Hallo,
wir Wohnen seid 3 Jahre zur Miete und sind jetzt dabei aus der Wohnung aus zu ziehen.
Unser Auszug war vor 2 Tagen aber wir haben die Wohnung noch für 1 Monat gemietet. Zufällig waren wir 1 Tag nachdem wir ausgezogen sind noch einmal an der Wohnung um noch ein paar Sachen zu regeln, zu unserem Verwundern war die Tür offen und ein Glaser in der Wohnung der vom Hausmeister eingelassen wurde.
Als wir den Hausmeister drauf ansprachen sagte er nur das der Besitzer der Wohnung es Ihm so aufgetragen hat den Glaser ein zu lassen.
Jetzt würde mich mal Interessieren ob unser noch Vermieter einfach ohne unser Einverständniss noch ohne bescheid zu sagen einfach irgend welche Leute in unsere noch Wohnung lassen darf.
Hallo,
wenn die Kündigungsfrist noch besteht den Monat und ihr die Schlüsselübergabe noch nicht gemacht habt dann darf er das nicht.
Also die Wohnung gehört noch für 1 Monat uns und die Schlüssel haben wir auch noch alle, aber anscheint alle bis auf einen.
Was können wir denn jetzt dagegen machen?
Hallo,
wenn die Kündigungsfrist noch besteht den Monat und ihr die
Schlüsselübergabe noch nicht gemacht habt dann darf er das
nicht.
Der Vermieter wird wohl einen Schlüssel einbehalten haben, was auch nicht rechtens ist. Vordert ihn schriftlich auf das zu unterlassen da ihr eure Einwilligung nicht gebt. Macht er es trotzdem kündigt rechtliche Schritte an da er eure Mieterrechte verletzt.
Hallo,
normalerweise darf der Vermieter nicht in die Wohnung. Nun ist aber zu klären, ob er überhaupt einen Schlüssel hatte. Wenn ja, hat er den Schlüssel mit oder ohne Dein Wissen. Der Vermieter darf einen Wohnungsschlüssel nur mit Einverständnis des Mieters besitzen und darf damit nur in Notfällen die Wohnung öffnen.
Gruß
Udo
Hatten Sie noch kein Übergabe-Protokoll mit dem Vermieter gemacht?
Aber, mal ganz ehrlich. Sicher, er hätte fragen müssen, aber wenn von den Sachen, die Sie noch in der Wohnung hatten, nichts fehlt, ist es ja nicht weiter schlimm, wenn er die Wohnung, die ja von Ihnen nicht mehr genutzt wird, Handwerkern für wohl wichtige Reparaturen öffnen lässt.
Herta Bassauer
Hallo,
nein der Vermieter darf nicht ohne Euer Einverständnis
nicht in die Wohnung. Es handelt sich hier soweit ich weiß um Hausfriedensbruch.
Peter