Darf mein Chef Geld für ein Fehler verlangen?

Hi Leute,
ich steck in einer schwierigen Lage und weiß nicht mehr weiter.
Situation:
Ich darf 3 Probetage bei einem Vodafone Store in München absolvieren. Ich freu mich und habe große Hoffnung auf diesen Arbeitsplatz.
Am zweiten Probetag passiert das:
Ich werde an die Kasse zugestellt. Kunde will seine Rechnung zahlen (150 €). Ich mache alles wie mir gezeigt wurde. Als die Kundin ihr Geldbeutel rausholt, erteile ich den Auftrag. Dann holt sie allerdings ihre Bankkarte raus.
Mein Chef meint dann zu ihr das sie nicht mit Karte zahlen kann.
Dann sagt sie ok dann muss ich zur Bank. Mein Chef daraufhin sagt ok.
Naja die Kundin taucht nicht mehr auf. Ihre Rechnung ist offiziell bezahlt und darauf hin setzt mich mein Chef unter Druck und meint das ich das Geld bezahlen soll und sobald die Kundin bezahlt wird er es mir geben.

Ich in der Hoffnung ein Arbeitsplatz zu bekommen, hab vorgeschlagen noch ein weiteren Tag reinzukommen um es sozusagen abzuarbeiten, hat er allerdings net akzeptiert.
Dann geh ich zur Bank und hol von meinem KINDERGELD was mir den Monat reichen muss 150 € und gebe es ihm.

Naja das ist jetzt 3 Monate her, den Job hab ich natürlich nicht bekommen, ich frage ständig nach dem Geld aber ich werde immer vertröstet, dass er sich Mühe gibt und sobald die Kundin bezahlt überweist er mir das Geld.

Jetzt reichts mir endgültig und ich habe ihm gebeten mir das Geld zu geben, weil er kein Recht hat an meinem zweiten Probetag für ein Fehler Geld zu verlangen.
Ich mein er trägt doch die Verantwortung oder nicht? Außerdem hätte er auch was zur Kundin sagen können.

Meine Frage ist jetzt, was hab ich da für ein Recht? Kann ich das Geld gerichtlich von ihm verlangen?

MFG Hakan

Auf jeden Fall würde ich mal zum Anwalt (bekommst ja sicher so eine Prozesskostenhilfe). Das klingt ja schon fast, als wäre das inszeniert…

Hall Hakan,
Ich denke Du solltest einen Anwalt kontaktieren und die 150,- zurückfordern.
Nach deinem „kleinen“ Fehler (welcher 100%ig hätte korrigiert werden können) hat Dein Vorgesetzter die Kundin „laufen“ lassen. Das ist dann sein Fehler/Problem
Sich hätte man den „Auftrag/Vertrag“ auch wieder stonieren können! Oder hat die Kundin die Ware mitgenommen?
Dann ist es das Problem Deines Vorgestzten.
Außerdem war Du in der Probezeit bzw. Einarbeitung. Da trifft Dich keine Schuld.
Geh zum Anwalt.
Gruß
Oliver

Hallo

M.E. kein Fall für ein Forum: sofort zum Rechtsanwalt gehen!!

rambam

Hallo,

rechtlich kann ich dazu nicht viel sagen, aber das ist ja wohl schon eine Frechheit! Der Auftrag hätte doch storniert werden können, dann hätte das Geld auch nicht in der Kasse gefehlt. Und die Ware ist doch auch noch da, oder?
Da liegt doch irgendwie die Vermutung nahe dass da irgendetwas nicht stimmt, ich würde in diesem Fall Strafanzeige gegen den Chef erstatten!
MfG
tim27

das ist eine große sauerei, leider weiß ich nicht, wie du mir helfen

Hallo Hakan,

ich würde mir an ihrer Stelle einen Anwalt nehmen. Vielleicht geht es ja über Prozesskostenhilfe.
Man kann denke ich solche Transaktionen wie mit dem Telefon immer Rückgängig machen. Bei den Gerichten gibt es auch die Möglichkeit sich kostenlos rechtlich beraten zu lassen.

Vielleicht sind sie ja auch besser bei der Polizei aufgehoben und sollten eine Anzeige machen das kostet erstmal nichts und wenn sie doch einen Anwalt einschalten müssen kann man das immer noch machen. Ich hoffe sie haben nichts unterschrieben. Fordern sie unbedingt schriftlich das Geld ein und setzen sie ihm einen Termin und setzen ihn sollte der Termin ablaufen in Verzug. Der nächste Schritt wäre dann ein Mahnbescheid, dem folgt dann evtl. ein Vollstreckungsbescheid. Das alles können sie auch ohne Anwalt machen.

Haben sie keine Angst sich zu wehren.

Wünsch ihnen viel Glück bei ihrem Vorhaben.
Viele Grüße

Hallo HakanU,
kann Dir leider nicht helfen.
Viel Erfolg und alles Beste.

Gruss

Wagner

Vielen Dank für ihre Antwort,

dadurch machen sie mir Mut, wir haben einen längeren Email Verlauf, und als ich ihm geschrieben hab, dass es rechtlich nicht korrekt war, von mir das Geld zu verlangen, hat er geschrieben, dass er sich ebenfalls rechtlich informieren wird.
Werde 3 Tage seine Antwort abwarten, falls nichts kommt, werde ich zur Polizei gehen und die Situation schildern.

Nochmal vielen Dank für ihre Antwort.

MFG
Hakan

Hallo Oliver,

es war eine Bareinzahlung für ne offene Rechnung der Kundin, doch ich hab mein Chef geschrieben, dass ich mich rechtlich informiert habe und das er kein Recht dazu hatte. Darauf hin meint er, dass er sich ebenfalls rechtlich informieren will.
Falls er sich 3 Tage nicht melden wird, werde ich zum Anwalt oder Polizei gehen.

Vielen Dank nochmal für die Antwort.

MFG

Hallo Hakan,

bin mir zwar nicht sicher ob 3 Tage Frist ausreichen. Aber sie haben ihn schonmal in Verzug gesetzt. Vielleicht reagiert er ja drauf und bei der Polizei können sie sich immer noch beraten lassen. Ein bißchen Pokern gehört hier auch dazu. :wink:
Wenn Sie sich rechtlich absicher wollen müssen sie unbedingt eine Rechtsberatung einschalten oder sich bei Gericht erkundigen.

Wünsch Ihnen viel Glück.
Viele Grüße

Hallo.

Wenn ich das richtig verstanden habe, war dein Chef also bei der ganzen Aktion persönlich dabei???
Er hätte insoweit unverzüglich eine Stornierung vornehmen können.
Stattdessen hatte er sich in den Zahlungsvorgang eingemischt, und ER hatte entschieden, dass die Kundin weggeht, womit dein Chef und nicht DU das Bezahlrisiko eingegangen war.
Die Kompetenz, Befugnis bzw. die Verantwortlichkeit für diesen Bezahlungsvorgang „kassenverbucht mit Zahlungsfrist bis Zahlungseingang“, die hatte dein Chef verbockt, nicht du. Dieses Zahlungsrisiko hätte dein Chef dadurch beheben können, dass er sofort die Kassenverbuchung storniert hätte, und der Kundin gesagt, sie könne den Artikel dann gegen Barzahlung kaufen kommen, wenn sie auch passendes Bargeld dabei hat.
Es ist außergewöhnlich, dass er hier das Bezahlrisiko auf einen Probe-Mitarbeiter übertragen hat, der lediglich auftragsgemäß unter der Aufsicht des Chefs die Kassenverbuchung vorgenommen hat. Eine solche Risikoabwälzung ist ungeheuerlich, und dürfte meines Erachtens auch nicht rechtens sein.

Wenn du kein Geld hast für einen Anwalt, dann suche doch bitte die nächste Verbraucherzentrale für deinen Wohnort auf, und teile dich ihnen dort mit, lasse dich beraten. Meiner Meinung liegt hier evtl. auch ein Betrug vor, wozu du evtl. auch bei der örtlichen Polizei nachfragen könntest, um dich auch da beraten zu lassen.

Nimm alle dir vorliegenden Belege mit, fertige ein Gedächtnisprotokoll an und suche dir Hilfe. Im äußersten Falle kannst du auch beim örtlichen Amtsgericht auf bei der dortigen Rechtsberatungsstelle dir einen Rat holen.

Warte nicht mehr solange. Du hast ja bis jetzt alles versucht, hast dich vertrösten lassen und dieser Chef von damals bleibt untätig. Nun dürfte es an dir liegen, dir dein Recht zu verschaffen, dass es sich hier um eine evtl. unrechtmäßige Risikoabwälzung handelt, die dieser damaliger Chef endlich erledigen muß. Er ist dafür verantwortlich, nicht tu. So meine ich das.

Meine Ausführungen sind nur meine freie Meinungsäußerung. Bitte suche dir vor Ort anwaltliche oder andere fachliche Hilfe, mögliche Anlaufstellen habe ich als Beispiel genannt.

Grüsse,
Delia