Darf mein Arbeitgeber mir 2 Urlaubstage streichen?

Hallo zusammen, ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir helfen!
Ich schilder euch kurz meine Situtation:

Ich bin Azubi und mit mir sind noch 2 weitere Azubis in der Firma! Wir haben bei Ausbildungsbeginn einige Abmachungen unterschrieben. Unteranderem, dass wir nicht im Internet privat surfen und ebenso wenig private Emails schreiben! Wir vier haben aber hunderte Mails untereinander geschrieben, naürlich auch mit privaten Inhalten, was dummer Weiser in unserer IT-Abteilung aufgefallen ist!
Unsere Chefin hat uns heute zu einem Gespräch gerufen in dem wir erstmal zur Sau gemacht wurden! Am Ende meinte Sie dann nur so, dass jedem von uns 2 Urlaubstage gestrichen werden! Weil (ihrer Meinung nach!) wir angeblich zuviel Arbeitszeit mit Emails schreiben verdaddelt haben, und weil es auch ein Regelverstoß war!
Darf Sie uns die 2 Tage einfach streichen?!

Hallo,
nun, dass ist eigentlich eine spezielle Arbeitsrechtliche Frage, aber aus meiner Erfahrung am Arbeitsplatz ist jedenfalls so, dass die Nutzung des Internets bzw das Schreiben von privaten Mails nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers erlaubt ist. Bei Verstoß gibt es üblicherweise beim ersten Mal eine Abmahnung. Ob das Streichen von 2 Urlaubstagen, die mildere Lösung ist denke ich schon, da nach einer Abmahnung oft eine Kündigung folgen kann. Ich würde das aus meiner Situation als erfahrener Beamter mit 60 Jahren akzeptiern. Wie gesagt ich bin Finanzbeamter und kein typischer Arbeitsrechtler .
Ich hoffe , dass zumindest einen guten Ratschlag geben konnte. Rein rechtlich müsste man hier den Betriebsrat oder einen Arbeitsrechtler fragen.
MfG
Horst Mennig

Vermutlich ist die Streichung der beiden Urlaubstage ein Verstoß gegen den Ausbildungsvertrag oder sogar gegen einen Tarifvertrag, die ja trotz eures Verstoßes weiterhin rechtsgültig sind. Aber kommt es darauf an? Sollte der Arbeitgeber darauf beharren, euch die Urlaubstage zu streichen, müsstet ihr euren Anspruch rechtlich durchsetzen, was vermutlich Nachteile bringen würde. Wenn ihr einen Betriebsrat oder eine Auszubildendenvertretung im Betrieb habt, kann er bzw. sie vermutlich helfen, indem er oder sie einen Kompromiss aushandelt. Schlimmstenfalls müsstet ihr aber einsehen, dass auch ihr euch nicht an die Vereinbarung gehalten habt - und das gibt es halt nicht umsonst.

Hallo,

es ist ein klarer regelverstoß, der mit einer abmahnung bestraft werden kann, nicht aber mit urlaubskürzung (dies ist nicht möglich). Verboten ist für den arbeitgeber, den inhalt der privaten emails zu checken (auch das wäre ein regelverstoß).

Im wiederholungsfall kann der arbeitgeber kündigen.
Deshalb zusammensetzen, verstoß zugeben, bereuen und sich definitiv bessern. Arbeitgeber muss urlaubsstreichung zurücknehmen.

mfg ignaz

ich befürchte ja, aber Arbneitsrecht ist nicht mein Gebiet