Darf mein AG meinen Lohn einbehalten?

Liebe/-r Experte/-in,
Mein letzer AG war ein guter Freund, den ich um Hilfe gebeten hatte, weil ich einen Tapetenwechsel gebraucht hatte. Ich fragte ob ich bei ihm wohnen könnte, und er bot mir zudem noch einen Job auf 450€ an. Ich suchte nach Vollzeitjobs, die er jedoch der reihe nach ablehnte, da sie mit dem Job bei ihm nicht kombinierbar seien, und er mich dann nicht mehr „abschreiben“ könne (was auch immer das heißt). Je mehr Bewerbungen ich verschickte, desto mieser wurde er zu mir.Er begann mich fertig zu machen und mich regelrecht zu schikanieren. Zwischendurch startete er auch diverse annäherungsversuche. Ich schlief auf seiner recht unbequemen Couch und er bot an, das ich bei ihm schlafen könnte. Als ich das nicht wollte, wurde er wütend und richtig ekelhaft. Ich beschloß daraufhin auszuziehen, und reichte die Kündigung ein. Darauf hin verlangte er (zum ersten Mal nach 4 Monaten!!!) Miete in Höhe von 250€ von mir. Diese hat er nun einfach von meinem Lohn einbehalten. Darf er das? Es gibt keinen Vertrag über eine Mietzahlung. Wie ist es mit der Mindestgrenze oder Lebenshaltungs Kosten? Ich habe für diesen Monat gerademal 142€ von ihm bekommen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Ich hoffe ich hab nichts vergessen, und hoffe auf baldige Antworten.
Vielen lieben Dank schon mal

Gruß

Hallo!

Zunächst muss man - deinen Schilderungen entsprechend - grundsätzlich mal festhalten, dass das eine (Arbeitsverhältnis) mit dem anderen (Mietverhältnis) rechtlich nichts zu tun hat. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Der Arbeitgeber muss dir in Folge dessen natürlich deinen vereinbarten Arbeitslohn auszahlen.

Du musst zunächst beim Arbeitgeber schriftlich deinen ausstehenden Lohn einfordern. Wegen der Ausschlussfrist darf da nicht viel Zeit ins Land gehen. Falls er nicht reagiert, musst du deine Ansprüche beim Arbeitsgericht einklagen. Vielleicht hilft auch schon ein deutliches Schreiben eines Rechtsanwaltes.

Gruß W.

Hallo Niki Laos,

hier handelt es sich um zwei von einander getrennt zu betrachtende Tatbestände.

  1. Lohn muss ausgezahlt werden, da du ihm geschäftlich nichts schuldest. Du hast dir beruflich, so nehme ich an, nichts zu schulden kommen lassen, wie z.B. Büroschlüssel verloren, der zu ersetzen ist.

  2. Ich gehe davon aus, dass die Unterkunft nicht beruflich vereinbart war, da diese nicht auf der Lohnabrechnung als Geldwerter Vorteil deiner Erklärung nach zu Urteilen zu erkennen war und tatsächlich mit Schlafen auf Couch ohne eigenes Bett rechtlich sich als solche auch nicht gestaltet.

  3. Frist zur Lohnzahlung von 1 Woche setzen (Mehr Fristen und Klageansprüche weiter unten). Danach sofort wegen des nicht ausbezahlten Lohnes auf das Arbeitsgericht und eine Klage einreichen. Die haben in der Regel eine Stelle, die das Schreiben erledigt. Das Wohnen hat in diesem Zusammenhang absolut nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tun und muss auch nicht im Schreiben erwähnt werden.

  4. Auch bei einem Minijob steht dir ein ordentliches Zeugnis zu.

  5. Hast Du deinen Anspruch auf Urlaub wahrgenommen?
    Pro Jahr stehen dir 4 Wochen gesetzlich zu. Falls er dir für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast, noch keinen Urlaub gewährt hat, muss er dir diesen ausbezahlen. Bitte fordere ihn mit Fristsetzung zur Richtigstellung des Lohnes (zusammen mit der Auszahlung) auf und fordere dein Urlaubsgeld ein.

  6. Absetzbar ist übrigens jeder Lohn komplett. Frag doch bitte in der Minijobzentrale nach, ob du dort gemeldet wurdest. Du kannst es aber auch an Hand der ausgehändigten Sozialversicherungsnachweise feststellen. Wenn du diese nicht hast, dann setze eine Frist zusammen mit Auszahlung und Urlaubsgeld zur Aushändigung der Sozialversicherung.

  7. Sollte er Miete von dir wollen, dann muss er diese einklagen. Es gibt lt. deiner Aussage weder einen mündlichen noch schriftlichen Vertrag. Die Beweislast liegt bei ihm. Tatsächlich hatte er ja etwas anderes als ein Mietverhältnis von dir gewollt. Dies drückt sich in den Repressalien seines Verhaltens aus nachdem du das Bett nicht mit ihm teilen wolltest.

Ich hoffe, du hast bald einen neuen Job und Ruhe von dem „Freund“.

emh

Unbedingt zum Anwalt gehen und Lohn einklagen.

Vielen Dank soweit. Fürs erste ist mir das eine Hilfe.

Danke, lg

Sowas in der Art hatte ich mir gedacht.
Zu 1: Ich habe weder in der Wohnung, noch am Dienstwagen etwas beschädigt, noch habe ich etwas verloren oder entwendet. Das greift also nicht.

Zu 2: Im AV war tatsächlich nichts der Gleichen vereinbart, der Teil mit den " Sondervereinbarungen" war leer.

Zu3: Ich habe im Moment eine kleine Stelle, und verdiene unter 400€. Wie läuft das auf dem Arbeitsgericht, besser gesagt mit wieviel Kosten müsste ich rechnen? Laut Internet zahlt jede Partei biem Arbeitsrecht für sich selbt…

Zu4: Da ich meine Unterlagen noch nicht habe, weiß ich noch nicht ob er mir ein Zeugnis ausgestellt hat.

Zu5: Zum Urlaub weiß ich soviel, das ich erst nach 6 Monaten Vollen Anspruch habe, laut Arbeitsvertrag waren es jedoch nur 5 Mon. und tasächlich nur 4 Mon. Zudem hatte ich laut AV ohnehin nur 15!!! Tage IM JAHR Urlaub. (Den Vertrag habe ich nur unterschrieben, da der Job nur für ein bis drei Mon. gedacht war.

Zu7: Es gibt keine schriftliche Vereinbarung über ein Mietverhältnis. Auch meine letzten Löhne habe ich voll überwiesen bekommen, also ohne das er da „Miete“ abgezogen hätte. Nachweisbar über Kontoauszüge und Lohnabrechnungen.
Er und ich hatten uns zu anfang, etwa einen Mon. nach Arbeitsbeginn darüber unterhalten, das ich mich baldmöglichst um eine Vollzeitstelle und danach gleich um eine Wohnung bemühen würde. Während dem Gespräch fragte er, ob ich mich an der Miete beteiligen würde, wenn ich Voll arbeiten gehe, und noch keine Wohnung habe. Ich sagte `natürlich´, und das wir uns darüber dann am besten Unterhalten, wenn es soweit ist. Das Thema kam nicht mehr zur Sprache. Ich habe seine Wohnung mit all meinen Sachen verlassen und alle Schlüssel in der Whng. gelassen, als ich meinen neuen Job antreten sollte. Ich bin mir zwar nicht sicher, aber selbst wenn dieses Gespräch als Vertrag gewertet werden sollte, habe ich doch die „Auflagen“ nicht erfüllt!? Gesagt wurde, wenn ich einen Vollzeitjob habe, beteilige ich mich an der Miete, für die Zeit die ich noch bei ihm wohne. Da ich aber bei Jobantritt ausgezogen bin, hat sich das dann nicht erledigt??? Außerdem war nie von einer konkreten Summe die Rede.

Da ich wie gesagt meine Unterlagen noch nicht bekommen habe, weiß ich auch noch nicht was als begründung für die 250€ drin steht. Das er das für die Miete behalten hat nehme ich an, weil er in mehreren SMS danach gefragt hat.

Vielen Dank für die bisherige Antwort und auch für Folgende.

Ich wünsche ein schönes Wochenende

lg

Hallo, auch wenn du deinen Urlaub wg. Probezeit noch nicht antreten durftest, dann kannst Du diese Tage bezahlt erwarten. Das Arbeitsgericht kostet nicht viel. Wenn du gewinnst, wovon auszugehen ist, dann muss der Gegner deine Anwaltskosten oder Gerichtsgebühren tragen. Falls du eine Rechtschutzversicherung stehen die Chancen gut, das die diese Klage übernehmen.

LG E