darf, dann siehts schlecht aus für dich…

Gruß

Thorda

Salve,

generell darf er das nicht. Sollte allerdings der Auftrag, den er mit dem Auftraggeber vereinbart hat, solche Auswertungen zulassen, dann ist das möglich. In diesem Falle, müssen Sie sich an den Auftraggeber wenden, dass der Auftrag geändert wird.

Hm, das kommt darauf an was für Daten das sind und wozu diese Verwendet werden, die Angaben der Frage sind leider zu ungenau um etwas dazu zu sagen…
Kann also nur spekulieren…sind es Daten die berufliche Belange betreffen… so wirst du keine Chance haben, die darf der Arbeitgeber verwenden. Sind es personen Bezogene Daten bei denen du keine Zustimmung der Erhebung gemacht hast, darf er diese nicht verwenden bzw. weitergeben. Sorry mehr kann ich nicht dazu sagen.

Hallo,
ich bin kein Jurist, aber ich glaube nicht dass das legal ist. Unbedingt zum Anwlat gehen!
Gruß Waldameise

… Kann ich nicht helfen, da zu wenig Details.
Gruß RV

hallo,

sorry für die urlaubsbedingte verspätung: eine knifflige frage. ich nehme an, es geht um den nachweis von dienstverfehlungen mit hilfe der aufzeichnungen der sicherheitsfirma. leider bin ich kein jurist, in einem solchen fall würde ich aber einen solchen konsultieren…

lg
mike