Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Arbeitgeber hat eigenmächtig mein Gehalt von 1242€ Netto (1800€ Brutto) auf 1093€ Netto gekürzt, und mir als Ausgleich 2 freie Tage gegeben.(der Grund hierfür Umsatzrückgang)
hierzu habe ich zwei Fragen:
1.Ist er überhaupt berechtigt dazu?
im Arbeitsvertrag steht: Die Firma ist berechtigt Kurzarbeit einseitig einzuführen, soweit dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist. Für die Dauer der Kurzarbeit mindert sich die Vergütung im Verhältnis der ausgefallenen Arbeitszeit
2. Die Berechnung erscheint mir falsch …
Einem Monat werden 25 Arbeitstage zu Grunde gelegt.
Bruttogehalt: 1.800€ geteilt durch 25 =72€ (pro Tag) mal 2 (2Tage) = 144€
neues Bruttogehalt 1.800€ - 144€ = 1656€
mein neues ausbezahltes Gehalt beträgt 1093€ Netto, was einem Bruttogehalt von 1540€ entspricht, also Brutto 116€ zuwenig
3.Darf ich kündigen…fristlos oder normale Kündigungsfrist, ohne den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren?
Tausend Dank im Voraus, wenn Sie mir weiterhelfen könnten.
- Offensichtlich hat er nicht „eigenmächtig“ gekürzt, sondern die Kürzung war von beiden Seiten im Arbeitsvertrag vereinbart.
- Am besten in der Personalabteilung/Gehaltsabrechnung erklären lassen (kann Deine Angaben so nicht nachvollziehen).
- Kündigen darfst Du immer … fristlos allerdings nur aus wichtigem Grund. Der liegt hier nicht vor, falls es sich wirklich nur um einen Rechenfehler handeln sollte und nicht um eine Zahlungsverweigerung. Also erstmal den Fehler klären. Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gibt es bis auf Ausnahmen immer eine Sperrzeit (siehe http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__144.html)
Guten Morgen,
die Berechnung Deines Arbeitgebers kann ich so auch nicht nachvollziehen! Wo steht denn das mit den 25 bezahlten Arbeitstagen? Oder geht Dein Arbeitgeber von den tatsächlichen Arbeitstagen eines Monats aus?
Wieviele Tage hast Du denn im Februar gearbeitet ???
Fristlos kündigen geht aber auch so nicht. Du musst erst Deinem Arbeitgeber die Gelegenheit geben zu reagieren und evtl. Fehler zu beseitigen.
Ich würde Dir empfehlen mal einfach zum Arbeitsamt zu gehen und Dich in der Sache beraten zu lassen.
Gruß
Daniel