Darf mein Vermieter das?

Hallo!

Ich habe ein dickes Problem mit meinem Vermieter. Folgendes:

Wir sind eine WG von 3 Personen, in der einer Hauptmieter war. Jener hat ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt. Damit endete für uns alle das Mietverhältnis. Der Vermieter hatte mich sowieso auf dem Kieker, da ich seiner Meinung nach „hause wie ein Schwein“. Nun droht er mir damit (unter anderem) 2 Dinge von der Kaution abzuziehen:

  1. " Die 3 Monate Kündigunsfrist sind dazu da, dass ich neue Besichtigungen durchführen lassen kann, deswegen muss das Zimmer aufgeräumt sein"

  2. " Ich stand an einem Tag kurz vor Ende des Mietvertrags vor verschlossenen Türen und konnte keine Besichtigungen durchführen, Sie müssen die Wohnungstür in der Zeit offen lassen"

Konsequenz: Die Einbußen, die ihm dadurch entstehen könnten, da er nicht rechtzeitig neue Mieter findet, will er uns von der Kaution abziehen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

Fred

Hallo,

der Vermieter hat die Termine für Besichtigungen mit Ihnen abzusprechen, natürlich sollte die Wohnung dann angemessen sauber sein.

Von der Kaution einen Schadensersatz einbehalten darf er nicht.

Gruß Bukatcho

sie müssen dem VM die Gelegenheit geben Nachmieter die Wohnung besichtigen zu lassen. Ob Sie aufräumen oder nicht ist ihr bier.
VM muss sich mit Ihnen auf einen Beschtigungstermin einigen. Er kann den Termin nicht bestimmen.

Es wäre sehr schwer für den VM zu beweisen, was zu der -nicht-weitervermietung geführt hat.
leider haben die Vermieter den längeren Hebel betreff der Rückzahlung der Kaution. Allerdings gibts dafür weiter Zinsen, auch wenn das mietverhältnis beendet war.

Hallo verehrter User,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
DerVermieter ist offensichtlich „durchgeknallt“. Die zwei „Kautions-Abzugsgründe“ sind im übrigen völlig absurd. Zumal *Sie* ja vermutlich auch noch keinen neuen Mietvertrag haben - der alte Mietvertrag ist ja erloschen.
Ich persönlich würde dem Vermieter eine Anzeige wegen Nötigung androhen, wenn er oder ein Dritter im Vermieter-Auftrag die Wohnung unangemeldet betritt. –
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
Gruß USKO

Hallo!

Ich habe ein dickes Problem mit meinem Vermieter. Folgendes:

Wir sind eine WG von 3 Personen, in der einer Hauptmieter war.
Jener hat ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt.
Damit endete für uns alle das Mietverhältnis. Der Vermieter
hatte mich sowieso auf dem Kieker, da ich seiner Meinung nach
„hause wie ein Schwein“. Nun droht er mir damit (unter
anderem) 2 Dinge von der Kaution abzuziehen:

  1. " Die 3 Monate Kündigunsfrist sind dazu da, dass ich neue
    Besichtigungen durchführen lassen kann, deswegen muss das
    Zimmer aufgeräumt sein"

Blödsinn, die frist ist dafür da, das du eine bleibe findest…

  1. " Ich stand an einem Tag kurz vor Ende des Mietvertrags vor
    verschlossenen Türen und konnte keine Besichtigungen
    durchführen, Sie müssen die Wohnungstür in der Zeit offen
    lassen"

für besichtigungen muß der VM einen termin mit dem Mieter ausmachen

Konsequenz: Die Einbußen, die ihm dadurch entstehen könnten,
da er nicht rechtzeitig neue Mieter findet, will er uns von
der Kaution abziehen.

ein wenig durcheinander, der mann

Vielen Dank für Eure Hilfe

Fred

bitte
lisa

Hallo!

Bei Punkt 1 würde ich der ersten Hälfte zustimmen, der zweiten nicht.
Der Vermieter definiert nicht, was „aufgeräumt“ bedeutet und was nicht. Wenn ihm etwas nicht gefällt muss er das konkret benennen und mit einer angemessenen Frist um Änderung des Zustands bitten. Und soweit dies die Wohnung selbst oder anderweitiges Eigentum des Vermieters betrifft ist dies berechtigt, andernfalls nicht.

Bei Punkt 2 nicht.
Auch während der Kündigungsfrist muss der Vermieter sein Kommen rechtzeitig ankündigen.

Dem Fall würde ich ganz gelassen entgegen sehen. Sollte die Kaution nicht vollständig zurück gezahlt werden bitte einen Anwalt aufsuchen und Klage einreichen.

Viel Erfolg

Hallo,

du hast da einen etwas seltsamen Vermieter!

Wenn dein Zimmer nicht aufgeräumt ist, kann er zu Interessenten bei der Besichtigung sagen, dass da ein Schwein wohnt, aber ein unaufgeräumtes Zimmer ist kein Grund dafür, eine Besichtigung nicht durchzuführen.

Türe offenlassen für Besichtigung ist nicht! Der Vermieter muss die Besichtigung vorher bei dir anmelden. Und du hast das Recht, immer dabei zu sein!

Er hat keinen Grund, Kaution enzubehalten.

Grüße von
Helmut 45

zu 1. Das ist korrekt. …und wenn du da nur angeblich wie ein Schwein haust , hast du auch kein Problem damit.

zu 2. Die Türen müssen sie nicht offen lassen , aber mit dem Vermieter einen (regelmässigen )Termin vereinbaren , an dem er mit Mietinteressenten die Wohnung besichtigen kann.

Die Kaution darf er aber , ohne dass sie eine derartige Vereinbarung gebrochen haben nicht kürzen.

Hallo,
meine Frage vor einer Beantwortung: Wer hat denn die Kaution gezahlt, der Hauptmieter? Dann geht Sie das doch nichts an. Wenn Sie gezahlt haben, dann müssten Sie sich an den Hauptmieter wenden, der ist ihr Vertragspartner
Grundsätzlich gilt aber auch, dass ein Vermieter sich grundsätzlich vorher anzumelden hat, bevor er eine Besichtigung durchführen kann.
Die Forderung nach Offenlassen der Wohnung ist absurd und nicht ernst zu nehmen. Das kann keiner verlangen!!
Die Kaution kann auch keiner ohne stichhaltige Begründung kürzen, also nicht gleich die Flinte ins Korn …
Ggf. muss auch eine Rechtsberatung helfen.
Gruß suver

NEIN !

beides ist falsch und rechtswidrig. Besichtigungen darf der Vermieter zu jeder Zeit und nicht nur in der 3-monatigen Kündigungsfrist, nach Abstimmung und in angemessener Frist. aller 4 bis 6 Wochen. Extra putzen muss deshalb niemand und persönliche Sachen (z.B. Sexspielzeug, tolle Accessoires, Unterwäsche usw.) dürfen oder sollten abgedeckt werden, wenn diese nicht geoutet werden sollen.

Die Kaution dient nur für Mietausfälle wenn Mieter diese Schuldig bleiben und dürfen nicht zweckfremd verrechnet werden. (BGH Az.: VIII ZR 36/12)

Zahlt Vermieter die Kaution nicht in voller Höhe mit den aufgelaufenen Zinsen zurück, übernimmt weil erfolgsorientiert-und-motiviert, ein Koll. vor Ort gerne die Interessen der Mieter.

NACHTRAG:
Besichtigungen sind nur rechtmäßig wenn der Mieter anwesend ist. Alleine darf der Vermieter ohne Genehmigung des Mieters die vermieteten Räumlichkeiten nicht betreten. Tut er es doch ist dies Hausfriedensbruch und sollte immer bei der polizei angezeigt werden. Damm liegt der Verdacht nahe, er macht das öfter, verstößt öfter gegen geltendes recht und kann nie beweisen das er die im Zimmer liegen gelassenen z.B. 400 € und das iPod 5 mitgenommen hat.

Leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Hallo Fred,
das Zimmer sollte für Besichtigungen natürlich aufgeräumt sein… das ist allerdings auch Ansichtssache, was ist aufgeräumt und was nicht?
Für den Besichtigungstermin, wo dein Vermieter vor verschlossener Tür stand: hatte er einen Termin mit dir vereinbart?
Falls nicht, ganz schlecht für ihn, falls ja, schlecht für dich.
Er kann nicht willkürlich die Kaution kürzen. Er müsste dich auf Schadensersatz verklagen. Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung für evtl Schäden an dem Zimmer.
Allerdings wird er nicht freiwillig zahlen.
Setzt ihm eine angemessene Frist für die Rückzahlung 6-8 Wochen. Schriftlich per Einschreiben Rückantwort. Kündige ihm in dem Schreiben auch ein Verfahren an, falls er nicht fristgerecht zahlt.Ansonsten wirst du Klage einreichen müssen.
Falls du wenig Einkommen hast, beantrage Prozeßkostenhilfe, das kostet dich nur 10€.
Das gilt auch für ein Beratungsgespräch beim Anwalt.
Dein Vermieter wird sich das überlegen, Anwaltskosten und Gerichtskosten werden teurer als der scheinbar vorgeschobene Schaden.

Viel Glück!
Falls du noch Fragen hast, melde dich bitte.

Viele Grüße
Llissy

Hallo Fred,

also der Vermieter hat in sofern Recht, als das Du das Zimmer in einem guten Zustand präsentieren mußt. Sonst kommen neue Mieter evtl. auf den Gedanken das hinter dem „Schmutz“ ganz andere Sachen versteckt sind (Z. B. Schimmel in den Ecken etc.) dadurch könnte er Dir von der Kaution Geld einbehalten!
Auch muss ein Mieter zu den abgesprochenen Zeiten da sein um potentielle Mieter reinzulassen für die Besichtigung, aber auf keinen Fall muss man die Wohnungstür offen lassen.
Das ist Dein Privater Bereich und da solltest Du oder ein Kumpel immer dabei sein, wenn Fremde sich das anschauen. Falls hinterher was fehlt will es keiner gewesen sein…
Im Höchstfall darf er jedoch nur 1/3 der Kaution einbehalten, die DU für 1 Monat als Miete zu zahlen hättest. Nicht mehr!!
Dann muß er allerdings auch nachweisen, dass der nächste Mietvertrag erst 4 Wochen später zustande gekommen ist. Danach ist es sein Bier, da Ihr ja schon raus seit und er alle Zeit der Welt hatte Besichtigungen ohne Euer Beisein durchzuführen und wenn er dann keinen Mieter gefunden hat, hat das nichts mit Euch zu tun!!
Allerdings wundert es mich etwas das er vor Eurem Auszug immer noch keinen Nachmieter hatte, das hat nämlich nichts mit alledem zu tun und berechtigt nicht zum Einbehalten des Geldes!
Alles Gute, Hase1

Hallo Fred,

entschuldige die späte Antwort.

M. E. muss der Vermieter seine Besuche ankündigen und kann nicht verlangen, dass die Wohnung ständig geöffnet ist.

Wenn er so schnell keinen Nachmieter findet, ist das eigentlich sein Bier.

Gruß u. viel Glück

Knarf