Ich arbeite in einem buddhistischen Kloster und mein (weltlicher) Chef möchte alle Mitarbeiter dazu zwingen im Speisesaal zu essen, also die Mittagspause dort zu verbringen. Angeblich „der Gemeinschaft zu liebe“ Darf er das? Und gibt es einen Paragraph der das Gegenteil aussagt?
Definition der Ruhepause (nach einem Urteil des Bundesarbeitgerichtes):
„Es muss sich um im voraus festliegende Unterbrechungen der Arbeitszeit handeln, in denen der Arbeitnehmer weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten hat. Er muss frei darüber entscheiden können, wo und wie er diese Ruhezeiten verbringen will. Entscheidendes Merkmal für die Ruhepause ist, daß der Arbeitnehmer von jeder Arbeitsverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung, sich zur Arbeit bereitzuhalten, freigestellt ist.“
Az.: 1 AZR 603/01
Hallo
mir ist keine gesetzliche Regelung bekannt die das festlegt.
Fragen Sie Ihren Chef doch einmal worauf der seine Forderung begründet.(Gesetz §§§)
Allerdings könnte es schwierig sein wenn alle Anderen da mitmachen
(mehr oder weniger freiwillig) Sie könnten da schnell in eine Aussenseiterrolle geraten.
Freundliche Grüße
…schau mal ins Arbeitzeitgesetz…Pause ist FREIZEIT…kann Dein AG Dir vorschreiben mit wem Du Deine FREIZEIT verbringen sollst? Gruß Malook
Hallo,
sie müssen ihre Pause nicht -wie vom Vorgesetzten verlangt- in einer Kantine verbringen.
Allerdings wenn sie das Betriebgeländes verlassen wollen, erkundigen sie sich vor dem ver-
lassen über ihren bestehenden Versicherungsschutz!
MfG
Bartblume