Darf mein Mann mein Konto mitbenutzen?

Neuerdings schrieb die PB, dass Sie es bedauern würden, aber die Kontoführende bin ich und daher kann das Geld meines Mannes, sein mtl. Lohn nicht auf mein Konto gebucht werden? Ist das rechtens. Ich hatte noch ein anderes Konto bei der CB, was er bis Januar d. J. nutzen konnte, durch Betrüger wurde das Konto jedoch ausgeraubt - Polizeiliche Anzeige läuft - aus diesem Grund musste ich mein Konto bei der CB auflösen, so dass mein Mann wieder mein PB Konto nutzen sollte, indem sein Verdienst auf mein Konto gebucht werden sollte. Die Erklärung der Bank war:
Zitat: „Aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes, darf das von Ihnen eingerichtete Konto von keiner anderen Person genutzt werden.“
Zitatende.
Ich schrieb zurück, wollte Klarheit, da es sich um mein Mann handelt und sein Einkommen und nicht irgendwelche Fremdpersonen und das er das Konto schonmal mitgenutzt hatte von 2000 bis 2009. Ich ihn sogar als Bevollmächtigten eingetragen und er eine Karte vorher auch hatte. Was das jetzt sein sollte.
Ich bekam die gleiche Antwort nochmals. Damit bin ich jedoch nicht zufrieden. Das kann doch nicht ganz stimmen, oder? Auf seinen Namen kann mein Mann kein Konto eröffnen, da er in der Schufa sehr negativ steht.
Was können wir tun?

Das Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln lassen.
Bei Eheleuten ist das durchaus üblich.

„1. Gemeinsames Konto der Ehegatten:
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Konto, das auf den Namen beider Eheleute läuft. Ob es sich um ein Gemeinschaftskonto handelt, kann man meist daran erkennen, ob auf den Kontoauszügen der Name beider Eheleute steht.“

Das auf so einem Konto 2 Einkommen verzeichnet werden ist vollkommen normal.

vielen Dank für die Info. Dieses habe ich auch schon versucht. Wurde abgelehnt. Neues Konto auf beide Namen wurde abgelehnt von der PB. Es stehen in der Schufa gegen ihn Haftanordnungen wegen Nichtzahlungen. Dieses erschwert die Sitation um so mehr.
Das heißt eine sehr schlechte Schufaauskunft für ihn. Ist es dennoch möglich ein Konto zu eröffnen? Sind die Banken dazu nicht verpflichtet.
Es gibt ein Text:
Girokonto(GK) Info:
Das GK ist eine Kontoform für jdermann. Zur Beantragung eines GK muss man nämlich keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Auch eine negative Schufaauskunft kann nicht der alleinige Grund dafür sein, dass man kein Girokonto eröffnen kann. Einig u. allein den Überiehungskredit muss die Bank in diesem Fall nicht einräumen.

Hallo sunnaday22

Zitat: „Aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes
Ihnen eingerichtete Konto von keiner anderen Person genutzt
werden.“
Zitatende.

Das ist korrekt von der PB (Postbank?). Hat Ihr Mann Vollmacht auf Ihrem Konto?
Seit noch nicht so langer Zeit dürfen Gutschriften, die nicht für den Kontoinhaber bestimmt sind und über 1.000 Euro betragen nicht mehr verbucht werden.
Möglichkeit: Der Arbeitgeber setzt als Empfänger den Kontoinhaber ein und nennt im Verwendungszweck den Namen des Bevollmächtigten(Arbeitnehmer). Wenn die Zahlung so erfolgt, ist alles, auch im Sinne des GWG, korrekt.

Also nur den AG um Änderung bitten und das Konto kann weiter auf Ihren Namen laufen.

LG
H.

Bist Du sicher, dass Deine Aussage, nur den Empfängernamen zu ändern und dann ist alles im Sinne des GWG korrekt, auch richtig ist?
Kennst Du den Unterschied zwischen eigener und fremder Rechnung?
Weisst Du, was passiert, wenn man versucht, die gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Es kann nämlich sein, dass, wenn es auffällt, und diese Wahrscheinlichkeit ist hoch, auch der Kontoinhaberin das Konto gekündigt wird.

Meine Empfehlung an den Herren ist zur Bank zu gehen, die Karten offen auf den Tisch zu legen und um die Eröffnung eines Guthabenkontos zu bitten.

Gruss Roland

Hallo,

Zitat: „Aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes, darf das von
Ihnen eingerichtete Konto von keiner anderen Person genutzt
werden.“

das ist nicht neu, sondern gilt seit Anfang der 90er. Ein Kreditinstitut hat festzustellen, wer der wirtschaftlich Berechtigte bei einem Konto ist, d.h. es dürfen nur Zahlungen auf Rechnung des Inhabers über das Konto laufen.

Also entweder laufen nur Deine Zahlungen über das Konto bzw. Zahlungen, die für Dich gedacht sind, oder das Konto muß auf Euch beide lauten.

Wenn das nicht möglich ist, dann muß eine andere Lösung gefunden werden. Einen rechtlichen Anspruch auf ein Konto gibt es übrigens nicht. Es gibt nur eine freiwillige Selbstverpflichtung des deutschen Bankgewerbes, die aber nicht bindend ist. Je nach Bundesland sind einige Sparkassen allerdings qua Gesetz dazu verpflichtet.

Zu dem Thema gibt es übrigens auch einen FAQ-Eintrag.

Gruß
Christian

Hallo Roland,

da bin ich mir ganz sicher, sonst hätte ich es nicht geschrieben. Bei mir in der Bank wird es so praktiziert.

LG
H.

Ausweg: P- Konto bei der Schwäbischen Bank

Neuerdings schrieb die PB, dass Sie es bedauern würden, aber
die Kontoführende bin ich und daher kann das Geld meines
Mannes, sein mtl. Lohn nicht auf mein Konto gebucht werden?
Ist das rechtens.

Das ist von der PB völlig korrekt. Dein Konto dient dazu, Dein Geld zu verwalten. Als Transferkonto für Dritte darfst Du Dein Konto nicht nehmen. Erst recht nicht, um das Geld Deines Mannes an dessen Gläubigern vorbeizubringen!

Mein Rat wäre folgender:
Zunächst einmal würde ich mich nicht mit der PB anlegen, und erst recht kein Geld an Gläubigern vorbeibringen. Auch eine Bank kann Girokonten ohne Grund kündigen. Bei uns in der Bank wird übrigens jedes Girokonto jedes Kunden, der Ärger macht, fristgemäß gekündigt.

Dann braucht Dein Mann unbedingt ein eigenes Konto, und zwar ein „P- Konto“..
Dazu empfehlen wir den Gekündigten die „MasterCard mit Kontofunktion“ der Schwäbischen Bank (Global MasterCard Premium, http://www.global-mastercard.de). Das Ding kann zwar nur Geld per Überweisung ausgeben und empfangen (und Geld vom Automat holen), aber es gibt keinen Ärger, und es kann ohne zu betteln online zum P- Konto umgestellt werden.

Zusammenfassung:
-Die PB hat Recht.
-Die Bank kann Dein Konto auch ohne Anlaß fristgemäß kündigen.
-Dein Mann braucht dringend ein eigenes Konto.

Kontoführung nur für Kontoinhaber
Also in dem Fall würde ich nur eins Empfehlen. Gehen sie zur Schuldnerberatung!

Also es gibt bei allen Banken ein Konto, das auch Leute mit schlechter Schufa bekommen.
Bei mir und meiner Frau war es ähnlich. Ich habe keine negativ Einträge und eine „lupenreine“ Schufa.
Meine Frau hatte aus erster Ehe eine recht stattliche Schufa mit mehreren negativ Kennzeichnungen.
Ich habe ein eigenes Konto und meine Frau hat ein Guthabenkonto auf ihren Namen. Wir waren oft bei der Schuldenberatung, da man, wenn man keine Ahnung hat, auch viel Falsch machen kann wenn man die Schulden abbaut.

Die Schuldenberatung wird / würde ihnen auch helfen eine BAnk zu finden die dem Mann ein Konto gibt.

Es wird für sie nur Pluspunkte geben, wenn sie sich mit der Schuldenberatung zusammensetzen. Die helfen beim „Papierkram“, haben immer gute Tricks und Kniffe zur Hand um ihnen das Leben mit den Schulden zu erleichtern.