Hallo an alle! Mein Kind ist gerade 14 geworden und möchte gern online Geld verdienen. Ich bin der Meinung, das darf man erst ab 18 Jahren. Kann mich bitte jemand über das Mindestalter aufklären? Herzlichen Dank! Esther
keine ahnung sorry. das ist keine frage für finanzwirtschaftler sondern für juristen ! ich denke aber das man mit 14 noch nicht geschäftsfähig ist und somit auch gültiges rechtsgeschäft möglich ist.
Hallo an alle! Mein Kind ist gerade 14 geworden und möchte
gern online Geld verdienen. Ich bin der Meinung, das darf man
erst ab 18 Jahren. Kann mich bitte jemand über das
Mindestalter aufklären? Herzlichen Dank! Esther
Hallo Esther,
also, Experte bin ich nicht, aber so viel ich weiß, dürfen Kinder ab 14 Jahren doch schon kleine Tätigkeiten ausüben wie z. B. Zeitungen austragen oder ähnliches. Warum sollte es dann verboten sein, online Geld zu verdienen? Kommt wohl auf den Zeitaufwand, den Verdienst an und darauf, womit dein Kind Geld verdienen will. Am besten fragst du bei einer wirklich kompetenten Stelle nach wie z. B. einem Amt o. ä. Wo genau, weiß ich im Moment leider auch nicht. Aber vielleicht weiß hier jemand besser Bescheid als ich?
Mit was will er oder sie denn Geld verdienen? Das wäre ja auch wichtig zu wissen. Wenn es z. B. um bezahlte Umfragen geht, ist auf den jeweiligen Anbieter-Seiten meistens angegeben, ab welchem Alter man sich dort registrieren und mitmachen darf. Aber das ist vielleicht nicht das richtige. Sollte nur ein Beispiel sein. Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass es sich um serlöse und legale Sachen handelt und dass dein Kind nicht in irgendeine Kostenfalle tappt. Im Internet kann man viel machen, aber es gibt auch viele „schwarze Schafe“ und Fallstricke.
Viel Erfolg!
Hallo an alle! Mein Kind ist gerade 14 geworden und möchte
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erst ab 18 Jahren. Kann mich bitte jemand über das
Mindestalter aufklären? Herzlichen Dank! Esther
Hallo mhittgens,
geschäftsfähig im Sinne des Gesetzes ist man erst ab 18 Jahre. Zahlung und Verträge mit deinem Kind könnten nichts rechtskräftig sein und der Auszahlende vielleicht sein Geld wieder verlangen.
Um sicher zu gehen: Lege Dir ein zweites Konto an und werde der „Geschäftspartner“. Musst dann natürlich auch drauf die Steuern zahlen, wenn welche anfallen.
Wenn Dein Kind 18 ist übertragt ihr das Konto.
Ich glaube, dass ist der risikolose Weg
ausgefuchsterfrank
Hallo mhittgens,
ich denke dieser Auszug wird dir weiter helfen.
Ist in der Kinderschutzverordnung geregelt:
"§ 2 Zulässige Beschäftigungen(1) Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nur beschäftigt werden
mit dem Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,
in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten mit a) Tätigkeiten in Haushalt und Garten,
b) Botengängen,
c) der Betreuung von Kindern und anderen zum Haushalt gehörenden Personen,
d) Nachhilfeunterricht,
e) der Betreuung von Haustieren,
f) Einkaufstätigkeiten mit Ausnahme des Einkaufs von alkoholischen Getränken und Tabakwaren,
in landwirtschaftlichen Betrieben mit Tätigkeiten bei
a. der Ernte und der Feldbestellung,
b) der Selbstvermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, c) der Versorgung von Tieren,
mit Handreichungen beim Sport,
mit Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgemeinschaften, Verbände, Vereine und Parteien, wenn die Beschäftigung nach § 5 Abs. 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes leicht und für sie geeignet ist.
(2) Eine Beschäftigung mit Arbeiten nach Absatz 1 ist nicht leicht und für Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche nicht geeignet, wenn sie insbesondere
mit einer manuellen Handhabung von Lasten verbunden ist, die regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 kg oder gelegentlich das maximale Lastgewicht von 10 kg überschreiten; manuelle Handhabung in diesem Sinne ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last,
infolge einer ungünstigen Körperhaltung physisch belastend ist oder
mit Unfallgefahren, insbesondere bei Arbeiten an Maschinen und bei der Betreuung von Tieren, verbunden ist, von denen anzunehmen ist, daß Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche sie wegen mangelnden Sicherheitsbewußtseins oder mangelnder Erfahrung nicht erkennen oder nicht abwenden können. Satz 1 Nr. 1 gilt nicht für vollzeitschulpflichtige Jugendliche.
(3) Die zulässigen Beschäftigungen müssen im übrigen den Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes entsprechen. § 3 Behördliche BefugnisseDie Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall feststellen, ob die Beschäftigung nach § 2 zulässig ist. § 4 InkrafttretenDiese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. "
(http://www.jugendschutz-thueringen.de/downloads/gese…)
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LG Ines
Hallo Esther,
falls Dein Kind frühreif ist und Enttäuschungen verkraften kann (und DU für die Schulden haftest, die dabei entstehen…!!!) - lass es Dein Kind ruhig versuchen. Dein Kind und Du werden anschließend um Vieles reicher sein: Nämlich an LEBENSERFAHRUNG !!!
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Das hat mit dem 18 Lebensjahr nichts zu tun,Azubis bekommen ja auch schon mit 15 LOhn.
Meistens ist das aber genau in den AGB des jeweiligen Anbieters geregelt. Das kommt ja auch an womit man Geld verdienen kann im Internet.
Glückspiele sind erst ab 18,bei Empfehlungen wird das schon gehen.
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nun, im „Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend“ steht:
-Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern - ein paar Euro dazuverdienen
-jedoch nur mit leichter Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet. nicht den Schulbesuch nachteilig beeinflusst und auch nur max. 2 Stunden am Tag
Ob online oder nicht, naja, kommt drauf an, was er online machen will, um Geld zu verdienen und ob er das mit 14 Jahren darf. So richtig viel Geld sollte es aber nicht sein… )
Sorry,
die Frage ist zu juristisch für mich - viel Erfolg bei der Suche.
Gruß
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Vorsicht vor Kettenbriefen!
Da sich diese Anfragen nach Geld verdienen häufen, ohne aber wirklich einen Inhalt zu haben, gehe ich davon aus, dass hier für ein unseriöses und illegales Schneeballsystem geworben werden soll und/oder mit den Antworten irgendwelche Abzocker-Links hier auftauchen!
Sollte ich mich täuschen, bitte ich den Fragesteller mir nochmals eine Anfrage zu schicken, mit den Vorstellungen die er von einer Arbeit hat.
Den netten Leuten hinter diesen Anfragen möchte ich den Tipp geben, sich einen richtigen und ehrlichen Job zu suchen und nicht darauf zu hoffen, dass irgendjemand betrogen werden kann. Ihr solltet Euch schämen und einmal darüber nachdenken, was ihr unter Umständen für Probleme verursachen könnt, während Ihr egoistischer Weise nur an Eurer eigenes Wohl denkt.
Ich rate allen, die solche Anfragen bekommen, diese beim Support zu melden und niemals hier sich auf Kettbriefaktionen einzulassen, wo wildfremden Menschen Geld gesendet werden soll!
Liebe Grüße an alle ehrlichen Fragesteller und Experten!
Gloiny
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Das weiß ich auch nicht so genau,nur im Geschäftsverkehr ist in jeden Fall die Erlaubnis der Eltern erforderlich.Das geht bis zum Gewerberecht wo ein Alter von mindestens 16 Jahren erforderlich ist.Viele Plattformen wo es möglich ist Geld zu verdienen schreiben es auch vor.Warum überlegt Ihr Euch nicht ein Konzept zusammen und unterstützt dann euer Kind!Gemeinsam ist immer gut .Gruß www.projekt1000.de
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Hallo,
kann ich dir leider auch nicht sagen. Du hast Recht die meisten Programme sind erst ab 18 Jahre wegen Geschaeftsfaehigkeit moeglich
Luciano50:
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gern online Geld verdienen. Ich bin der Meinung, das darf man
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Mindestalter aufklären? Herzlichen Dank! Esther
Hallo
Ich habe bereits mit 16 angefangen, mein eigenes Internet Business aufzuziehen. Geschäftstauglich ist man aber tatsächlich erst ab 18. Ich habe es auf jeden Fall so gemacht, dass die Überweisungen, Bankschecks usw. auf meine Eltern gelaufen sind, genauso wie die Anmeldungen auf den verschiedenen Seiten usw.
Gruss Kevin
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Hallo, ich bin kein Rechtsanwalt, aber gebe dir gerne meine private Meinung wieder. Minderjährige können sich selbstständig machen, wenn die Erziehungsberechtigten einwilligen. Somit wären online-Handel möglich. Wende Dich doch mal an die IHK Industrie- und Handelskammer deiner Stadt.
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