also ich hab gesehen wie 2 polizisten eine farbige frau nach ihren ausweis gefragt haben… sie meinte hab ich in mein laden sie können mit kommen dann zeig ich mein ausweis… darauf hin wurden die polizisten handgreiflich haben sie auf dem boden geworfen und handschellen angebracht obwohl sie nichts gemacht hat… ich fand das ziehmlich scheiße und hätte das am liebsten aufgenommen um das beweisen zu können…
nun die frage dürfte ich bei so einem fall die polizisten aufnehmen???
liebe/r [email protected] ,
das is ein echt schweres thema. einerseits dürftest du es filmen und anschließend als beweismittel aufheben. anzeige erstatten und auf antwort warten. allerdings darfst du das video nicht veröffentlichen, weil es sonst ein gesetz verletzten würde. also JA du dürftest aber nicht verööfentlichen und nur als beweismittel nutzen. hoffe ich konnte dir helfen
darauf hin wurden die polizisten handgreiflich haben :sie auf dem boden geworfen und handschellen angebracht :obwohl sie nichts gemacht hat…
ich … hätte das am liebsten aufgenommen um das :beweisen zu können…
nun die frage dürfte ich bei so einem fall die olizisten aufnehmen???
Kraft meiner „Wassersuppe“ sage ich einfach mal: JA!
Wobei ein rechtlich versierterer Fachmann (Rechtsanwalt) die jeweilige Situation bezüglich des „Rechts am eigenen Bild“ (§ 201a StGB) genauer prüfen müsste. Aber, wenn ich das richtig verstanden habe, fand das Ganze ja in der Öffentlichkeit statt.
Zu dem, was und wie es die Kollegen gemacht haben (sollen), möchte ich mich nicht äußern. Für Aussenstehende stellt sich eine Situation oft genug anders dar, als sie eigentlich ist, zumal diese auch nicht die ganze (Vor-)Geschichte kennen… Ich selbst habe es oft genug erlebt: „Ooch, der/die Arme, hat doch gar nichts gemacht!“ Nur kurz vorher Kollegen mit 'ner Waffe angegriffen :-o
nun die frage dürfte ich bei so einem fall die polizisten
aufnehmen???
Hallo!
Grundsätzlich dürfen Sie in einer solchen Situation Fotos machen.Die Polizei muss das bei ihrer Amtsausübung in der Öffentlichkeit „ertragen“.Sie dürfen diese Fotos aber nicht einfach „veröffentlichen“(Internet, Zeitung), insbesondere nicht, wenn die Personen individuell erkennbar sind.Desweiteren dürfen Sie mit Ihrem Fotografieren nicht die „Amtshandlung stören“; das heißt, die Polizisten bei ihrer Arbeit (Rechtmäßigkeit unterstellt)behindern.
Für weitere Infos nutzen Sie einfach einschlägige Suchmaschinen mit Begriffen wie: „Fotos von Polizisten“ o.ä.!
Gruß,
Christian
Prinzipiell darf man filmen was man will, wenn man dabei keine Persönlichkeitsrechte verletzt. D.h. die Nachbarin nackt unter der Dusche geht nat. nicht. Eine Situation auf öffentlichem Boden (also nicht bei der Nachbarin durchs Schlüsselloch/Fenster) ist ok. Wenn du im Urlaub durch eine Fremde Stadt gehst und hier und da filmst ist das ja auch ok. Was man nicht ungefragt darf, sind Detailaufnahmen/Nahaufnahmen von Personen. Damit verletzt man das Recht auf das eigene Bild. So ist das auch bei Polizeieinsätzen. Eine „Übersichtsaufnahme“ der gesamten Situation ja, einzelne Beamte, nein. Bei 2 handelnden Beamten wird es natürlich schwer Nahaufnahmen zu vermeiden.
Noch entscheidender ist allerdings, was man mit dem Material danach macht. Eine Veröffentlichung,z.B. im Internet ist, insbesondere wenn man einzelne Personen erkennen kann, nicht erlaubt.
Hier verstößt man sowohl gegen die Rechte der Beamten als auch gegen die Rechte des vermeindlichen Opfers. Denn auch diesem kann es unter Umständen nicht recht sein in einem solchen Video aufzutauchen.
Wenn du also der Meinung bist, hier lief was verkehrt, dann das Band als Kopie zusammen mit einem Schreiben (Eigene Daten, Zeit und Ort) an die nächste Staatsanwaltschaft oder das nächste Amtsgericht senden. Es geht natürlich auch jede Polizeidienststelle, hier könnte man aber Bedenken haben.
Ansonsten bleibt aus polizeilicher Sicht noch zu sagen, das eine Situation, wie sie hier geschildert wurde, (fast) immer eine Vorgeschichte hat. Nur die kennt natürlich kein Außenstehender. Man sieht nur die Aktion, kennt aber keine Hintergründe. Bei der Frau könnte es sich z.B. um eine polizeibekannte Person gehandelt haben. Diese könnte mit dem Ausweistrick schon mal einer Verhaftung entkommen sein. Auch könnte sie bereits Gewalttätig gewesen sein, egal ob gegen Polizisten oder andere Leute. Man muss hier sehr vorsichtig mit öffentlichen Anschuldigungen/Behauptungen sein, sonst hat auch das strafrechtliche Konsequenzen. Im übrigen ist es bezeichnend, dass jeder der Polizei sofort alles schlechte zutraut und der Rest der Welt ist gut. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, es ist nicht so!
Aber wie gesagt, Übersichtsaufnahme ja. Weiterleiten an die Justiz ja. Portrait nein. Veröffentlichen nein.
grundsätzlich genießen Polizeibeamte wie alle anderen Bürger das Recht am eigenen Bild. Diese könnte aber genau wie bei z.B. Demonstrationsteilnehmern eingeschränkt werden, wenn es zur Beweissicherung bei Straftaten oder schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten notwendig ist.
In dem genannten Fall, wäre es meiner Meinung nach zulässig gewesen, die Polizeibeamten zu filmen. Wenn ihre Maßnahme rechtmäßig war, haben sie ja auch nichts zu befürchten.
Hallo, ja, sie dürfen Polizeibeamte mit einem Handy ecc. aufnehmen, da dieser im Dienst kein Recht am eigenen Bild haben. Polizeibematen stehen im Dienst in der Öffentlichkeit und haben kein Recht am eigenen Bild.
In ihrem Sachverhalt möchte ich sie jedoch um Nachsicht bitten. Oft sehen Bürgen (wie Sie in diesem Fall) wie Polizeibamte eine schwarze Frau(Mann kontrollieren und anschließen am Boden Handfesseln anlegen. Das hat eigedlich immer einen Grund. Oftmals hat die Polizei es hier mit Illegalen oder Rauschgiftdealern zu tun(auch wenn die Leute noch so harmlos aussehen) Ich selbst habe mal einen „schwarzen“ Mann festgenommen, der im Rollstuhl saß, obwohl er keine Behinderung hatte und Heroin verkauft hat. Das „auf den Boden werfen“ sieht zwar immer schlimm aus, ist es aber gar nicht. Es ist für die Polizei und für den Betroffenen das mildeste Mittel. Die Polizei kann so besser die Person kontrollieren und fesseln, ohne sich selbst und die Person zu verletzen. Glauben Sie mir, wenn ich ihnen sage, dass die Frau nicht ohne Grund gefesselt wurde und haben sie ein wenig mehr Verständnis für die Arbeit der Polizei! Viele Grüße Joachim Fischer
Selbstverständlich steht es jedem Bürger frei sich über die Rechtmäßigkeit des Handelns von ALLEN Behörden zu informieren, und sich auch über das Handeln zu beschweren, bzw. Anzeige gegen das Handeln zu machen.
Ebenfalls selbstverständlich ist es aber auch, dass man das nicht wegen Belanglosigkeiten oder eindeutigen Situationen machen sollte. In diesem Falle wäre aber anzudenken, eine Fachaufsichtsbeschwerde an die zuständige Polizeidirektion zu verfassen. Ich kann ihnen versichern, sollten sie konstruktive Kritik üben, ja sogar vielleicht eine Straftat bei den Kollegen festgestellt haben, so wird diesem sehr genau nachgegangen. Sollten die betreffenden Beamten sich tatsächlich etwas zu schulden haben kommen lassen, können sie sicher sein, dass sie dementsprechend zur Verantwortung gezogen werden. Und da alle Welt davon spricht, wie gut es Beamte doch haben, hier der Hinweis: Beamte werden nicht nur Strafrechtlich, sondern immer auch Disziplinarrechtlich belangt. Bekommen also die doppelte Klatsche. Das geht bis zur Entfernung aus dem Dienst ohne Anspruch auf Pension oder sonstigen finanziellen Ausgleichen.
Hallo,
also ich bin kein Profi-Rechtskundler, ich bin nur n normaler Polizist. Deswegen kann ich dir keine absolute sichere Auskunft geben.
Bei der Polizei selbst müssen Videoaufnahmen (bei Demos z.B.) nach strengen Richtlinien erstellt und behandelt werden, damit eine Manipulation oder ähnliches ausgeschlossen werden kann.
Du als Privatperson kannst in deinen beschriebenen Fall ein Video davon machen, aber am besten vond er ganzen Siuation, also bevor es losgeht bis dann wenn sie in Handschellen abgeführt wird, weil wenn du nur ein kurzes Video hast auf dem zu sehen ist wie zwei Polizisten eine Frau abführen, dann weiß man ja immer noch nicht was vorher geschehen ist. Ich hege die Vermutung, dass die Frau vielleicht zur Fahndung ausgeschrieben war oder etwas ähnliches. Ich denke mal das es zumindest reicht um ein Ermittlungsverfahren für den Fall ins Rollen zu bringen und zu stützen.
Ob das Video als Beweismittel zugelassen wird liegt auch zum Teil beim Gericht, aber in vielen Fällen ist das wohl schon geschehen. Dazu solltest du aber auch auf das Band bei gleichzeitiger Aufnahme sprechen, wo, wann das ist. Und keine Bearbeitung des Videomaterials oder kopieren des Materials. Das unbearbeitete Original der Aufnahme ist da wichtig soweit ich weiß.
Hallo,
jeder darf Bilder/videos von Polizisten oder anderen Bürgern aufnehmen, diese jedoch nicht ohne weiteres veröffentlichen, weil er damit ggfs. Persönlichkeitsrechte verletzt, das gilt für journalisten, besonders aber für jedermann, also auch Dich. Ich kenne die Geschichte nicht und wahrscheinlich weisst Du auch nicht, was da genau passiert ist. Am besten, Du gehst zur Polizei und sagst, was Du bebachtet hast und dass Du das Verhalten der Polizisten anzeigen willst, dann erfährst Du vielleicht auch, welchen (vielleicht guten) Grund es für die Vorgehensweise der Polizisten gab. Wenn Dir die Auskunft nicht genügt, kannst Du natürlich auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten, dann brauchst Du aber Beweise und dafür (und nur dafür) könntest Du auch solche Aufnahmen verwenden.
Gruß
Helmi
Generell darf man Polizeibeamte bei der Ausübung ihres Dienstes ablichten. Allerdings sieht das beim polizeilichen Gegenüber schon wieder ganz anders aus. Vielleicht will die Frau n ihrem Beispiel das ja garnicht. Außerdem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie damit die Beamten im Zweifel provozieren. Denn auch wenn ich mir ihre Schilderung des Sachverhalts so nicht vorstellen kann, ist grundsätzlich wohl jeder MEnsch erstmal misstrauisch, warum ihn jemand beider Arbeit beobachtet, oder sogar fotografiert oder filmt.
wenn sie meinen, polizisten bei etwas strafbarem zu beobachten, und sie dabei filmen, wird ihnen daraus keiner einen strick drehen können, denk cih…
was problematisich ist, ist polizisten nur einfach so per porträtfoto abzulichten. da steht das recht am eigenen bild entgegen.