Darf mein alter Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinig

Guten Tag,

am 16.05.2012 habe ich eine Vollzeitbeschäftigung angenommen. Ich habe eine Probezeit von 6 Monaten gehabt und soweit ich informiert bin, hätte mir auch in der Zeit kein Urlaub zugestanden. Trotzdem hat mein ex Arbeitgeber die Praxis geschlossen und ich musste somit ebenfalls Urlaub nehmen. Habe aber ohne Probleme mein volles Gehalt monatlich erhalten. Nun hatte ich bei ihm innerhalb der Probezeit gekündigt. Das heißt: ich müsste nun, am Ende diesen Monats, das Gehalt vom 01.11-19.11.2012 überwiesen bekommen. Nun habe ich von ihm heute folgendes per E-MAIL bekommen:

"Sehr geeh…

um die abschließende Abrechnung bei Ihnen durchzuführen, benötigt mein Steuerberater noch die genaue Anzahl an Urlaubstagen, die Sie bei Ihrem früheren Arbeitgeber, für das laufende Jahr 2012 bekommen haben.

Um eine schnelle Abwicklung der abschließenden Abrechnung zu gewährleisten,

schicken Sie mir bitte schnellstmöglich eine Urlaubsbescheinigung für das Jahr 2012 von Ihrem früheren Arbeitgeber, die ich dann meinem Steuerberater weiterreichen kann.

Wie soll ich mich nun am besten Verhalten und welche Schritte sollten am besten vorbeugend eingeleitet werden?"

Danke für eure Hilfe

Hallo,

normalerweise müsstest Du in Deinen Papieren vom alten Arbeitgeber eine Bescheinigung haben. Denn nach § 6 Abs.2 BUrlG ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine Bescheinigung auszustellen, aus der sich ergibt, ob und wann dem Arbeitnehmer im laufenden Kalenderjahr Urlaub gewährt wurde.

Solltest Du diese Bescheinigung nicht haben, dann musst Du sie noch beim ehemaligen Arbeitgeber anfordern. Denn Dein jetziger Arbeitgeber kann sonst keine korrekte Abrechnung machen. Er muss wissen wieviel Urlaub Dir noch zusteht und er vergüten muss.

Gruß W.

Ich würde mir erst einmal eine solche Urlaubsbescheinigung ausstellen lassen.

Erst wenn diese Urlaubsbescheinigung vorliegt, würde ich mir, b e v o r ich diese dann weitergebe, rechtlichen Beistand holen.

Beste Grüße

Hallo Paolina,

Sie sollen von den früheren Arbeitgeber eine Urlaubsbescheinigung besorgen, das ist alles. Sie haben nach 6 Monaten gekündigt, also steht es Ihnen nur eine Hälfte des Jahresurlaub zu, mehr nicht, mit der Bescheinigung wird ersichtlich wieviel Urlaub tatsächlich in dem Jahr bekommen haben, daher braucht der Steuerberater das.

Gruß
Marinel

Hallo,
du mußt die Bescheinigung ihm geben und er wird es verrechnen, da kann man nicht viel machen, da der AG das Recht dazu hat.

Hallo, leider bin ich nicht der Fachmann, ich weiß aber, dass man Urlaub in der Probezeit gewähren -meist in der Höhe der Zeit der Probezeit -also ca. 12-15 Tage. Waren es jetzt mehr während der Praxisschließung kann man das mit anderen Arbeitgebern verrechnen - daher wahrscheinlich die Frage. Wenn es aber aufgeht, dann braucht man dieser Bitte nicht nachkommen.Ansonsten sollte es nicht zum Nachteil sein!

LG

Hallo, danke dir für deine Antwort.

Ich finde es unerhört, dass mein ex Arbeitgeber erst jetzt, am ende des Monats damit kommt.

Nun muss ich warten bis mein ex ex AG diese Bescheinigung mir zuschickt, muss sie dann an meinem AG schicken und dann wird erst mein Gehalt überwiesen.

Super, dann habe ich mein Gehalt ganz bestimmt nicht pünklich.

Einfach der Knüller…

Hallo wenn Sie ihr Geld erhalten wollen sollten Sie der Bitte nachkommen