Darf mein Vermieter allein in meine Wohnung?

Guten Morgen,

vor ca. einem Monat kam mein Vermieter zu mir (er wohnt unter mir) und meinte, er hätte einen Wasserfleck an der Wand, das müsse von mir kommen. Er suchte hier ab, aber hier ist bis dato alles Ok. Dann kam er ne Weile nicht mehr. Gestern Abend steht er vor meiner Tür und im lauten Tonfall sagte er dann, das er am Montag um 7 Uhr hier rein will und die Wand aufkloppen will. (Er macht immer alles selber leider).
Ich hab ihm gesagt, das ich arbeiten muss und ihn nicht allein hier lasse und Schlüssel gibts auch nicht. Ich sagte, nur wenn ich jemand habe, der das beaufsichtigt. Ihm ist das alles egal, er will am Montag rein, sonst kommt er mit Anwalt. Ich würde gern wissen, wie weit ich da im Recht bin. Mein Vermieter kann nicht gut deutsch und ist ein Sturkopf, der sich nichts sagen lässt. Ich muss arbeiten und kann unmöglich deswegen zu Hause bleiben. Ich hoffe, jemand weiß Rat. Danke im vorraus

Servus,

Wasserrohrbrüche reparieren sich normalerweise von selbst, dafür muss niemand in die Wohnung kommen - spätestens, wenn die Wand vollständig mit Wasser vollgesogen ist, verheilt der Rohrbruch von alleine.

Aber im Ernst jetzt: Der Vermieter hätte zur Behebung eines Schadens, der das Gebäude gefährdet, auch das Recht, eine Notöffnung Deiner Tür vornehmen zu lassen. Einen Anwalt braucht er dafür nicht, sondern einen Schlosser.

Aber neugierhalber: Wie willst Du denn hier ohne Vermieter vorgehen? Hast Du vor, die Reparatur noch heute, weil Du morgen ja arbeiten musst, selber vorzunehmen?

Schöne Grüße

MM

nein nein, du verstehst mich falsch, der schaden muss ja behoben werden, es gab auch mal genug zeit, aber er bestimmt, kann keine termine mit mir vereinbaren. da gab es zig möglichkeiten.
da muss ich aber kurz zur vergangenheit was sagen. vor ein paar monaten, hab ich in der wohnung unter meinem vermieter gewohnt und da gabs en wasserschaden, aber nen richtigen, wie regen in der wohnung. das hat mein vermieter mehr oder weniger auch allein gemacht, dann kam bissl hilfe, die ihm auch riet, so nen raum trockner oder wie das heisst zu mieten, nein…macht er nich, genauso wenig wie nen handwerker zu holen, da ist er zu geizig, die nummer zog sich ewig.
der kann schon was machen, keine frage, wenn er es kann und ahnung hat, aber nicht mich anschreien, ihm ist alles egal und nicht zu hören, wenn ich ihm termine an biete.

Servus,

das ist jetzt die zweite Beschreibung des Sachverhaltes, die von der ersten vollkommen abweicht. Vielleicht gibt es ja jemanden, der Lust hat, sich damit zu beschäftigen, und dann mit freudiger Überraschung die dritte Version zur Kenntnis nimmt.

Schöne Grüße

MM

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ich hab halt einfach drauf los geschrieben und im ersten text schon dauernd im nach hi8n ein eingefügt. so is das halt, wenn man sich ärgert. mir macht das jedenfalls keinen spass, morgen früh auf zu stehn. und den ersten wasserschaden hab ich nur erwähnt um fest zu halten, das ich ihn ungern allein ne wand aufkloppen lasse, weils halt auch mal die falsche sein kann.

Hallo

Was heißt denn hier Notöffnung? Dieser (angebliche?) Wasserschaden ist doch schon vor einem Monat aufgetreten. In der Zeit bis jetzt muss es doch eine Möglichkeit gegeben haben, mit der Mieterin einen Termin zu vereinbaren.
Und wenn es wirklich um einen Notfall ginge, dann hätte der doch sofort repariert werden müssen, und nicht am nächsten Tag.

Ich glaube eher, dass der Vermieter kein Recht hat, um eine bestimmte Uhrzeit in die Wohnung zu kommen. Bei so einem Vermieter würde es sich aber lohnen, Mitglied im Mieterverein zu werden. Da bekommt man dann jederzeit Beratung.

Zum Beispiel hätte man beim eigenen Wasserschaden in der Wohnung und sich hinziehender Reparatur nach vorheriger Ankündigung den Schaden auf eigene Kosten reparieren und diese Kosten mit der Miete verrechnen können. Oder Mietminderung und Schadenersatz.

Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass man einen Laien in seiner Wohnung die Wände aufstemmen lassen und dann trotzdem die volle Miete zahlen muss.

Viele Grüße

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Hallo

Das ist doch keine zweite Beschreibung des Sachverhaltes, sondern eine Ergänzung zur ersten Beschreibung.

Viele Grüße

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Servus,

Es sind erstmals vor einem Monat Anzeichen zu sehen gewesen. Was am 15.10. war, wird nicht beschrieben.

Von der Mieterin gab es zunächst keine Angabe dazu, ob sie dem Vermieter das Betreten ihrer Wohnung grundsätzlich verweigert oder nur, wenn es um dringende Reparaturen geht.

Wenn der Wasserfleck sich zunächst scheinbar als angesichts des Verhaltens der Mieterin verschmerzbar zeigte, und jetzt, wo die Wand nach und nach vollgelaufen ist und auf der ganzen Fläche suppt, deutlich wird, dass man da dringend etwas machen muss, geht es um einen Notfall.

Es gibt zich andere mögliche Situationen, weshalb ich ganz konkret geschrieben habe, wann der Vermieter eine Notöffnung vornehmen dürfte. Die Fragestellerin hüpft munter von Version zu Version der Darstellung und Du ersetzt kurzerhand die Fragestellung durch zwei neue. Angesichts dieser Situation kann man tatsächlich nichts beurteilen, sondern, wie Du zutreffend schreibst, nur glauben. Nagut, wenns schee machd.

Nur noch ein kurzer Hinweis zu der neuen Frage, die Du eingeführt hast: Selbstverständlich kann der Mieter nicht eigenmächtig entscheiden, wer eine Reparatur an der gemieteten Wohnung vornimmt und wie sie vorgenommen wird, und dann munter und vergnügt die (angeblich ?) dafür angefallenen Kosten dem Vermieter in Rechnung stellen.

Schöne Grüße

MM

Hallo

Das kann ja sein, aber warum muss er genau am nächsten Tag genau um sieben behoben werden?

Wenn eine Reparatur vom Vermieter nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen wird, dann unter Umständen doch.

Im übrigen ist mein Haupthinweis der, dass sie Beratung vom Mieterverein in Anspruch nehmen soll. Ansonsten habe ich nur Möglichkeiten angeführt, die je nachdem, wie der Fall genau liegt, vielleicht zutreffen könnten, um deutlich zu machen, dass es einen großen Unterschied ausmachen kann, ob man gut oder gar nicht beraten ist.

Viele Grüße

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Wieso sie? Der VM soll heute und nicht erst morgen die Reparatur vornehmen wenn´s so dringend is, ramses90

dann entschuldigung, das ich mich falsch formuliert habe

also ich habe das jetzt alles gelesen, es tut mir echt leid, wenn ich was vergessen oder später erst erwähnt habe. aber ich bin schon recht sauer, weil er halt gestern abend dann so vor der tür stand und mich so vor vollendete tatsachen stellt.

ich möcht mal was erklären, hoffe diesmal verständlich.
als mein vermieter vor einem monat zu mir kam und meinte, das er nen wasserfleck neben dem fenster hat, bin ich runter zu ihm in die wohnung um mir das an zu sehn. wie gesagt, er ist ein laie und ausserdem kann man ihm zu trauen, das er in der wohnung rum schnüffelt, deshalb will ich ihn auch nicht allein rein lassen.
da war auch ein leichter fleck zu sehn. ich kenn mich damit ja nicht wirklich aus, aber ich weiß, das das haus über 100 jahre alt ist und habe auch schon mitbekommen, das jemand sagte: immer diese scheiss rohre. wie gesagt, ich habe keine ahnung davon, aber vermieter meinte, das kommt von meiner spüle oder dusche, aber rechts neben meinem fenster ist gar nix in der art. ich denke, er sollte erst bei sich aufkloppen oder nicht??? und nein, ich bin nicht generell dagegen, das der schaden behoben wird, ich will nur nicht, das ein laie alleine in meiner wohnung rum hantiert. als wir damals den regen in der bude hatten, das war im 2. stock, hat er erst im 2., dann im 3. und dann im 4. die wand aufgemacht. was soll ich dazu sagen? natürlich grauts mir vor morgen.
aber natürlich trotzdem danke für eure antworten.

Noja, das wollte er ja, aber Madame lässt ihn nicht.

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Der 16. war gestern, Sonntag als sie das schrieb, am vorherigen Tag war Sa. als der VM ihr ankündigte am Mo die Wand aufzustemmen.
Ich les da nix, dass sie ihn am So nicht läßt.

Sie läßt ihn zwar nur ungern ´ne Wand aufkloppen aber daraus lese ich immer noch nicht, dass sie ihn grundsätzlich nicht lassen will. Der VM hat ja scheinbar garnicht das Angebot gemacht, dies am Sonntag zu bewerkstelligen. ramses90