Meine Firma hat mich gekündigt er gibt seine Firma aus Altersgründen zum Jahresende auf.
Meine Frist läuf bis Sep. 2013.
Jetzt hat er meine Arbeits Wochenstunden von 36 Stunden auf 32 Stunden gekürzt.
Da die Auftragslage nicht gut sei und er mich gekündigt hat könnte er keine Kurzabeit anmelden.Darf er das so einfach und wirkt sich das auf mein evt. Arbeitslosengeld aus.
Arbeitszeitverkürzung ist einen Änderung des Arbeitsvertrages. Das geht nicht einseitig, sondern nur im gegenseitigen Einvernehmen odr als Änderungskündigung gem. KSchG.
Ich würde den Arbeitgeber darauf hinweisen und wenn das nicht hilft, gegen die Kündigung klagen.