Darf mein Foto ohne Erlaubnis verwendet werden?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich wohne in Norwegen und habe einen Ausnahmefisch gefangen. Es ist ein inoffizieller Rekordfisch, der hier in Norwegen in der Zeitung und folglich auch im Internet steht. Der Zeitung habe ich muendlich die Zustimmung an der Veroffentlichung gegeben. Ebenso habe ich ein Foto von mir, mit diesen Fisch in einem Internetforum gestellt.

Jetzt nutzt ein deutscher Reiseveranstalter, dieses Foto fuer Werbezwecke auf seiner Internetseite. Das Foto ist sehr werbewirksam, da sein Vermietobjekt genau dort liegt, wo ich diesen Fisch gefangen habe.

Dieser Reiseveranstalter verwendet das Foto ohne meinen Namen und ohne Kommentar.
Er hat mich nicht um Erlaubnis gefragt, und das Bild ohne meines Wissens verwendet.
Ich distanziere mich von dem besagten Reiseveranstalter, da es oft zu Reklamationen zwischen Anglern und ihm gekommen ist. Nun werde ich bereits in Angelforen aufgrund meines Bildes auf der Internetseite des Reiseveranstalter in Zusammenhang gebracht, was mein Ansehen schadet.

  1. Darf er das Bild verwenden?
  2. Wie kann ich nun vorgehen, damit er es herausnimmt?
  3. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ja wieviel?
  1. Darf er das Bild verwenden?

Nein, Sie haben nur der Zeitung die Veröffentlichung erlaubt, nicht ihm.

  1. Wie kann ich nun vorgehen, damit er es herausnimmt?

Anwalt: „Recht am eigenen Bild!“ > Schadenersatz!

  1. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ja wieviel?

Schwer zu sagen! Das kann nur der Anwalt klären…

Danke fuer die Antwort
Es ergeben sich noch weitere Fragen

1.Kann ich auch einen norwegischen Anwalt einschalten?
2.Wære es evt. nachteilig, wenn ich den Reiseveranstalter selbst kontaktiere, und ihn um die Entfernung des Bildes und einen Schadensbetrag X bitte?

Momentan beziehen wir uns hier auf deutsches Recht!

In Norwegen kann das ganz anders aussehen…

Wenn du also in Deutschland zu deinem Recht kommen willst, musst du über einen deutschen Anwalt dein Recht in Deutschland einfordern.

Zu Norwegen kann ich dir nichts weiter sagen. Jedoch ist anzunehmen das du entsprechend einen norwegischen Anwalt brauc hst um deine Interessen dort durchzusetzen.

Ich grüße Sie aus Deutschland,
ich will versuchen Ihre Fragen so schnell wie möglich zu beantworten; ich habe ein paar andere Anfragen, die ich noch vorab beantwoten muss, da ich das zugesagt habe.

Vorab sei angemerkt, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt; daher bestehen mir gegenüber keinerlei Ansprüche.

Nun zu Ihren Fragen:

  1. Darf er das Bild verwenden?
    Er darf an sich das Bild nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung verwerwenden. Dass die Zeitung dies mit Ihrer Zustimmung veröffentlicht hat, bedeutet nicht, dass der Reiseveranstalter Ihre Bilder automatisch verwerten kann. Ich gehe davon aus, dass Sie der Zeitung nur die Zustimmung zur einmaligen Veröffentlichung in der Zeitung gegeben haben. Auch wenn das nicht der Fall gewesen war, dann hätten Sie zumindest ein Anspruch auf Nemensnennung gehabt. Allerdings wäre es sinnvoll, wenn Sie bzw. die Zeitung auf den im Net gestellten Bildern einen urheberrechtlichen Hinweis anbringen würden.
    Gleichzeitig ist es sinnvoll, den Reiseveranstalter schriftlich mitzuteilen, dass er das Bild für die Zukunft (mit sofortiger Wirkung) ohne ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht weiter verwenden darf und dass sie sich weitere Schritte vorbehalten würden und dass er Ihnen dies bestätigen soll/muss.

Zumindest einen Anspruch auf Namensnennung hätten Sie in jedem Fall (Stichwort: Urheberpersönlichkeitsrecht).

  1. Wie kann ich nun vorgehen, damit er es herausnimmt?

Falls er das Bild nicht herausnimmt, dann müssten Sie evtl. rechtlich vorgehen, um Ihren Unterlassungsanspruch und evtl. Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

  1. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ja wieviel?

Schadensersatz evt. möglich; aber das muss man etwas genauer überprüfen. Denkbar wäre Schadensersatzanspruch wegen Urheberrechtsverletzung (sowohl im Hinblick auf d. fehlenden Namensnennung und im Hinblick auf Ihren Verwertungsrecht; aber auch evtl. wegen Rufsschädigung).
Die Höhe ist auch nicht leicht zu ermitteln; Aber man würde wohl auch den von ihm erzielten Vorteil mit in der Kalküle bei der Berechnung einbeziehen.

Ich hoffe, Sie finden die Antwort hilfreich.

Hallo Walter,
natürlich kannst du die Nutzung des Bildes verbieten. Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt in Deutschland beauftragen den Verletzer kostenpflichtig abzumahnen und auffordern eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Die Kosten für diese Aktion trägt der Verletzer. Alternative wäre natürlich, sofort zu klagen. Das kannst du ja mit dem Anwalt absprechen. Prüfe jedoch bevor du dich zur Wehr setzt, ob du das Bild beim Einstellen im Internet nicht versehentlich als „gemeinfrei“ deklariert hast. Infos hierzu findest du in den Nutzungsbedingungen der entspr. Portale in denen du selbst das Bild hochgeladen hast. Solltest du hier Begriffe wie „Creative Commons“ oder „GNU Free Documentation License“ lesen, hast du kaum noch Einfluß darauf, wer dein Bild verwendet.

Grüße aus Deutschland
Formator

Nein darf er nicht - Leider können sie sich hier nicht auf § 22 KunstUrhG (KUG) berufen, da sie ja schon selbst der Veröffentlichung in der Zeitung und im Internet zugestimmt haben, von daher können „Sie“ gar nichts dagegen tun!

Nun kommt aber der Urheber in’s Spiel, also der, der die Aufnahme gemacht hat … dieser kann wegen unerlaubter Nutzung hier Schritte einleiten und sogar Schadensersatz fordern - aber auch nur er als Rechtinhaber … Bei einer Nutzung im Internet = mehr als 6 Wochen - 120€ + 300€ für die unerlaubte Nutzung + 100% Aufschlag für Unterlassung der Urhebernenneung

Hallo!

Ich wohne in Norwegen […]

Tut mir leid, aber ich kenne mich nur mit dem deutschen Urheberrechts halbwegs aus, nicht mit dem der EU oder Norwegens.

Gruß, Jan.

Lieber Walter:

Ich bin leider überhaupt kein Experte für Urheberrecht bei Fotos, aber meine mehr oder minder gut informierte Privatmeinung lasse ich dir gerne da:

Auch wenn du in Norwegen in der Zeitung stehst mit deinem Riesenfisch, bist du trotzdem noch ein Privatmensch und hast ein „Recht auf das eigene Bild“ (kannst du ja mal googeln)

Und ein zweiter Punkt ist meiner Ansicht nach, dass dieser Reiseveranstalter mit deinem Foto *Profit macht*, das halte ich für etwas anderes als eine einfache Nutzung von Fotos oder sonstigem Material.

Aber Näheres können dir hoffentlich berufenere Experten sagen…

Viel Glück
WernR

Ich wohne in Norwegen und habe einen Ausnahmefisch gefangen.
Es ist ein inoffizieller Rekordfisch, der hier in Norwegen in
der Zeitung und folglich auch im Internet steht. Der Zeitung
habe ich muendlich die Zustimmung an der Veroffentlichung
gegeben. Ebenso habe ich ein Foto von mir, mit diesen Fisch in
einem Internetforum gestellt.

Jetzt nutzt ein deutscher Reiseveranstalter, dieses Foto fuer
Werbezwecke auf seiner Internetseite. Das Foto ist sehr
werbewirksam, da sein Vermietobjekt genau dort liegt, wo ich
diesen Fisch gefangen habe.

Dieser Reiseveranstalter verwendet das Foto ohne meinen Namen
und ohne Kommentar.

Er hat mich nicht um Erlaubnis gefragt, und das Bild ohne
meines Wissens verwendet.

Ich distanziere mich von dem besagten Reiseveranstalter, da
es oft zu Reklamationen zwischen Anglern und ihm gekommen ist.
Nun werde ich bereits in Angelforen aufgrund meines Bildes auf
der Internetseite des Reiseveranstalter in Zusammenhang
gebracht, was mein Ansehen schadet.

  1. Darf er das Bild verwenden?

  2. Wie kann ich nun vorgehen, damit er es herausnimmt?

  3. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ja wieviel?

Hallo Walter66!

Da ich mich im Bereich Urheberrecht nur im Bereich „Texte“ ein bisschen auskenne, kann ich Ihre Fragen nur bedingt beantworten und Sie bitten, entweder auf die Antwort anderer User zu warten oder sich direkt an einen Rechtsanwalt zu wenden.

der Zeitung und folglich auch im Internet steht. Der Zeitung
habe ich muendlich die Zustimmung an der Veroffentlichung
gegeben. Ebenso habe ich ein Foto von mir, mit diesen Fisch in
einem Internetforum gestellt.

Da muss ich eine Gegenfrage stellen: Wurde dieses Foto von einem Fotografen der Zeitung geschossen? Und wenn ja, haben Sie das Einverständnis des Fotografen, das Bild für das Forum verwenden zu dürfen ? Falls nicht, kann es passieren, dass Sie gegen das Urheberrecht verstoßen.
Ich gehe im weiteren aber einmal davon aus, dass das Urheberrecht von Ihrer Seite aus nicht verletzt wird.

Jetzt nutzt ein deutscher Reiseveranstalter, dieses Foto fuer
Werbezwecke auf seiner Internetseite. Das Foto ist sehr
werbewirksam, da sein Vermietobjekt genau dort liegt, wo ich
diesen Fisch gefangen habe.

Dieser Reiseveranstalter verwendet das Foto ohne meinen Namen
und ohne Kommentar.

Er hat mich nicht um Erlaubnis gefragt, und das Bild ohne
meines Wissens verwendet.

Ich distanziere mich von dem besagten Reiseveranstalter, da
es oft zu Reklamationen zwischen Anglern und ihm gekommen ist.
Nun werde ich bereits in Angelforen aufgrund meines Bildes auf
der Internetseite des Reiseveranstalter in Zusammenhang
gebracht, was mein Ansehen schadet.

  1. Darf er das Bild verwenden?

Eher nicht, da es sich einerseits um Verletzung des Urheberrechts zu handeln scheint (ich weiß nicht, ob er den Fotografen gefragt hat) andererseits auch scheint das Persönlichkeitsrecht verletzt worden zu sein.
Aber ich weise in diesem Fall darauf hin, dass ich für diese Antwort keine (!) Garantie gebe. Es handelt sich einzig und allein um eine Vermutung (!) meinerseits.

  1. Wie kann ich nun vorgehen, damit er es herausnimmt?

  2. Kann ich Schadensersatz fordern, wenn ja wieviel?

Diese beiden Fragen kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Tut mir Leid.

Ich hoffe, Ihnen trotzdem weitergeholfen zu haben.
MfG
Michael Vogl

Hallo,

aufgrund Ihrer Schilderung ist die Veröffentlichung rechtswidrig und verstößt nach deutschem Recht gegen das Urheberrecht, dass dem jeweiligen Fotografen zusteht und verletzt darüber hinaus Ihr „Recht am eigenen Bild“, das Teil Ihres Persönlichkeitsrechts ist.

Dementsprechend könnten Sie als auch der Fotograf einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Leider sind die Sachverhalte nicht immer so eindeutig, wie Sie es schildern. Gerade wenn Fotos bzw. Rechte daran weitergegeben wurde. Es wäre nicht der erste Fall in meiner Berufslaufbahn, in der sich herausstellt, dass sich der Reiseveranstalter damit verteidigt, die notwendigen Nutzungsrechte von der Zeitung oder dem Internetforum oder sogar vom Fotografen erhalten zu haben.

Die Zeitung, das Internetforum oder der Fotograf berufen sich dann darauf, dass Ihnen die Nutzungsrechte an dem Foto eingeräumt wurden. Da hierüber häufig nur mündliche Absprachen existieren, stellt sich die schwierige Frage, welche Rechte abgetreten wurden, insbesondere ob auch das Recht zur Weitergabe gegen Lizenzgebühren davon erfasst war.

All das ändert natürlich nichts daran, dass für die konkrete Verwendung Ihre Einwilligung erforderlich ist und diese nicht vorliegt. Allerdings kann der Fall um ein vielfaches an Komplexität gewinnen.

Leider suchen (auch meine) Mandanten erst dann den Weg zum Rechtsanwalt, wenn in dem Fall schon rumgepfuscht wurde, Fristen versäumt oder sinnlose Zugeständnisse gemacht wurden. In vielen Fällen werden auch notwendige Beweise nicht sofort gesichert. Besonders schwer wiegt das, wenn die Beweise zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung stehen.

Es wäre schade, wenn die Durchsetzung Ihrer Rechte letztlich an vermeidbaren Kleinigkeiten und Ungenauigkeiten scheitert.

Viele Grüße