Hallo,
Ich habe mir letzten Monat Einen Transporter von unserer Firma ausgeliehen für einen umzug. Dabei habe ich ein Vordach übersehen und dieses beschädigt und den Transporter auch. Nun folgendes. ich war heute morgen bei meinem damaligen Chef und habe mir meinen Rest gehalt abgeholt. Nun Hat er mir aber eine Gewisse Summe abgezogen ( er meinte als selbeteidigung) ( 1000€ ) weil der schaden wohl an seine versicherung gegangen ist.
zunächst einmal: ich bin leider kein Rechtsexperte! Ein Abzug vom Lohn ist schon zulässig, wenn es 1. abgesprochen war und 2. die Summe angemessen ist, d. h. es muss für Dich genug zum Leben auch bleiben. So einfach ohne ein Wort vorher geht das nicht.
Ich würde Dir daher raten, Dich in dem Fall mit einem Anwalt zu besprechen. Auch „Chefs“ müssen gewisse Regularien und rechtliche Vorschriften einhalten!
Er darf auf alle Fälle den entstandenen Schaden einbehalten. Schwierig aus der Ferne zu beurteilen ist, ob die pfändungsfreie Lohngrenze einbehalten ist. Es sollte schon sozialverträglich gestaltet werden, dass deine Existenz, wie z.B. Wohnungsverlust, da keine Zahlung der Miete möglich, beachtet wird. Eventuell kannst du auch Ratenzahlung vereinbaren. Mehr als drei Raten wird er dir - aus meiner Erfahrung - bestimmt nicht gewähren bevor er das ganze gerichtlich eintreibt. Dies hat einen schweren negativen Eintrag zur Folge.
so aus dem Bauch heraus, würde ich sagen…warum nicht. Aber an Ihrer Stelle würde ich da lieber einen Anwalt fragen. Glaube, das das eher ein juristisches Problem ist.
LG Corinna
Hallo,
nein, darf er eigentlich nicht. Er darf Sie nur am Schaden beteiligen wenn er Ihnen böswillige Absicht unterstellen kann.
Da Sie den Wagen privat genutzt haben, hätte er mit Ihnen einen Vertrag abschließen müssen.
Ich würde bei 1000 € Abzug vom Gehalt mal meinen Anwalt fragen.
Hallo, diese Frage ist nicht so nebenbei zu beantworten. Da taucht u. a. die Frage nach der Haftung auf. Hier ist genau zu differenzieren um welchen Grad der Haftung es sich handelt. D. h. kannst Du als Arbeitnehmer in diesem Deinem Fall haftbar gemacht werden oder nicht. Sollte Du tatsächlich haftbar gemacht werden können - was ich eben nicht weiß - muss hier die Pfändungsfreigrenze beachtet werden.Ich empfehle Dir einen Anwalt aufzusuchen, damit die vorgenannten und die sich noch weiter ergebenden Fragen klar beantwortet werden können.
Beachte bitte, dass vor dem Arbeitsgericht die Parteien grds. ihre Kosten (Anwaltskosten) selbst tragen - auch wenn sie gewinnen. Und so hoch dürften diese Kosten nicht sein.
Viel Erfolg
Ella
Bedenken Sie dabei, dass vor dem Arbeitsgericht die Parteien grds. ihre Kosten (Anwaltskosten) selbst tragen - auch wenn sie gewinnen.
ich bin der Meinung, das Dein Chef die Selbstbeteiligung abziehen darf. Der Transporter wurde für einen privaten Umzu gebraucht. Für den Schaden mußt Du selber aufkommen.