Darf mein Riester-Renten-Versicherer Beiträge für die letzten 5 Jahre nachfordern?

Sehr geehrte Community,

ich habe gerade ein Schreiben meines Versicherers erhalten.

Laut meinem Versicherer wurden die Beträge für meine Riester Rente von einem falschen Konto abgebucht.

Dem betreffenden Kontoinhaber ist der Fehler nun aufegfallen.

Ich bin seit 5 Jahren davon ausgegangen das ich gar keine Riester Rente habe, weil ja auch nie etwas von meinem Konto abgebucht wurde, (Der Vertrag also aus welchem Grund auch immer nicht zustande gekommen ist)

Nun fordert der Versicherer alle Beiträge der letzten 5 Jahre von mir zurück. Diese Summe kann und ich will ich aber nicht zahlen. Ich habe damals meine richtige Bankverbindung angegeben, somit sehe ich den Fehler nicht bei mir.

Nun wüsste ich gerne was ich tun kann? Können Beiträge von über 5 Jahren wirklich einfach so nachgefordert werden? Ist der Vertrag überhaupt gültig wenn in 5 Jahren nie eine Abbuchung stattfand? Gibt es nicht sowas wie Verjährungsfristen?

Über Ratschläge und Tipss würde ich mich sehr freuen.

Hallo,
du bist hier seit 2012 und kennst FAQ:1129 nicht?
Gruß
Pandus

Zitat:
Hinweis
Dein Artikel wird gelöscht, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt. Bitte
stelle deine (steuer-) rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form. Nur
abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte dürfen
aus rechtlichen Gründen diskutiert werden.

Seit dem relaunch interessiert das den Forenbetreiber nicht mehr, dies 1129-Sache, außerdem gibt’s ja ohnehin keine FAQs mehr.

Hintergrund: so unübersichtlich wie das hier ist, wird ein potentieller Abmahner sich hier nicht zurechtfinden.

Hallo!

Und in 5 Jahren kam nicht ein Info-Schreiben der Versicherung ?
Daraus müsste man ja ersehen haben, man ist Versicherungsnehmer und es besteht ein Vertrag.
Das mit dem Geld hätte sich dann schnell geklärt.

Mal aus Interesse, wer zahlte denn 5 Jahre lang für Dich ein ?

Ein Wildfremder, dessen Kontonummer wegen Zahlendreher gerade passte ?

Ich tippe ja eher auf Angehörige, oder EX-Angehörige !