Hallo ernstle69,
wer hat denn das Sorgerecht? Hat Ihre Frau das alleinige Sorgerecht? Oder haben Sie ein gemeinsames Sorgerecht? Falls Sie ein gemeinsames Sorgerecht haben, MÜSSEN Sie ebenfalls die Zusstimmung geben. Man darf nicht vergessen, wir sprechen hier über Ritalin, das unter das BTM-Gesetz fällt.
Ein Arzt aus der Kur darf das nicht so ohne weiteres entscheiden. Dieser kann lediglich Empfehlungen für nach der Kur geben -
Leiden Ihre Kinder eigentlich unter ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) oder ADHS (selbiges, nur mit auffälliger Hyperaktivität)??
Falls Ihre Kinder tatsächlich darunter leiden, bedarf das einem langen Untersuchungsweg - es darf nicht einfach so Ritalin verschrieben werden; nur auf Verdacht… leider machen das manche Ärzte - ist aber sehr, sehr grenzwertig.
Sie sollten unbedingt ein wachsames Auge auf diese Entwicklung haben. Das ist alles nicht ungefährlich. Ganz abgesehen von den Nebenwirkungen und Spätfolgen!!!
Und ja, Sie haben Recht. Kinder werden vom Kinderarzt zu ambulanten Untersuchungen entweder in die Kinder- und Jugendpsychiatrie (dort durchlaufen Sie körperlichen und psychologischen Untersuchungen) überwiesen. Oder aber der Kinderarzt ist auf ADS und ADHS spezialisiert, dann erfolgt nur noch die Begutachtung parallel von Psychologen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen für den Anfang ein bisschen helfen. Wenn Sie mir obige Fragen beantworten, kann ich mir ein besseres Bild machen und noch näher darauf eingehen.
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