Darf mein Kind allein zum Arzt? Meine

… Töchter sind 16 und 17 Jahre alt, gehen eigentlich immer allein zum Arzt. Heute musste meine Große zum Augenarzt (nur schauen, ob die Augen in Ordnung sind). Von dort wurde ich angerufen, ich müsste kommen, man will mit mir reden.
Ich bin dann gleich hin und habe eine geschlagene Stunde gewartet, bis man mit mir reden konnte/wollte. Das Ganze hat dann nicht mal zwei Minuten gedauert, weil man mir eigentlich nur sagen wollte, dass mein Kind noch keine 18 Jahre alt ist und nicht allein zum Arzt gehen dürfe. Weiter nichts. Ich habe weder eine Unterschrift für Zuzahlungen leisten müssen bzw. einen Befund bekommen, nichts. Es kam lediglich der Satz: Sie wissen schon, dass ihr Kind noch keine 18 ist? Sie darf alleine gar nicht zum Arzt. Das habe ich noch nie gehört! Ist das so?

Hallo Frieda,

da ich nicht vom Fach bin kann ich Dir auf Deine (durchaus interessante) Frage leider keine abschließende Antwort geben.

Nur so viel: Vielleicht wäre Deine Frage im Rechtsbrett tatsächlich besser aufgehoben.
Hierbei müsste man aber darauf achten, dass die Frage dort neutral und allgemein, also nicht konkret personenbezogen, gestellt wird.

Dass es einem Minderjährigen aber untersagt sein soll, selbständig zum Arzt zu gehen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Viele Grüße
Tomm

Hallo Frieda07,

da scheint sich niemand so wirklich festlegen zu wollen:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/123624

Hier steht, dass zumindest 14jährige noch nicht in der Lage sind die Reichweite einer Behandlung abschätzen zu können. Aber eine definitive Aussage a la „unter 18 nur in Begleitung der Eltern zum Arzt“ gibt es auch nicht.

Mein 17jähriger geht bei „leichten“ Dingen (Erkältung, Magen-Darm oder so) allein zum Arzt. Wenn er sich verletzt hat (kommt öfter mal vor z. B. Daumen ausrenken & Co. gehen natürlich mein Mann oder ich mit ihm hin). Zum Routinetermin beim Augenarzt hätte ich ihn definitiv auch alleine geschickt und dann dem Arzt gehörig die Meinung gesagt, wenn er mich hätte antanzen lassen (gewisse Dinge hätte man ja auch am Telefon regeln können).

Gruß
finnie

Hi,

ich weiß auch nicht…, aber ich finde das doch sehr merkürdig. Vorallem, wenn keine schlimmer Erkrankung oder halt Zahlungen anlagen…
Ich war, glaub ich, seit meinem 14. Lebensjahr alleine bei Ärzten. Nur wenn es heikel wurde kam meine Mama dazu…

Außerdem habe ich gestern ein Gyn-Fachbuch gelesen. In diesem Fachbuch ging es um die Pille und dabei auch um gestzlichen Hintergrund. Und ich meine ab 16 können sich Mädels ohne jedes Einverstädnis die Pille holen… wie sollte das denn gehen, wenn sie nicht ohne Eltern zum Arzt dürfen?!
Ich meine selbst bei Alter 14-15 stand gegebenenfalls Eiverständnis einholen.

Also von daher…

Aber wie gesagt, meine Hand ins Feuer legen würde ich auch nicht für die Aussage…

Gruß,
Tina

Hallo,

der Arzt meint es ja erstmal nicht böse, sondern will sich absichern.

Als Mutter denke ich mir das so, dass mein Kind ja auch eine Kompetenz entwickeln soll und solche Dinge lernen muss, selber zu regeln.

Heute darf sie nicht alleine und Übermorgen ist sie 18 da darf sie dann?

Ich würde meinen Kindern einfach eine schriftliche Bestätigung geben, dass sie Arztbesuche alleine machen dürfen.
Deine Töchter sind ja schon in der Lage selber einschätzen zu können ob du jetzt mit musst, oder der Arzt auch ohne deine Anwesenheit in die Ohren gucken kann.
Zumal man ja sowas zuhause auch vorab bespricht.

Ich glaub ich war auch mit 15 oder, so allein beim Arzt. Mir wäre es auch peinlich gewesen, wenn beim Gyn meine Mutter dabei wäre.
Auch wenn sie vielleicht draußen wartet…

Gruß Jenny

Darf der Arzt ohne meine Erlaubnis die Eltern…
… informieren? Nein, er darf nicht.

. Es kam lediglich der Satz: Sie
wissen schon, dass ihr Kind noch keine 18 ist? Sie darf
alleine gar nicht zum Arzt. Das habe ich noch nie gehört! Ist
das so?

Das ist natürlich nicht so!
Eine 16 oder 17-jährige ist kein Kind mehr, sondern Jugendliche. Jugendliche dürfen nicht nur alleine zum Arzt. Es wird umgekehrt ein Schuh draus. Wenn die Arztpraxis dich ohne ausdrückliches Einverständnis deiner Tochter darüber informiert hat, dass sie dort behandelt wurde, ist das ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht! Dann hat der Arzt sich strafbar gemacht!

http://www.bvdd.info/jsp_public/cms2/index.jsp?did=3508

Ich würde den Arzt darauf aufmerksam machen. Wenn er sich nicht einsichtig zeigt, kannst du ihn auch anzeigen, wenn du möchtest.

Die Grenze, dass Eltern überhaupt informiert werden dürfen, liegt sowieso nicht bei Untersuchungen, sondern erst dann, wenn es zu Behandlungen und Eingriffen kommt. Selbst da auch nur dann, wenn in Frage steht, ob die Folgen ermessen werden können. Wie das ein Augenarzt argumentativ hinbiegen möchte, bei einer Routineuntersuchung der Augen, macht mich neugierig. Wie er erklären will, dass dies eine 17-Jährige überfordert, erst recht. Es dürfte nur wenige Behandlungen geben, bei denen ein Arzt bei einer 17-jährigen plausible Argumente findet, die Eltern gegen den Willen zu informieren.

Viele Grüße

Uli

Hallo Finnie

da scheint sich niemand so wirklich festlegen zu wollen:

Doch, da hat sich jemand festgelegt.

http://www.aerzteblatt.de/archiv/123624

Hier steht, dass zumindest 14jährige noch nicht in der Lage
sind die Reichweite einer Behandlung abschätzen zu können.

Das steht da nicht. Da steht:

" Nach herrschender Meinung ist aber davon auszugehen, dass Minderjährige
1,unter 14 Jahren
2. nur in Ausnahmefällen bereits
3. einwilligungsfähig
sind.

Aber eine definitive Aussage a la „unter 18 nur in Begleitung
der Eltern zum Arzt“ gibt es auch nicht.

Doch:

„Sobald ein Jugendlicher einwilligungsfähig ist, er also die Reife hat, die Tragweite eines Eingriffs zu erfassen, und hinsichtlich der ärztlichen Behandlung eine eigenständige Nutzen-Risiko-Abwägung vornehmen kann, kommt es allein (so jedenfalls herrschende Meinung) auf seine Einwilligung und nicht mehr auf Wunsch und Willen der Sorgeberechtigten an.“

In dem Artikel steht ganz klar drin, dass bei Jugendlichen nicht einmal ein Eingriff aufgrund des Willens der Eltern durchgeführt werden darf, wenn er ihn nicht möchte. Im Artikel ist von unter 16-jährigen die Rede, dann gilt das für 17-Jährige erst reicht. Das heißt umgekehrt aber auch, dass eine angebliche Verpflichtung die Eltern zu informieren, völliger Blödsinn ist.

Was auch in diesem Artikel drin steht, ist, dass der Arzt hier gegen die Schweigepflicht verstoßen hat, indem er die Mutter darüber informiert hat, dass die Jugendliche dort in Behandlung war.

" Bei der Behandlung von Kindern und noch nicht einwilligungsfähigen Jugendlichen besteht keine Schweigepflicht gegenüber den Eltern. " und
„Anders bei einwilligungsfähigen Jugendlichen: Gegen ihren Willen dürfen die Eltern nicht über eine Krankheit oder geplante ärztliche Maßnahmen unterrichtet werden.“

Viele Grüße

Uli

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