Ich habe seit 3 Jahren eine old english bulldogg (oeb)und wohne in Brandenburg.Als wir uns den Hund zugelegt haben hatten wir vorher alle Hundeverordnungen gelesen und da ein oeb nicht verboten war und uns diese Rasse gefällt legten wir uns ein Tier zu.
Nun stand vor ein paar Tagen das Ordnungsamt vor der Tür. Seit 2012 gibt es eine verbesserte überarbeitete Version der Hundeverordnung. Und in der steht nun, dass ein oeb 1/6 eines American Pitbull enthalten soll. Und deshalb ist der Hund in Brandenburg verboten und wir müssen ihn abschaffen…
Gibt es Möglichkeiten dieses zu verhindern? ich möchte den Hund nicht weggeben. Er ist weder aggressiv noch seltsam…
Hallo
Es tut mir leid, ich kann dazu nicht viel sagen, da es von Bundesland zu Bundesland wohl Unterschiede gibt.
Vielleicht kannst du aber mit einem
Wesenstest,Sachkundenachweis,Rassegutachten,Begleithundeprüfung was erreichen.
Und schau mal hier nach:
http://www.hundesachverständiger-dietmar-busse.net/1…
Ich hoffe für euch, das sich alles positiv entwickelt.
Lg
Honey
Dies ist leider ein rein rechtliches Problem - diesmal eben von der Behördenwillkür bzw. den „Fachleuten“ aus Brandenburg abhängig, so daß ich aus österreichischer Sicht keinen Rat geben kann. Ich würde evtl. einerseits RA-Beratung (Rechtsschutzversicherung ?) einholen bzw. mich anderereits an entwprechende Tierschutzorganisationen wenden.
Viel Glück !!
Hallo,
würde mich wundern, wenn es die nicht gäbe. Schließlich sind sie in den Besitz des Tieres gelangt, bevor die Verordnung verschärft wurde. Aber ich bin kein Jurist und an den sollten Sie sich jetzt wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Hallo,
das würde ich mir auf keinen Fall so einfach gefallen lassen. Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Kenntnis muss in so einem Fall immer der Rechtszustand berücksichtigt werden, der zu Beginn gültig war, also als ihr euch den Hund gekauft habt. Notfalls würde ich einen Anwalt zuziehen. Ihr müsst sicher eine Wesensprüfung über den Hund ergehen lassen, aber wenn er nicht aggressiv ist, ist das ja auch kein Problem, d.h. das würde ich gleich mal anbieten.
Alles Gute, dass es klappt !
magritte
Hallo,
ich würde einen Anwalt hinzuziehen. Eine genaue Auskunft kann ich leider nicht geben.
Mir kommt es nur seltsam vor, dass eine nachträglich geänderte Verordnung hier angewendet wird. Evtl. mal im örtlichen Tierheim nachfragen…die haben ja auch kein Interesse daran die ganzen Hunde aufzunehmen…sorry, mehr kann ich leider nicht helfen…
Hallo,
sorry, aber ich kenne die rechtliche Lage nicht
mfg Maya
Es scheint, dass sie in dem einzigen Bundesland leben, dass so handelt.
Hier kann Ihnen nur ein sachkundiger Rechtsanwalt helfen.
Es gibt leider kein Bundesrecht, dass die Landeshundeverordnungen aufheben kann.
Leider kann ich ihnen keinen weiteren Rat geben.
Beste Grüße aus Hilden
Peter Lierhaus
Hallo,
erst mal sorry, das ich jetzt erst antworte.
Genau weiß ich allerdings nicht, wie die Sachlage ist. Ich kann dir nur den Tip geben, ob ein Wesenstest eventuell die Sache entschärfen könnte!? Sonst habe ich nur einmal etwas über ein „Gewohnheitsrecht“ gehört, dass, wenn etwas schon einige Zeit besteht, es nicht einfach so geändert werden darf, weiß jedoch nicht, ob es in deinem Fall zutrifft? - tut mir leid, dass ich nicht mehr helfen kann. Diese ganze "Kampfhund"geschichte ist echt der größte Schwachsinn:frowning:
alles Gute und liebe Grüße
Mein Rat ist sofort einen Rechtsanwalt einschalten.
Sorry, das ich mich erst heute melde, aber ich war in Urlaub.
Da es sich um eine regionale Angelegenheit handelt, kann ich hierzu nichts sagen.
Evt. kann man einen „Hundeführerschein“ machen, kann aber sein, das die Rasse einfach komplett verboten ist.Bitte einen Fachanwalt fregen, am besten über den verband für das deutsche Hundewesen informieren.
Viel Erfolg,
Tinschen