Darf mein Vermieter Auskünfte bei der Schufa einho

Hallo Experten, ich bin gerade auf Wohnungssuche und wurde von einem Vermieter gefragt, wie es um die finanzielle Sicherheit bei mir stehe. Ich habe einen Eintrag bei der Schufa, möchte aber nicht, dass er es erfährt und ich die Wohnung nicht bekomme. Dan

Hallo,

die erste Sicherheit ist doch die Kaution, die zu zahlen ist. Wenn der Vermieter eine Schufaauskunft verlangt, dann beantrage eine Verbraucherauskunft für die Wohnungssuche bei der Schufa. Diese beinhaltet keine Details, sondern nur die Auskunft über Deine Zahlungsmoral.
Selbst kann er keine Auskunft bei der Schufa einholen, dazu braucht er Dein schriftliches Einverständnis.
Aber Vorsicht, Vermieter jubeln einen gern im Zuge der Selbstauskunft das Einverständnis unter.

MfG P. Kunze

Hallo Experten, ich bin gerade auf Wohnungssuche und wurde von
einem Vermieter gefragt, wie es um die finanzielle Sicherheit
bei mir stehe. Ich habe einen Eintrag bei der Schufa, möchte
aber nicht, dass er es erfährt und ich die Wohnung nicht
bekomme. Dan

Natürlich darf der Vermieter Auskünfte über ihre finanzielle Situation einholen.
Bassauer

Hallo,

ich bin zwar selbst Vermieter, aber eine rechtliche Grundlage, ob der Vermieter eine Schufa-Auskunft einholen darf, kann ich Dir nicht geben.

Ich weiss nur soviel, dass ein Vermieter nach dem Einkommen fragen darf.

Ich würde Dir empfehlen, dem Vermieter das zu erklären, denn nur mit der Wahrheit kommst Du weiter !!!

LG

Hallo,
ich empfehle Dir dringend ehrlich zu sein und den Vermieter über den Eintrag zu informieren. Die meisten Vermieter werden sich nämlich über eine Wirtschafts-Auskunft einen Überblick von den Mietinteressenten verschaffen. Dies ist normal und legal, denn der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse zu erfahren, ob er künftig mit Zahlungsausfällen rechnen muss. Wenn er dann erst erfährt, dass Du einen Eintrag bei der Schufa hast, wirst Du sehr wahrscheinlich eine Absage bekommen.

Gruß
Udo

Hallo mhittgens,
ja, denn das ist ja Sinn und Zweck der Schufa die wahre Bonität von Vertragspartnern zu erfahren.

Rufen Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa ab, dann wissen Sie es.
BG
hardy