Bin mit meinem Anwalt etwas streitig weil er nicht macht WIE und WANN ich es beauftragt habe und wahrscheinlich grossen Schaden dadurch erleiden werde.
Er will die Sache jetzt hinschmeissen, d.h. aufhören mein Fall zu bearbeiten vor dem nächsten Gerichtstermin. Hat mir sogar eine saftige Honorar-Rechnung von 6.000.- Euros gestellt.
Darf er meinen Fall einfach hinschmeissen ? - Muss ich seine Honorarforderungen bezahlen ?
Wo kann ich mich zuverlässig befragen ? Bitte.??? [email protected]
klar darf ein Anwalt mit einem fall aufhören.
Ob es aber einfach so und jederzeit erlaubt ist, weiß ich nicht.
Allerdings wollte ich dich auch nicht als kunden haben, den ich würde mir von laien nicht vor schreiben lassen, was ich wann zu tun müßte.
Abgesehen davon und ganz allgemein:
Wenn ein Anwalt sich eines kunden loswerden will, dann muss er entweder es nicht nötig haben wobei das gbestimmt gegen berufsprinzipien verstoßen wird, oder aber der Kunde ist ein verdammt seltenes arschloch.
Ich habe nicht geschrieben, das du letzteres bist.
Dein Anwalt kann natürlich das Mandat kündigen und wahrscheinlich wird er auch einen Grund dafür haben…
Die Honorarrechnung musst Du zumindest insoweit bezahlen, wie die Gebühren bereits entstanden sind. Genauer kann man das nur sagen, wenn Du mitteilst, welche Gebühren berechnet wurden und was der Anwalt dafür getan hat.
Ansonsten kann ich nur raten, das Verhalten Deines Anwalts bei der zuständigen Anwaltskammer prüfen zu lassen, wenn Du der Ansicht bist, dass er etwas falsch macht. Mehr kann ich ohne nähere Angaben hierzu nicht sagen.
Gruß
Martin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für die Mail. Es geht um eine Unterschlagung von ca. 200.000 Euros. Mit diesem Betrag hat der Beklagte eine Eigentumswohnung gekauft. Wiederholt wurde mein Rechtsanwalt aufgefordert eine einstweilige Verfügung (Sicherungeintrag) zu veranlassen. Das machte er nicht. Deshalb musste ich das Monate später selbst tun mit einem befreundeten Anwalt aber der Beklagte hatte die ETW schnell unter Einkaufspreis und unterm Marktwert verkauft. Wir waren nur um 5 Tage zu spät.
Daraufhin angesprochen und natürlich beschuldigt will der Rechtsanwalt jetzt den Fall hinschmeissen und Honorar von 6000.- berechnen.
Natürlich habe ich nichts dagegen, dass er den Fall hinschmeisst aber Honorar steht ihm doch dann nicht zu. Oder ???
Wer kann mir denn sagen welche Teile vom Honorar gerechtfertigt wären
Bin um jeden Tip dankbar.
Peter Scherer
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
bei einem Streitwert von 200.000,- € müsste der Kollege schon 3 volle (10/10) Gebühren berechnet haben, um auf eine Summe von ca. 6.000,- € zu kommen. Ist er denn in einem gerichtlichen Verfahren für Dich tätig gewesen? Der von Dir verwendete Begriff „der Beklagte“ legt dies nahe.
Schreib doch mal, welche Gebühren mit welchem Satz er berechnet! Dann kann ich Dir vielleicht sagen, ob diese Gebühren verdient sind.