Darf mein Chef mein Arbeitsvertrag von 40 auf

… 32 stunden ändern?
Mein Chef möchte seine 40 Stunden Arbeitskräfte auf 32 runterstufen ,seine Begründung so können wir Überstunden aufbauen und er eine Arbeitskraft nicht entlassen muss! Muss ich da mitspielen? Welche Rechte habe ich???

Wenn sich zwei Tarifpartner (i.d.R. Arbeitgeber und die vertretende Gewerkschaft) auf eine solche Maßnahme einigen, dann können sie nichts dagegen tun außer die Gewerkschaft verfluchen und austreten.
bei kleineren Firmen ist eine änderung des Abreitsvertrages erforderlich, wenn im alten die 40Std-Woche verankert ist. Sie müssen also eione Änderungskündigung erhalten, gegen die sie Klagen können. Ob sie mit einer solchen Klage Erfolgsaussichten haben, sollten sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht oder als Mitfglied einer Gewerkschaft von dieser entsprechenden Rat einholen. Nur durch mündliche Ankündigung kann der Arbeitgeber die Stunden nicht einfach reduzieren (außer er zahlt den gleichen Lohn weiterhin!). Er müsste zudem die Möglichkeit von Kurzarbeit prüfen lassen, da eine dauerhafte Stundenreduzierung bei den Beschäftigten dauerhafte Lohneinbußen verursacht. Einen Fachanwalt empfehle ich dringend!

Vielen DANK für die schnelle Antwort!

Es kommt drauf an, gibt es einen Arbeitsvertrag indem die 40 Stunden festgehalten wurden? Ist diese Stundenkürzung für den gesamten Betrieb vorgesehen? Evtl ist ein Grund fehlende Aufträge?
Es gibt einige Möglichkeiten für den Arbeitgeber die Stundenzahl zu reduzieren.
Eine Möglichkeit ist ein Änderungsvertrag.
Einfach die Stunden mündlich ohne Grund zu reduzieren ist nicht möglich!
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.

Bei einem Arbeitsvertrag, in dem eine 40 Stundenwoche steht, kann der Chef diesen nicht eigenmächtig auf 32 Stunden ändern. Das geht NUR mit Einverständnis des Arbeitnehmers.

Wenn du einen gültigen AV hast, in dem die Arbeitszeit festgelegt ist, geht wohl ohne Arbeitsvertragsänderung nichts.
Und einer solchen musst du zustimmen.

Ansonsten geht für deinen AG nur der reguläre Weg über Kurzarbeit.

So etwas ist über eine Änderungskündigung möglich. Derbeitgeber bringt hier nachvollziehbare Gründe vor, so dass sein Vorgehen letztlich auch von den Gerichten gebilligt würde.
Er fragt vorher, ob Du der Änderung zustimmst, aber im Weigerungsfalle kann er die Änderungskündigung aussprechen.
Wenn Du die nicht akzeptierst, gilt der Arbeitsvertrag insgesamt als gekündigt.
Beratung über Rechte und juristische Möglichkeiten gibts bei der zuständigen Gewerkschaft

Hallo Jeffry,

so ganz einfach kann man die Frage nicht beantworten, da man hier auch den Arbeitsvertrag kennen müsste. Falls in deinem Arbeitsvertrag ein solcher Passus (oft auch verklausuliert) enthalten ist, sind die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren etwas schlechter.

Falls kein Passus dazu besteht, sind die Arbeitsgerichte hier auch sehr individuell bei vergleichbaren Prozessen vorgegangen.
Konnte eine Notlage des Unternehmens nachgewiesen werden, wurde oft für den Arbeitgeber entschieden, um die Arbeitsplätze zu erhalten.
Fehlte diese Notlage, oder war diese nicht über einen längeren Zeitraum zu erwarten, wurde für die Arbeitnehmer entschieden.
Was ich in Deiner Anfrage nicht wirklich verstehe, ist die Aussage mit den Überstunden. Er kann nicht das Arbeitsvolumen um 20% (1 Tag je Woche) verringern um gleichzeitig Überstunden aufzubauen. Das ist zwar ein beliebter Trick um rechnerisch das Personal als reduziert in die Bilanz zu bringen, bringt aber keine Kostensenkung.

Hoffe damit erst mal helfen zu können.

Viele Grüsse
Jörg

Hallo Jeffry,

Dein Chef möchte? oder er hat schon?

Grundsätzlich gilt:
Gemeinsame Vereinbarungen zum Arbeitsumfang sind einvernehmliche Veränderungen des Arbeitsvertrages - können also jederzeit getroffen werden. Auf Dauer oder auf Zeit, mit Lohnkompensation oder ohne… in jedem Fall schriftlich niederlegen.

Nun kann ein Arbeitgeber dies auch einseitig, also nicht einvernehmlich tun, Gründe gibt es viele…

Dazu kann er zunächst seinen Mitarbeiter befragen, und der kann seine Meinung dazu sagen. (Mein Chef möchte…)

Entweder er lässt es nach dieser Befragung sein, oder er setzt es um (Mein Chef hat…):

Das wird er in aller Regel schriftlich an seinen Mitarbeiter herausgeben, falls nur mündlich, Schriftlichkeit einfordern.

Was passiert da rechtlich?:
Es ist die einseitige Änderung des Arbeitsvertrages!
Man spricht von einer „Änderungskündigung“, weil der Mitarbeiter entweder die Änderung annimmt (und damit einen fortentwickelten Arbeitsvertrag hat) oder der Änderung nicht zustimmt und damit der gesamte Arbeitsvertrag als gekündigt gilt, u.a. weil die Arbeitszeitregelung eine wesentliche in einem Arbeitsvertrag darstellt.

Was ist zu tun?
Vereinfacht ausgedrückt: Ist man mit der Änderung nicht einverstanden, muss man sich so verhalten, als sei der gesamte Vertrag gekündigt worden!!
Also: Der Änderungskündigung fristgerecht!!! widersprechen, und dann zur Not klagen.
Auf jeden Fall empfehle ich die sofortige Beiziehung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht!

Es kann bei der Vielzahl möglicher Gründe und Unternehmensbedingungen nämllich sein, dass die Änderungskündigung zulässig ist - oder auch nicht.
Die vielen denkbaren Begründungen müssen jedoch individuell für den Arbeitnehmer und das Unternehmen mit Blick auf den wirtschaftlichen Zustand und die übrigen Mitarbeiter geprüft werden - so etwas sollte ein Fachmann (also RA für Arbeitsrecht) erledigen und dann auch die Vorgehensweise vorschlagen und realisieren.

Viel Erfolg, Grebnell

  • Unverbindliche Aussage -

Hallo Jeffry,

grundsätzlich gilt selbstverständlich, dass vereinbarte Arbeitsverträge einzuhalten sind. Somit wäre Deine Arbeitsleistung zu erbringen und der vereinbarte Lohn an Dich zu zahlen.

Voraussetzung ist natürlich, dass Du Deine Arbeitsleistung auch anbietest.

Sollte der Arbeitgeber diese nicht annehmen, befindet er sich in Annahmeverzug und Dein Anspruch auf Lohn besteht weiter.

Gruß akkon

Evtl. greifen Sonderregelungen, wie. z.B. Kurzarbeit welche an gesetzliche Regelungen gebunden sind, bin aber kein Arbeitsrechtler – im Zweifel einen spezialisierten Anwalt aufsuchen

DANKE SCHÖN

Vielen dank

Tut mir Leid, vom Arbeitsrecht habe ich keinerlei Ahnung.

Ob dies Rechtens ist können dir folgende Personen sagen, die auch einen Blick auf deinen Arbeitesvertrag werfen können wie z.B.
Betriebsrat
Gewerkschaft
Anwalt